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http://feedback.telekom-hilft.de/qu...en-iphone5-lte-umts-und-leider-kein-edge-mehrMarco (Telekom-hilft) vor 3 Tagen
Hallo in die Runde. Meine Aussagen, weiter oben, gelten nach wie vor. Einige haben ja bereits erkannt, dass wir hier absolut nichts tun können. Da es diese Art von Einschränkungen, bezüglich des Empfangs, bereits in der Vergangenheit gab, ist aber davon auszugehen, dass diese mit einem Software-Update behoben wird. Ich denke dabei an eine ähnliche Situation zum Launch des iPhone 4S. Auch hier wurde der entsprechende Button durch ein späteres Update eingepflegt. Dieses kann jedoch nur vom Hersteller veröffentlicht werden. Ich hoffe auf euer Verständnis. Solltet ihr noch Tipps für die Nutzer hier haben, oder weitere Hinweise, die hilfreich sein könnten, immer her damit! Beachtet dabei aber bitte, dass jegliche Veränderung an der Software des Gerätes zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistung führen kann. Gruß Marco
Erzähl...Apropos
Hardwaretausch bringt leider gar nichts,also spart euch das Prozedere,habe heute das Zweitgerät erhalten...zweimal darf geraten werden was passiert ist
ich kann zumindest sagen, das in gegenden wo ich guten umts empfang habe, die sprachqualität auch in ordnung war. nur in gegenden wo ich schlechten umts empfang habe, scheint sich das iphone mit aller gewalt dagegen zu wehren in edge zu wechseln.
ich könnte mir vorstellen das hd voice dran schuld ist. ich vermute das dieser modus das iphone5 dazu zwingt in umts zu bleiben da die bandbreite unter edge nicht mehr dafür ausreicht.
Welchen straftatbestand soll es denn bitte erfüllen ein geunlocktes iPhone zu verkaufen?
Knabe zählt als eventuelle Straftatbestände Geheimnishehlerei (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG), gewerbliche Urheberrechtsverletzung (§§ 106 Abs. 1, 108 Abs. 1 UrhG) und einige mögliche Tatbestände nach dem Strafgesetzbuch auf ( Ausspähen von Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, Datenveränderung, Computerbetrug).
Wir haben in Deutschland kein Caselaw. Nur weil ein Amtsgericht irgendwen verknackt bedeutet das lange nicht, dass ein anders gelagerter Fall ebenso strafbar ist.
Wir haben in Deutschland kein Caselaw. Nur weil ein Amtsgericht irgendwen verknackt bedeutet das lange nicht, dass ein anders gelagerter Fall ebenso strafbar ist.
Eine strafbare Tat liegt nur dann vor, wenn sich die Handlung des Täters auf fremde Daten bezieht, an den also das unmittelbare Recht des Anderen auf Verarbeitung, Löschung oder Nutzung besteht.[3] Das Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit entfällt, wenn der Täter selbst Verfügungsberechtigter ist oder mit Einverständnis des Verfügungsberechtigten auf die Daten einwirkt. Insofern wirkt die Nutzungserlaubnis an den Daten als tatbestandsausschließendes Einverständnis.
Da irrst du dich...
Da wird geguckt, ob es so einen Fall schon mal gab und du bist fällig.
Oder lies die einfach nochmal genau das Zitat des Straftatsbestandes durch. Da wirst min. eine Sache finden, die man beim Verkauf eines geknackten Gerätes aufgedrückt bekommt.
Hoffe auch, dass die 64er viell. schneller sind. Spannend ...