[Sammelthread] Immobilien

Du hast doch in dem Fall nichts mit dem Hausmeister zu schaffen, wie willst Du da seine Personalkosten absetzen?

Wie die Nebenkosten abgerechnet werden (nach Quadratmeter oder Personen) kann man ja sehr gut vor dem Einzug klären.
Bei uns wurde halt Hausmeister damals nach Wohneinheiten abgerechnet und Müll usw. nach Personen.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Klar kann man den Hausmeister von der Steuer absetzen, genauso wie Schornsteinfeger und Wartung der Heizung.
 
Als Mieter der keinerlei vertraglich mit denen in Verbindung steht? Pauschal oder was für ne Grundlage?
Wenn ich jetzt Handwerkermäßig vom Haus was absetzen will, brauch ich ne Rechnung auf der die Stundensätze aufgeführt sind.

Edit:
Gerade gegoogelt... 2017 gab es ein Urteil... hab seit 2010 ein Haus, daher nicht auf dem laufenden 🙃
 
nope, die krux ist....der Hausmeisterdienst gehört zur Hausverwaltung. Garten ist nicht für alle, wirklich ausschließlich für die Mieter im Erdgeschoss vorgesehen (darum auch eingezäunt) diese bekommen, mir soweit bekannt auch kein Geld für die Rasenpflege. Hausflur ist auch überschaubar....für die 1000euro im Jahr mach ich das auch gerne :d

die hausverwaltung ist nicht absetzungsfähig. mal mein link oben angucken. diese absetzbaren kosten auf die mieter sind strikt geregelt. für etwas treppenhaus fegen sind 300€ im jahr auf jeden fal drastisch zuviel. ist halt die frage, ob man sich deshalb mit denen zoffen will...
man könnte ja erstmal nachfragen, wofür diese kosten wirklich sind inkl. aufschlüsselung. pauschalen sind ganz bestimmt nicht erlaubt... (alle nebenkosten kann ein vermieter einen direkt aufschlüsseln, zb grundsteuer, müll, gebäudeversicherung usw...).

die müllkosten sind nicht überall auf den qm umgerechnet. bei mieteinheiten muss der vermieter halt gucken, wie er das macht. da man nicht weis, wieviele personen wirklich im haushalt wohnen (wer gibt seinen vermieter bescheid, wenn seine freundin 50% des jahres dort mitwohnt? oder wenn nachwuchs geboren und mit in die bude zieht), muss man das halt anders lösen. nun könnte man durch anzahl haushalte teilen, doch da fragt sich der single wieder, warum er soviel zahlt wie die 10 köpfige familie nebenan. am ende kann man es nie allen recht machen...
alternativ selber die tonnen anmelden. wird auf jeden fall teurer und geht als mieter auch nicht so gut ^^
 
die hausverwaltung ist nicht absetzungsfähig. mal mein link oben angucken. diese absetzbaren kosten auf die mieter sind strikt geregelt. für etwas treppenhaus fegen sind 300€ im jahr auf jeden fal drastisch zuviel. ist halt die frage, ob man sich deshalb mit denen zoffen will...
man könnte ja erstmal nachfragen, wofür diese kosten wirklich sind inkl. aufschlüsselung. pauschalen sind ganz bestimmt nicht erlaubt...
hä wieso 300? Der Kostet 1000euro im Jahr.
 
dein anteil....
 
Müll ist echt so ein Thema. Alte Wohnung: Zwei kleine Tonnen, vier Parteien. Wir und eine andere Nachbarin bringen das Zeug IMMER zum Wertstoffhof. Dennoch sind die Tonnen immer voll. Wenn man reinschaut: Große Kartons, nicht zerkleinert oder gefaltet.

Edit: So - langsam wird's interessant. Die ersten Ärgernisse fallen auf. Irgendwo im Schlafzimmer zieht es aktuell, im Garten tummeln sich die Wühlmäuse und beim Heizungstest mit dem Ölbrenner sind mindestens drei Thermostate mausetot, ein Ventil ist fragwürdig, ein elektrisches Thermostat hat ein abgeschnittenes Kabel als "Special feature". Wird auf jeden Fall spannend wenn dann wirklich der hydraulische Abgleich erfolgt ist; Evtl werde ich einige Räume mit smarten Thermostaten aufrüsten, gerade für die Räume die nicht nonstop in Benutzung sind (z.B. Gästezimmer)
 
Zuletzt bearbeitet:
von was sprichst du ? neubau, altbau, mieter, eigentümer ?

beim neubau darf nix ziehen. mal mit ner kerze rumgehen. sieht man sofort, wo es zieht. wahrscheinlich aus ner steckdose.
 
Achso: Altbau, Eigentümer. Ein paar Dichtungen an den Fenstern müssen getauscht werden, aber das war von Anfang an klar. Gibt aber noch ein paar Stellen, die ich noch nicht genau identifiziert habe. Wir haben aktuell auch Holzfenster mit Doppelverglastung - die wir behalten wollen aufgrund Raumklima.
 
holzfenster sind echt am aussterben. sind halt teuer (ist es das am ende wirklich ?!) und erfordern pflege, worauf die leute kein bock haben. allerdings halten sie sogesehen auch am längsten, das man sie auch in 20-30jahren mit schleifen und neu bepinseln wieder wie neu machen kann, während auch UV beständiger kunststoff irgendwann spröde wird. mein vaters marangoni fenster von 1984 sehen nach 35jahren noch aus wie neu.

altbau ist immer was zu tun. beim einzug/kauf sowieso, insbesondere, wenn vorher die eigentümer altersbedingt verstorben sind und die letzten jahre die immobilie abgewohnt wurde.
ich merke bei meinen 5jahre alten haus, das mittlerweile die ersten kleinen wehwechen kommen. alles kleinkram und lächerlich, aber trotzdem fällt jeden monat irgendwas an... ich habe zb in 5jahren nun schon 4 schalter (busch jäger) ausgetauscht, weil diese nicht mehr zu schalten gingen...
 
wenn es schlüsselfertig werden soll, erst zum unabhängigen bauzeichner oder gleich zu den bauunternehmen?
 
Entwirf doch selbst einen Grundriss und klapper damit die Bauunternehmen ab und lass dir dafür ein Angebot machen.
 
wenn es schlüsselfertig werden soll, erst zum unabhängigen bauzeichner oder gleich zu den bauunternehmen?

du brauchst einen der es unterschreiben darf.
wenn der bauunternehmer so jemanden hat, dann kannst du direkt dahin, wenn nicht, musst du woanders hin.
 
ich wollte heute nochmal in sketchup planen, aber ohne zu wissen ob z.b. die pfeile in der einfahrtrichtung zwingend sind brauch ich gar nicht weiter machen...Ich werde die nächsten wochen den bauzeichner anrufen und mal drüber quatschen.
 
Oder erst mal kataloge wälzen um Ideen für den Grundriss zu bekommen. Schlüsselfertig liegt leider im ermessen der Bauunternehmen. Das variiert da jeder andere inklusivleistungen anbietet.
 
ich wollte heute nochmal in sketchup planen, aber ohne zu wissen ob z.b. die pfeile in der einfahrtrichtung zwingend sind brauch ich gar nicht weiter machen...Ich werde die nächsten wochen den bauzeichner anrufen und mal drüber quatschen.
die pfeile in der einfahrtrichtung?
 
die pfeile in der einfahrtrichtung?
das hier


2.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
was im b-plan steht ist in der regel verpflichtend.
 
Ohne hier weiter ins Detail gehen zu wollen, jeder kann sich seinen Teil denken, gibt es in meinem Umfeld ein Problem, bei dem hier vllt hier jmd einen Tip geben kann.

A und B kaufen vor 8 Monaten zusammen eine Wohnung vom Bauträger. A bringt etwas über 30 % in die Finanzierung ein und übernimmt alle anfallenden Kosten. B bringt keinen Cent mit ein. Man einigt sich darauf die Wohnung 50/50 zu erwerben, was gleichzeitig für die Frau Altersvorsorge und Entschädigung für Verdienstausfall während der Schwangerschaft etc. sein soll. Die Wohnung soll in 6 Monaten ca. bezugsfertig sein.

Jetzt trennen sich A und B. B erkennt an, dass nichts beigetragen wurde und würde aus dem GB gerne austreten/verzichten. Ein Verkauf der Wohnung ist quasi keine Option, da noch nicht mal annähernd die übrige Darlehenssumme abgerufen wurde und die Vorfälligkeitsgebühr vermutlich beträchtlich wäre. Zusammen die Wohnung 10 Jahre vermieten und dann veräußern würde das Problem vermutlich nur etwas schmälern und ist in der Praxis sicherlich nicht umsetzbar.

Sinnvollste Lösung vermutlich - A übernimmt die Wohnung alleine und wird sie vermieten. Die Frage ist, wenn B auf den rechtlich zustehenden Anteil verzichtet der sich ja aus dem eingezahlten Eigenkapital ergeben würde), müsste A dies dann quasi versteuern oder mit sonstigen Kosten rechnen? Es ist davon auszugehen, dass dem Finanzamt das EK ziemlich schnuppe ist und nur die 50/50 % Eintragung im GB relevant ist. Oder liege ich glücklicherweise falsch mit der Einschätzung?

Input erwünscht. Und ja, war scheiße, weiß ich selbst, solche Kommentare helfen mir da nicht weiter.

PS: es geht um einen deutlich höheren sechsstelligen Betrag (Vor-Erbe) der als EG eingebracht wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich versteh es leider nicht. wie soll B die wohnung übernehmen, wenn kein cent beigetragen wurde? und wieso soll B auf anteil verzichten? was ist wenn jemand 3 jahre in der wohung selbst drin lebt und dann wird sie verkauft?
was im b-plan steht ist in der regel verpflichtend.
ich weiß nur nicht ob die pfeile verpflichtend sind. beim dach steht immer dabei "firstrichtung zwingend bei xyz dach". aber wenn es so ist, dann versuche ich es per gemeinderat.
 
Sorry, hab mich selbst vertan.
A meinte ich natürlich, sollte die Wohnung vermieten.
B sollte verzichten, da nichts beigetragen wurde und es um das Erbe und EK von A geht. Zumindest stand jetzt ist B dazu bereit.

wenn jemand selbst 3 Jahre drin lebt hat man zwar keine Spekulationssteuer aber dennoch hohe Vorfälligkeitsgebühren, da ja quasi noch kaum etwas getilgt werden konnte. Das werde ich noch genauer herausfinden. Aber die erste Recherche ergab, dass wohl mit hoher fünfstelliger Summe zu rechnen ist.
 
Wieso ergibt sich der Anteil von G aus dem eingezahlten Eigenkapital? B hat doch nichts eingezahl.

Wenn dann ergibt sich doch n Anteil von 50% aus dem Kaufvertrag, oder?

Wäre denn eine Schenkung eine Option? Sprich B schenkt A seinen Anteil
 
Sorry, hab mich selbst vertan.
A meinte ich natürlich, sollte die Wohnung vermieten.
B sollte verzichten, da nichts beigetragen wurde und es um das Erbe und EK von A geht. Zumindest stand jetzt ist B dazu bereit.

wenn jemand selbst 3 Jahre drin lebt hat man zwar keine Spekulationssteuer aber dennoch hohe Vorfälligkeitsgebühren, da ja quasi noch kaum etwas getilgt werden konnte. Das werde ich noch genauer herausfinden. Aber die erste Recherche ergab, dass wohl mit hoher fünfstelliger Summe zu rechnen ist.
ok, also ich denke B wird froh sein wenn sie alles geld zurück bekommt (wenn sie was gezahlt hat) und A sich alleine um die wohnung kümmert. A kann dann vermieten, es ist immer eine gute wertanlage eine wohnung zu haben. verkaufen wenn man das geld braucht oder sich nicht kümmern will.
am besten alles vertraglich fixieren
 
ok, also ich denke B wird froh sein wenn sie alles geld zurück bekommt (wenn sie was gezahlt hat) und A sich alleine um die wohnung kümmert. A kann dann vermieten, es ist immer eine gute wertanlage eine wohnung zu haben. verkaufen wenn man das geld braucht oder sich nicht kümmern will.
am besten alles vertraglich fixieren

Hast du überhaupt die Frage gelesen?

Ich würde damit zum Steuerberater gehen, ist keine Frage die sich hier so mal eben wie der Kauf eines neuen Headsets lösen lässt. Auch bei den Beträgen um die es geht. Der kennt bestimmt Mittel und Wege...
 
@blueheaven eine Schenkung wäre es quasi, aber das würde wohl steuerlich eben einiges auslösen (was faktosch natürlich absurd ist, da es ja das Geld von A ist, aber vertraglich sind eben die 50/50 fixiert).

@TheFrozen

Ich weiß, aber zunächst muss ich selbst erst mal schlau werden, welche Möglichkeiten es potentiell überhaupt gibt.

@bawder B soll nichts erhalten, da es ja nur um das EK von A geht. Die Restsumme geht ja alles an die Bank für die Tilgung. B hat nichts eingebracht.
 
Ich hatte einen nahezu identischen Fall.
06/2016 Haus gekauft
08/17 eingezogen
11/17 getrennt
Ca 03/2018 beim Notar das Haus umgeschrieben auf mich.
Fällig waren die Notarkosten (Scheidungsvereinbarung, klärte dass sie weder Rentenpunkte bekommt noch Anspruch auf das Haus hat. Im Gegenzug ist sie aus der Finanzierung raus) und die Änderung des Grundbuch Eintrages.
Also alles halb so wild
 
Ich hatte einen nahezu identischen Fall.
06/2016 Haus gekauft
08/17 eingezogen
11/17 getrennt
Sorry für kurzes OT, aber sowas kann ich nur sehr schwer verstehen, wenngleich es auch in meinem Bekanntenkreis gleich 2 solcher Fälle gibt.
Wenn ich mich 3 Monate nach Bezug in ein neues Heim trenne, da muss doch vorher schon einiges im argen gewesen sein?
Im Falle des einen meiner 2 Bekannten ist nun ein "wirtschaftlicher Totalschaden" zu verbuchen - Unterhalt für 3 Kinder, endgültige Hausfinanzierung ist glaube ich noch immer nicht geklärt, ihm pfänden sie jetzt den Lohn bis aufs Existensminimum, weshalb er nun auch nur noch 30 Stunden/Woche arbeitet, er würde gerne noch weniger, aber da macht der AG nicht mit.
Wohnen tut er nun wieder bei seinen Eltern...

"Drum prüfe wer sich ewig bindet" hat in unseren Zeiten wohl mehr Bedeutung denn je!
 
was im b-plan steht ist in der regel verpflichtend.
Soweit richtig aber sowas wie Grenzbebauung an der Straße kriegt man mit 'nem Antrag auch durch.

@bawder
Was ist das da auf der Zeichnung? Ist das nur die Garage? Dein ganzes Grundstück? Wenn ich das richtig sehe, ist das die Garage und das da drüber die Straße? Bei mir war die Bebauungsgrenze 3m von der Straße. Wenn ich allerdings erst über das Grundstück in's Carport/Garage fahre, durfte ich dieses direkt an die Straße bauen. So deute ich deine Zeichnung. Geht darum dass man (theoretisch) den Verkehr sieht, bevor man auf die Straße fährt. Mit anderen Worten, es ist in sofern verpflichtend, dass du die Garage nicht da hin bauen darfst, wenn du die Ausfahrt direkt zur Straße haben möchtest.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh