Dwayne_Johnson
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K.A. warum die da nicht 18.0.1 draus machenAlso noch (vor Beta Update) steht da bei mir:
iOS 18.0 (22A3354)
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K.A. warum die da nicht 18.0.1 draus machenAlso noch (vor Beta Update) steht da bei mir:
iOS 18.0 (22A3354)
Häh? Die können mich mal - her mit den Abo´s...Wissen wohl, dass du erst bei MM bestellt hast.
Wo hast du das gesehen? Am PC/Mac, im Acc oder am alten iPhone?Bei mir stand das schon im Account, da hatte Apple das 16 Pro noch nicht mal verschickt
Im iPhone unter Einstellungen direkt oben.Wo hast du das gesehen? Am PC/Mac, im Acc oder am alten iPhone?
Wenn Sie das Mobilfunknetz der Telekom nutzen, benötigen Sie einen neuen Aktivierungscode, also ein neues, kostenpflichtiges eSIM-Profil
Diese Annehmlichkeit lässt sich TK schon wegen 5G gut bezahlen. Egal wo - es gibt immer einen Haken. 5G wäre aber schon nettBzgl eSIM Übertrag hatte ich noch nie Probleme, direkt bei Telekom, ging immer sofort ohne irgend ein Zutun
Achtung: Anbieter lehnt viele Kunden ab
III. Klageerhebung und Verurteilung
Die Kanzlei PROTO LEGAL erhob für den Mandanten negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht München. Festgestellt werden sollte hiernach, dass aus dem Vorgang zur Bereitstellung der eSIM-Profile kein Entgelt verlangt werden kann.
Zur Argumentation trug die Kanzlei PROTO LEGAL im Wesentlichen vor, dass ein solches Abrechnungsverhalten keine wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage haben kann. Insbesondere könnten anderweitige vertragliche Regelungen - die hier aber schon nicht ersichtlich waren - eine solche Entgeltgrundlage nicht setzen. Denn dies verbietet vorliegend bereits das EU-Recht. In Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union findet sich ausdrücklich folgende Regelung:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen."
Die Geltendmachung von Kosten für neue eSIM-Profile kann das Recht auf freie Wahl der Endgeräte einschränken. Denn aus Kostenerwägungen könnten Nutzer vom Gerätewechsel abgehalten werden.
Angesichts dessen würden Regelungen von Drillisch, die zur Einschränkung der Vorgaben nach der vorgenannten EU-Verordnung führen, wegen Verstoßes gegen AGB-Recht unwirksam sein. Solche Regelungen wären als überraschende Klauseln im Sinne von § 305c BGB, jedenfalls aber als Klauseln, die zu unangemessener Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 1 BGB führen, zu betrachten.
Die Argumentation scheint auch Drillisch überzeugt zu haben. Sie haben die Klageforderung vollumfänglich anerkannt, woraufhin das Amtsgericht München ein Anerkenntnisurteil erließ.
Amtsgericht München, Anerkenntnisurteil vom 12.01.2022 - 114 C 17984/21
Ich würde das alte eSIM Profil erst löschen, wenn du den neuen QR-Code beantragen konntest. Bei Congstar bzw. Telekom brauchst du für die Bestellung eines neuen eSIM Profils eine SMS-Tan. Diese wird natürlich auf deine Handynummer geschickt, wenn du das alte eSIM Profil vorab gelöscht hast, kannst du die SMS-Tan nicht empfangen und muss dich dann mit dem Support rumschlagen. Keine Ahnung, ob das die anderen Netzbetreiber genauso handhaben mit der SMS-Tan.Also, wie bei Klarmobil das eSIM-Profil manuell auf dem alten Gerät löschen und auf der Webseite nen neuen QR-Code erstellen, richtig?
Mit dem Unterschied, dass die Erstellung, des QR-Codes bei TK-und O2-Netz 10€ kostet
Naja, irgendwo her muss der monatlich günstige Preis von unter 10€ ja kommen