Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man auch nicht neu bauen, sehr wohl aber renovieren und sanieren. Es ist schon ein beliebter Bürokratentrick, um irgendwelche Regeln zu umgehen. Beim schweren Gebäudebrand wird auch unterschieden zwischen wieder Aufbauen und völlig runter gebrandt. Da ist es dann eine Versicherungsfrage. Deutschland steht so voll auf diese Bürokratie und die Spitzfindigkeiten. 2 im Grunde völlig identische Sachen können 1 gut und einmal schlecht sein.
Wir hatten damals Ärger mit der Rechnung beim Eingangspodest. Rechtschutzversicherung war vorhanden, also dort angerufen. Ist kein Versicherungsfall, weil es das erste Podest ist, welches dort aufgestellt wurde. Wäre es das zweite Eingangspodest, wäre es ein Versicherungsfall. Der Streit hatte mit der Sache selbst gar nichts zu tun. Es ging darum, das man uns als Privatperson mündlich Nettopreise genannt hat in der Angebotsphase und danach dann 20% teurer war.
Heutzutage darf man eigentlich nichts mehr ohne Anwalt beantworten, weil alles und jeder irgendwo einen möglichen Fehler/Ausschluss sucht, um aus der Nummer rauszukommen.
Als wir die Wohnung gekauft haben, brauchten wir die Zustimmung vom Hausverwalter, weil man das damals in die Teilungserklärung geschrieben hat (Der 1 Verwalter damals war auch Eigentümer einer Wohnung und wollte damit verhindern, das sonst wer einzog) . Im Grunde ist diese Zustimmung eine Grundvoraussetzung für den Kauf der Immobilie wie zb auch ein Energieausweis oder Grundbuchauszug und Sache der Verkäufer, der mit der Hausverwaltung auch den laufenden Vertrag hat. Im Kaufvertrag steht aber, das der Käufer alle Kosten zu zahlen hat. Ich habe mit den Notar gesprochen. er meinte, es wären meine Kosten als Käufer, obwohl das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Hausverwaltung lag. Die Originalrechnung für die Zustimmung war auch auf den Verkäufer ausgestellt.