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Comdirect führt Kontoführungsgebühren in Höhe von 4,90€ p.M. ein. Ersten 6 Monate nach Eröffnung sind dann kostenlos. Wenn man eine von drei Bedingungen erfüllt, dann bleibt es weiterhin kostenlos:Gibt es nicht bei der ING und bei Comdirect, weil es Direktbanken sind.........
Comdirect führt Kontoführungsgebühren in Höhe von 4,90€ p.M. ein. Ersten 6 Monate nach Eröffnung sind dann kostenlos. Wenn man eine von drei Bedingungen erfüllt, dann bleibt es weiterhin kostenlos:
- 700 Euro monatlicher Mindestgeldeingang
- oder 3 Zahlungen über Apple Pay oder Google Pay pro Monat – mit der Bankkarte (Visa-Debitkarte) oder Visa-Kreditkarte
- oder 1 Trade/1 Wertpapiersparplanausführung pro Monat
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Im Endeffekt gehst du auch nur mit 0 raus, wenn der Kurs für immer im Keller bleiben würde und du verkaufst. Wenn du nicht verkaufst gehst du auch nicht mit 0 raus.Ok. Also maximal alles weg und ich gehe mit 0 nach Hause. War mir nicht ganz klar. Dachte ich kann ins Minus rutschen. Danke
Wann war das?Warum soll er ein 2. Konto eröffnen und evtl. monatliche gebühren zahlen?
Revolut sollte gleich aktiv sein, bei mir hat es paar minuten gedauert
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Und von da aus zu kraken überweisen zu null Gebühren?ING oder Comdirect.
Kannst heute noch Konto eröffnen und freischalten mit Cam-Verifizierung
Ich weiss nicht, wie es ausserhalb DE ist, aber seit ein paar Jahren gibt es sowas, wie Ausgleichszahlungen nicht mehr (gehebelte Produkte)Hi, hab mal ne Frage an die Experten. Bin kompl. Newbie in diesem Thema. Was passiert eigentlich wenn ich jetzt einen Betrag X investiere. Irgendwann geht der Kurs aber nach unten und ich bemerke das zu spät.
Mein Betrag X hat sich aufgelöst. (Komplettverlust) Kann es weiter ins Minus gehen und komme ich da ohne Ausgleichszahlung nicht mehr raus wenn sich der Kurs nicht wieder erholt?
Der Punkt ist mir bis jetzt kompl. unklar.
Danke schon mal für die Erklärung
Letztes Jahr im JuliWann war das?
Bei mir dauert die Freischaltung noch an
Mit der App hat es supereinfach geklappt. K.A. warum am PC nichtWarum hast du Business-Konto??
Du musst einfach Revolut App runterladen auf dein Smartphone und dich registrieren
Das ist alles selbsterklärend und sehr einfach
Kurze Frage, vielleicht weiß jemand bescheid!
Meine Freundin ist zwar Anwältin, aber die ist da überfragt... und kennt sich mit Erbrecht nicht aus!
Also:
Wenn jemand sein Erbe per Testament regelt, inkl. Pflichtanteile usw. aber einer bestimmten Person sein Passwort zu einer Kryptowallet hinterlässt, haben dann die anderen Erben einen Anspruch auf den Erlös wenn der Erbe der Wallet die Kryptos verkauft?
Im Erbrecht lässt sich dazu rein gar nichts finden, denn im Grunde hat der Erbe in dem Fall nur einen USB Stick mit Passworten geerbet!
Was auf dem USB Stick war, wurde im Testament nicht festgelegt und weder der Nachlassverwalter noch die Erben wussten etwas davon!
Es ist auch davon auszugehen das der Verstorbene nichts vom Wert des USB Sticks wusste!
Wir versuchen schon seit Stunden herauszufinden wie das geregelt werden kann!
Nagel mich nicht fest, aber liege ich richtig, dass Erbberechtigte sich innerhalb 3 Jahren nach dem Versterben melden müssen? Der Pflichtteil bleibt aber immer bestehen, soweit ich weissHabe selber keine Ahnung von Erbrecht, aber der normale Menschenverstand sagt mir, dass auch der Wert der Kryptos zum Zeitpunkt der relevant für die Testamentabwicklung ist, in die Höhe der Pflichtanteile eingeht. Wäre ja auch völlig unproblematisch, da sich Kryptocoins nahezu perfekt in der Runde der Berechtigten verteilen lassen und der Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt eindeutig feststeht. Klar kann mans versuchen zu verheimlichen, spätestens bei Verkauf der Kryptos taucht es dann irgendwo beweisbar auf. Da ist dann die Frage ob es einer der um den Pflichtanteil gebrachten mitbekommt und falls ja wie es mit Verjährungsfristen aussieht.
@druckluft
Außerdem gibt es da eben noch den Punkt mit den Kryptos.... denn der Erbe hat in dem Fall einen USB Stick geerbt und es ist halt die Frage ob die Daten auf dem Stick überhaupt unter die Erbmasse und damit den Pflichtteil fallen...
Die anderen Erben müssten erstmal beweisen, dass es nicht seine Kryptos sind (könnte er ja selbst alle “gemint“ haben
Jupp!Nagel mich nicht fest, aber liege ich richtig, dass Erbberechtigte sich innerhalb 3 Jahren nach dem Versterben melden müssen?
Wo bitte steht in der BTC-Transaktion, wer die Dinger gemint hat? Wenn er sie irgendwo gekauft hat, wäre das etwas AnderesDas wird dann schlagend, sobald die Kryptos wieder ins Fiat-Geld System transferiert werden. Du kennst das ja, wie du offen legen musst wo die her stammen. Ist natürlich immer die Frage ob sich jemand die Mühe macht das nach zu prüfen. Je nach Kryptocoin und Art der Transaktionen ist ggf schon beweisbar dass die vom Erblasser stammen. Und wenn man die Tarn(s)aktionen so verschleiert, dass man nicht mehr auf den Ursprung schließen kann, wirds halt problematisch wenn das Finanzamt irgendwann wissen will wo die ganze Kohle her stammt. Im Zweifel kassieren die es dann einfach ein, sobald man wieder in deren Geldsystem ist. Verheimlichen klappt eher nur dann wenn man aus dem Kryptosystem nicht mit hohen Summen raus will. Und keine Gewähr, dass selbst kleine Summen in Zukunft überhaupt noch ohne Offenlegung möglich sind.