Kryptowährungen (kein Handel!)

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Gibt es nicht bei der ING und bei Comdirect, weil es Direktbanken sind.........
Comdirect führt Kontoführungsgebühren in Höhe von 4,90€ p.M. ein. Ersten 6 Monate nach Eröffnung sind dann kostenlos. Wenn man eine von drei Bedingungen erfüllt, dann bleibt es weiterhin kostenlos:
  • 700 Euro monatlicher Mindestgeldeingang
  • oder 3 Zahlungen über Apple Pay oder Google Pay pro Monat – mit der Bankkarte (Visa-Debitkarte) oder Visa-Kreditkarte
  • oder 1 Trade/1 Wertpapiersparplanausführung pro Monat
 
Ohhhh Sonny2 nur weil es Direktbanken sind - heisst es nicht kostenlos. Einfach mal lesen. Kostet schon Geld wenn kein Gehalt oder andere Punkte nicht erfüllt werden.
 
Comdirect führt Kontoführungsgebühren in Höhe von 4,90€ p.M. ein. Ersten 6 Monate nach Eröffnung sind dann kostenlos. Wenn man eine von drei Bedingungen erfüllt, dann bleibt es weiterhin kostenlos:
  • 700 Euro monatlicher Mindestgeldeingang
  • oder 3 Zahlungen über Apple Pay oder Google Pay pro Monat – mit der Bankkarte (Visa-Debitkarte) oder Visa-Kreditkarte
  • oder 1 Trade/1 Wertpapiersparplanausführung pro Monat

Wenn du nicht mal eine der 3 Bedingungen erfüllen kannst, brauchst du auch kein Konto.
 
Da ich jetzt nach Jahren meine Coins von coinbase in eine privat wallet verschoben habe, wollte ich mal bei den Coinbase Nutzern fragen ob euch dieser Eintrag in den ToS bei coinbase bewusst ist:
The websites and the services offered by Coinbase are NOT addressed to persons who have their registered office or place of residence in Germany. Coinbase services are provided by Coinbase UK, Ltd., a UK entity. Coinbase UK, Ltd. is not a regulated financial services provider and does not operate outside the UK.

Habe selbst noch bisschen recherchiert und finde nur schwammige Aussagen dazu, zB hier (recht weit unten): https://www.forexbroker.de/coinbase-testbericht/
Anscheinend wird bei deutschen Coinbase Kunden zwischen "user" und "exchanger" unterschieden. Ich frage mich gerade nur unter was man fällt wenn man Geld auf Coinbase transferiert, btc etc kauft, diese dann auf binance schiebt und dort weiter tradet und dann wieder auf coinbase schiebt... Ist man damit exchanger und theoretisch gar nicht zugelassen als Deutscher?

hat mir evtl jemand eine Erklärung oder einen Link in dem steht was das genau für uns bedeutet oder ist das eine Art Grauzone? Wären Deutsche per se nicht zugelassen würde man sich ja nicht mal registrieren können...
 
Kann BTC sich mal für eine Richtung entscheiden? 3Stunden Kreisverkehr
pfff
 
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Hi, hab mal ne Frage an die Experten. Bin kompl. Newbie in diesem Thema. Was passiert eigentlich wenn ich jetzt einen Betrag X investiere. Irgendwann geht der Kurs aber nach unten und ich bemerke das zu spät.
Mein Betrag X hat sich aufgelöst. (Komplettverlust) Kann es weiter ins Minus gehen und komme ich da ohne Ausgleichszahlung nicht mehr raus wenn sich der Kurs nicht wieder erholt?

Der Punkt ist mir bis jetzt kompl. unklar.

Danke schon mal für die Erklärung
 
Du kaufst eine gewisse Anzahl an BTC. Die haben einen Wert. Wenn der Kurs in den Keller geht hast du immernoch die Anzahl BTC, die aber eben dementsprechend weniger wert sind oder eben gar nichts wert.
 
Ok. Also maximal alles weg und ich gehe mit 0 nach Hause. War mir nicht ganz klar. Dachte ich kann ins Minus rutschen. Danke
 
Ok. Also maximal alles weg und ich gehe mit 0 nach Hause. War mir nicht ganz klar. Dachte ich kann ins Minus rutschen. Danke
Im Endeffekt gehst du auch nur mit 0 raus, wenn der Kurs für immer im Keller bleiben würde und du verkaufst. Wenn du nicht verkaufst gehst du auch nicht mit 0 raus.
 
Der Kurs wird nie auf 0 gehen. Davor werde ich euch alle bewahren indem ich alle BTC zu je 1Cent kaufe
 
Ok leuchtet ein. Da muss schon wirklich was gewaltig schief gehen. Teilverlust ist also möglich wenn ich aus Panik zu spät verkaufe. Beschäftige mich leider erst seit 14 Tagen damit mehr. Im Jahr 2010 als das
so etwas im Gespräch war konnte ich damit nichts anfangen und habe mich nie näher damit beschäftig. Nach heutiger Sicht denke ein Fehler. Na mal sehen wo die Reise noch hingeht.
 
Warum soll er ein 2. Konto eröffnen und evtl. monatliche gebühren zahlen?

Revolut sollte gleich aktiv sein, bei mir hat es paar minuten gedauert
Wann war das?
Bei mir dauert die Freischaltung noch an :rolleyes2:
Deine Bankkontodaten werden erstellt ...
Dies kann bis zu 24 Stunden dauern. Wir werden dich per E-Mail benachrichtigen, sobald der Vorgang abgeschlossen ist.
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ING oder Comdirect.
Kannst heute noch Konto eröffnen und freischalten mit Cam-Verifizierung
Und von da aus zu kraken überweisen zu null Gebühren?
Direkt BTC kann ich bei ING und CD nicht kaufen, richtig?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hi, hab mal ne Frage an die Experten. Bin kompl. Newbie in diesem Thema. Was passiert eigentlich wenn ich jetzt einen Betrag X investiere. Irgendwann geht der Kurs aber nach unten und ich bemerke das zu spät.
Mein Betrag X hat sich aufgelöst. (Komplettverlust) Kann es weiter ins Minus gehen und komme ich da ohne Ausgleichszahlung nicht mehr raus wenn sich der Kurs nicht wieder erholt?

Der Punkt ist mir bis jetzt kompl. unklar.

Danke schon mal für die Erklärung
Ich weiss nicht, wie es ausserhalb DE ist, aber seit ein paar Jahren gibt es sowas, wie Ausgleichszahlungen nicht mehr (gehebelte Produkte)
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwas hab ich wohl verbrochen :d
Kann es auch daran liegen, dass ich ca. eine halbe Stunde zuvor mich bei kraken reg. hab?
Dass die Börsen untereinander vernetzt sind und sich grade fragen, warum er (ich) sich hier und da reg.!?


btw:
Hab heute extra ein ungenutztes Wakü-System geplündert (Radi, Pumpe mit AB), um die 2080Ti auch noch zum Minen zu benutzen
(Umbau auf Luft zu umständlich)

Aber wenn ich mir die Gebraucht-Preise ansehe, werde ich sie wohl verkaufen. Echt nicht normal, was die mir für den "alten Scheiss" noch bieten würden :oops:
 
Zuletzt bearbeitet:
Revolut ist keine Börse

Das ist eine ganz normale kostenlose Direktbank
 
Wenn ich Revolut - Bussiness regen will, kann ich keine der ersten 3 Punkte anklicken
(ich habe kein Geschäft, will auch keins gründen und bin nicht selbstständig)

Als letzter, für mich zutreffender Punkt, soll ich an eine Umfrage bei "Survey" teilnehmen. Hab k.A. was die von mir wollen :rolleyes2:
Wie hast du das gemacht? Bitte step-by-step mit einem Testacc (aber keine Sandbox!!!)
 

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Warum hast du Business-Konto??

Du musst einfach Revolut App runterladen auf dein Smartphone und dich registrieren

Das ist alles selbsterklärend und sehr einfach
 
Hab es am PC gemacht. Vielleicht deshalb ein Problem?
Hab mich reg. da war es nur eine Sandbox (muss 24h warten)

Aber ich probiere es jetzt mal mit der App
 
Kurze Frage, vielleicht weiß jemand bescheid!
Meine Freundin ist zwar Anwältin, aber die ist da überfragt... und kennt sich mit Erbrecht nicht aus!
Also:
Wenn jemand sein Erbe per Testament regelt, inkl. Pflichtanteile usw. aber einer bestimmten Person sein Passwort zu einer Kryptowallet hinterlässt, haben dann die anderen Erben einen Anspruch auf den Erlös wenn der Erbe der Wallet die Kryptos verkauft?
Im Erbrecht lässt sich dazu rein gar nichts finden, denn im Grunde hat der Erbe in dem Fall nur einen USB Stick mit Passworten geerbet!
Was auf dem USB Stick war, wurde im Testament nicht festgelegt und weder der Nachlassverwalter noch die Erben wussten etwas davon!
Es ist auch davon auszugehen das der Verstorbene nichts vom Wert des USB Sticks wusste!
Wir versuchen schon seit Stunden herauszufinden wie das geregelt werden kann!
 
Warum hast du Business-Konto??

Du musst einfach Revolut App runterladen auf dein Smartphone und dich registrieren

Das ist alles selbsterklärend und sehr einfach
Mit der App hat es supereinfach geklappt. (y) K.A. warum am PC nicht
Hast du Apple Pay in der Wallet? Bin jetzt nicht sicher, ob ich das Andere wählen soll - nicht dass dann Gebühren anfallen

Über "Sonstiges" steht noch "Empfohlen: Gehalt" (trifft bei mir nicht zu)
Ist die "Einfache Überweisung" wirklich komplett kostenfrei?
 

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Kurze Frage, vielleicht weiß jemand bescheid!
Meine Freundin ist zwar Anwältin, aber die ist da überfragt... und kennt sich mit Erbrecht nicht aus!
Also:
Wenn jemand sein Erbe per Testament regelt, inkl. Pflichtanteile usw. aber einer bestimmten Person sein Passwort zu einer Kryptowallet hinterlässt, haben dann die anderen Erben einen Anspruch auf den Erlös wenn der Erbe der Wallet die Kryptos verkauft?
Im Erbrecht lässt sich dazu rein gar nichts finden, denn im Grunde hat der Erbe in dem Fall nur einen USB Stick mit Passworten geerbet!
Was auf dem USB Stick war, wurde im Testament nicht festgelegt und weder der Nachlassverwalter noch die Erben wussten etwas davon!
Es ist auch davon auszugehen das der Verstorbene nichts vom Wert des USB Sticks wusste!
Wir versuchen schon seit Stunden herauszufinden wie das geregelt werden kann!

Habe selber keine Ahnung von Erbrecht, aber der normale Menschenverstand sagt mir, dass auch der Wert der Kryptos zum Zeitpunkt der relevant für die Testamentabwicklung ist, in die Höhe der Pflichtanteile eingeht. Wäre ja auch völlig unproblematisch, da sich Kryptocoins nahezu perfekt in der Runde der Berechtigten verteilen lassen und der Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt eindeutig feststeht. Klar kann mans versuchen zu verheimlichen, spätestens bei Verkauf der Kryptos taucht es dann irgendwo beweisbar auf. Da ist dann die Frage ob es einer der um den Pflichtanteil gebrachten mitbekommt und falls ja wie es mit Verjährungsfristen aussieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@FB07

Hab „Einfache Überweisung“ gewählt, aber das ging irgendwie nicht - k.A. Warum
Ich musste die IBAN meiner Bank angeben, dann wurde ich von der App zu meiner Bank verlinkt. Hab mich dort eingeloggt und wurde aufgefordert die TAN (per pushTAN-App von der Sparkasse) einzugeben. Das scheiterte immer und immer wieder

Ist das eine Sicherheit bei Sparkasse, dass Überweisungsanforderungen von ausserhalb einfach abgelehnt werden oder ist „Einfache Überweisung“ falsch und ich hätte „Reguläre Überweisung“ wählen müssen?

Hab dann meine persönlichen Daten in der Revolut-App aufgerufen und hab es dann über die Sparkasse gemacht. Also meine IBAN von Revolut bei der Überweisung angegeben. Dann der spannende Moment... Ich dachte, dass mit pushTAN etwas nicht stimmt. Hat aber anstandslos funktioniert - endlich!!! (y)
Aber über Revolut - keine Chance!!!

Funktioniert bei dir eine Überweisung in beide Richtungen? Wenn ja „Einfache Überweisung“ oder „Reguläre Überweisung“ oder egal?
 
@druckluft
Ja so habe ich mir das nämlich auch gedacht, sprich das die Erben zu gleichen teilen beteiligt sein müssten, auch wenn der betreffende Gegenstand nur einer Person vermacht wurde.
Das Problem ist das es nur eine Person gibt die dem Gesetz nach zu diesem Pflichtanteil berechtigt ist und die anderen Erben sind in einem Testament festgelegt worden.
Der im Testament vermerkte Haupterbe möchte das alle Erben einen gleichen Teil des Erlöses bekommen, da stellt sich aber der Pflichterbe quer, weil ihm ja die Hälfte der gesamten Erbmasse zusteht :hmm:

Wir haben nachher einen Termin mit einem Fachanwalt, aber der meinte auch schon das es kompliziert werden dürfte, es sei denn der Pflichterbe verzichtet Freiwillig oder es gibt Gründe ihm den Pflichtanteil zu verwehren (Was eigentlich keiner der Erben möchte... auch wenn das ein Armleuchter ist, so hat er ja Rechte) !
Außerdem gibt es da eben noch den Punkt mit den Kryptos.... denn der Erbe hat in dem Fall einen USB Stick geerbt und es ist halt die Frage ob die Daten auf dem Stick überhaupt unter die Erbmasse und damit den Pflichtteil fallen... :unsure:
 
Habe selber keine Ahnung von Erbrecht, aber der normale Menschenverstand sagt mir, dass auch der Wert der Kryptos zum Zeitpunkt der relevant für die Testamentabwicklung ist, in die Höhe der Pflichtanteile eingeht. Wäre ja auch völlig unproblematisch, da sich Kryptocoins nahezu perfekt in der Runde der Berechtigten verteilen lassen und der Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt eindeutig feststeht. Klar kann mans versuchen zu verheimlichen, spätestens bei Verkauf der Kryptos taucht es dann irgendwo beweisbar auf. Da ist dann die Frage ob es einer der um den Pflichtanteil gebrachten mitbekommt und falls ja wie es mit Verjährungsfristen aussieht.
Nagel mich nicht fest, aber liege ich richtig, dass Erbberechtigte sich innerhalb 3 Jahren nach dem Versterben melden müssen? Der Pflichtteil bleibt aber immer bestehen, soweit ich weiss

Steht denn irgendwo geschrieben, dass einem Erben das Passwort zur Kryptowallet hinterlassen wurde? Wenn nicht, hat der eine Erbe wahrscheinlich Glück.
Die anderen Erben müssten erstmal beweisen, dass es nicht seine Kryptos sind (könnte er ja selbst alle “gemint“ haben :d
 
Zuletzt bearbeitet:
@druckluft
Außerdem gibt es da eben noch den Punkt mit den Kryptos.... denn der Erbe hat in dem Fall einen USB Stick geerbt und es ist halt die Frage ob die Daten auf dem Stick überhaupt unter die Erbmasse und damit den Pflichtteil fallen...

Es würde mich sehr wundern wenn nicht. Die Kryptos sind ja per se auch nicht an den Stick gebunden, sondern da sind einfach nur die Keys drauf gespeichert. Ist in etwa so wie wenn der Erblasser irgendwo einen Schatz oder Bargeld versteckt hat und einem der Erben den Ort mitteilt. Ich würde sagen, das ist prinzipiell der Erbmasse zu zurechnen, aus der sich dann die Berechnung der Pflichtanteile ergibt.
Naja ihr seid ja dann beim Fachanwalt. Wenn der schlau ist, sagt der: Gebt mir den Stick, ich mach das schon...
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die anderen Erben müssten erstmal beweisen, dass es nicht seine Kryptos sind (könnte er ja selbst alle “gemint“ haben :d

Das wird dann schlagend, sobald die Kryptos wieder ins Fiat-Geld System transferiert werden. Du kennst das ja, wie du offen legen musst wo die her stammen. Ist natürlich immer die Frage ob sich jemand die Mühe macht das nach zu prüfen. Je nach Kryptocoin und Art der Transaktionen ist ggf schon beweisbar dass die vom Erblasser stammen. Und wenn man die Tarn(s)aktionen so verschleiert, dass man nicht mehr auf den Ursprung schließen kann, wirds halt problematisch wenn das Finanzamt irgendwann wissen will wo die ganze Kohle her stammt. Im Zweifel kassieren die es dann einfach ein, sobald man wieder in deren Geldsystem ist. Verheimlichen klappt eher nur dann wenn man aus dem Kryptosystem nicht mit hohen Summen raus will. Und keine Gewähr, dass selbst kleine Summen in Zukunft überhaupt noch ohne Offenlegung möglich sind.
 
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Nagel mich nicht fest, aber liege ich richtig, dass Erbberechtigte sich innerhalb 3 Jahren nach dem Versterben melden müssen?
Jupp!
Es sei denn du willst das Erbe ablehnen, da gelten wohl andere Fristen... :unsure:
Wie gesagt die Kryptos sind mit keinem Wort erwähnt und ich glaube der Erblasser wusste selbst nichts mehr von dem Stick.
Der Stick war teil einer Sammlung die mir vererbt wurde, aber als ich den Stick untersucht hatte habe ich umgehend die anderen Erben und den Nachlassverwalter unterrichtet!
Der ist natürlich auch verpflichtet den Pflichterben zu unterrichten, auch wenn er selber nicht begeistert ist, weil der Typ seinen Vater schon mehrfach bedroht hat usw.
Das Geile ist ja das der nach Erbrecht nur dann enterbt werden darf wenn er den Erblasser nach dem Leben getrachtet oder ihn bestohlen hat!
Erpressung, Psychische Gewalt oder Androhung von körperlicher Gewalt scheint da keine Rolle zu spielen :stupid:
 
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