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Zulassung erlangen != zulässig.....
Zulassung erlangen heisst, dass das Fahrzeug zugelassen ist.
zulässig heisst, dass das Bauteil so im Straßenverkehr erlaubt ist
Du verstehst es nicht:
1. du lässt das Fahrzeug zu, von mir aus im serienmäßigen Zustand = dein Fahrzeug hat die Zulassung erhalten.
2. du verbaust ein Teil ohne BE; von mir aus den Racekrümmer
3. BE erlischt, aber Zulassung bleibt bestehen.
Fazit: wenn hier keine Gefahr begründet werden kann, dann darfst du weiterfahren. Und ich kann hier keine Gefahr begründen bei einem Supersportler, der eh schon 290km/h eingetragen hat, nur weil das Töff jetzt 10PS mehr hat. Die Abgas-/Geräuschvariante des §19 StVZO greift hier seit der FZV nicht mehr. Nur bei Gefahr kann stillgelegt werden.
Zulassung erlangen = zulässig ist Unsinn! Ein Hund hat vier Beine, aber nicht alles was vier Beine hat ist ein Hund!
Bei der Zulassung wird ja auch nicht überprüft ob dein Fahrzeug und alle Anbauteile zulässig sind. Dies wird alle 2 bzw 3 Jahre beim TÜV festgestellt.
Alle baulichen Veränderungen danach müssen eine Betriebserlaubnis oder eine Abnahme bei TÜV haben/bekommen.
Der Begriff Gefahr liegt im Ermessensspielraum des Beamten.
Das ist Unsinn! Der Beamte hat ein Entschliessungs- und ein Auswahlermessen.
Kontrolliert er dich, dann hat er sich schon entschlossen und es bleibt nur noch das Auswahlermessen. Wenn keine Gefahr begründet werden kann: reduzierung des Auswahlermessens auf NULL!
Es ist jedoch so, dass idR keine Fahrzeug mehr wegen kleinerer Sachen wie "etwas zu laut" stillgelegt wird.
Du kannst eine Gruppe A-Anlage unter dein Auto schnallen, das ist egal, wie laut das Teil ist: keine Gefahr => kein Stilllegen.
Dennoch bewegt man sich da auf sehr dünnem Eis
Wenn man sich da auskennt, dann bewegt man sich auf gar keinem Eis. Zudem muss das jeder Beamte wissen (Pflicht zur Weiterbildung).
Gruß