Kurze Frage, vielleicht weiß jemand bescheid!
Meine Freundin ist zwar Anwältin, aber die ist da überfragt... und kennt sich mit Erbrecht nicht aus!
Also:
Wenn jemand sein Erbe per Testament regelt, inkl. Pflichtanteile usw. aber einer bestimmten Person sein Passwort zu einer Kryptowallet hinterlässt, haben dann die anderen Erben einen Anspruch auf den Erlös wenn der Erbe der Wallet die Kryptos verkauft?
Im Erbrecht lässt sich dazu rein gar nichts finden, denn im Grunde hat der Erbe in dem Fall nur einen USB Stick mit Passworten geerbet!
Was auf dem USB Stick war, wurde im Testament nicht festgelegt und weder der Nachlassverwalter noch die Erben wussten etwas davon!
Es ist auch davon auszugehen das der Verstorbene nichts vom Wert des USB Sticks wusste!
Wir versuchen schon seit Stunden herauszufinden wie das geregelt werden kann!