Die große Popularität rührt daher, dass jedes straßenzugelassene Kraftfahrzeug, das wie bei Autobahnen erforderlich eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreicht, eine Runde fahren kann. Es gelten die Straßenverkehrs-Ordnung, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und eine zusätzliche, überwachte Beschränkung des Schalldruckpegels auf 95 dB(A). Fahrzeuge mit roten Nummernschildern, Oldtimerkennzeichen und Fahrzeuge, die lauter als 95 dB(A) sind, dürfen die Strecke nicht befahren.
Die Nordschleife ist dabei nicht als Rennstrecke anzusehen, sondern ist öffentlicher Verkehrsraum mit dem Status einer mautpflichtigen Kraftfahrstraße mit richtungsgetrennten Fahrbahnen (eine Gegenfahrbahn existiert nicht). Es gilt somit das Rechtsfahrgebot sowie das Verbot, rechts zu überholen. Das Befahren der Ideallinie in Gegenwart anderer bleibt den Teilnehmern von Rennen und anderen geschlossenen Veranstaltungen vorbehalten. Da die Strecke nicht durch geschlossene Ortschaften führt, gilt zwar keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung, aber im Bereich der Ein-/Ausfahrt sowie der Ortschaften Nürburg und Breidscheid wurden aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen Tempolimits ausgewiesen. Seit einigen Jahren wird die Einhaltung der Vorschriften (mit Unterstützung der Polizei) verstärkt kontrolliert, teilweise mit einem Hubschrauber.
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Dabei sei allerdings erwähnt, dass bereits das Mitführen von Stoppuhren während der Touristenfahrten verboten ist und zu Hausverbot führen kann. Gleiches gilt für Videokameras, mit denen die eigene Fahrt als Andenken oder zur nachträglichen Zeitnahme aufgezeichnet werden soll.