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Bei der Führerscheinklasse A kommt es zu einer „Dreiteilung“.
Die derzeitige Unterklasse A1 wird als Klasse A1 beibehalten – Mindestalter 16 Jahre (eventuell 17 oder 18).
Die Klasse A2 wird begrenzt mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg – Mindestalter 18 Jahre.
Die Klasse A (voll) Mindestalter 20 Jahre bei Fahrpraxis von Klasse A 2 bzw 24 Jahre bei Direkteinstieg.
die befuerchtung habe ich auch...ja aber dann ist ja die frage, ob das dann nur für die gilt, die den führerschein dann machen oder aber auch für die die den schon haben.
die befuerchtung habe ich auch...
aber mal ganz ehrlich. 34PS reichen normalerweise vollkommen aus!
meine R6 faehrt mit Gasanschlag und Drosselblenden 204km/h und das ist meiner Meinung nach eigtl fuer nen Anfaengerbike zu viel. Gut ich finds toll, dass sie so schnell ist, aber für manche kann das der Tot sein!
Und ich weiß wie scheiße schon Lenkerflattern ab 100km/h sein kann! Bei 200km/h mit einem unerfahrenen Fahrer kann das denk ich durchaus tötlich enden.
Die einzige Reglung die ich mal gehoert habe, dass die 125iger 100 fahren koennen sollen! Diese Reglung find ich persoenlich am sinnvollsten, da selbst die 125iger mit ihren 80 den normalen Ausserortsverkehr behindern... und ich glaube es kennen alle , die die drossel drinnbehalten haben, dieses dumme gefuehl von einem LKW überholt zu werden!
Ich für meinen Teil find es angenehmer mit 200km/h an nem LKW vorbei zu ziehen! Als zwischen 2 LKW's mit 80 zugammeln.
Deine R6 hat aber auch nicht 34PS, vielleicht im Schein aber sonst nicht
Würde für mich keinen Sinn machen, wenn das Gesetz wirklich 2008 in Kraft tritt, habe ich meinen Schein n knappes Jahr. Für die paar Monate werde ich aber kein Geld hinlegen um 14PS mehr zu haben, wenn ich n knappes Jahr später 78PS haben kann. Wie läuft das eigentlich ab, nach der Entdrosselung muss ich doch nochmal zum TÜV latschen oder? Und danach nochmal zum Verkehrsamt? Oder reicht nur der TÜV