Schmeißt den TV an.
Sachsenring
Geiles Interview mit Rossi im Pre-Programm.
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lol
Dein Ernst?
Die Strafen sind ja wohl ein Witz, zweitens wird man doch bei normalem Fahren außerhalb von Motorradstrecken sogut wie nie angehalten und tausend mal besser anhören tut es sich auch.
Die Harleybrüder fahren meist immer mit viel zu lauten Rohren und da interessierts auch kein Schwein.
Nach neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Ein zu lauter Auspuff gehört nicht dazu. Nr. 214a des alten Bußgeldkataloges wurde deshalb in Nr. 214a und 214b gesplittet:
214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214b.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“
Das war die alte Regelung, nach neuer Regelung gibt es keine Punkte mehr, nurnoch Geldstrafe.
Auspuff zu laut, weil dB-Killer fehlt - keine Punkte!
Bußgeld + Punkte für zu lauten Auspuff / fehlenden dB-Killer : Anwalt
Das war die alte Regelung, nach neuer Regelung gibt es keine Punkte mehr, nurnoch Geldstrafe.
Auspuff zu laut, weil dB-Killer fehlt - keine Punkte!
Bußgeld + Punkte für zu lauten Auspuff / fehlenden dB-Killer : Anwalt
Sieht man auch hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/papiere-hu-technik/
50€ Bußgeld, keine Punkte
Beste Grüße
Ist das jetzt der HWLUXX Unterwäsche Thread? ^^
Und dann kommt der Spanner und postet nen Link zu ner Kamera
Habe gerade gesehen, dass Garmin die Virb neu aufgelegt hat.
Die werde ich mir wohl gönnen, nur der Einführungspreis könnte noch etwas fallen, 400€ soll sie kosten.
VIRB X und VIRB XE: Neue Aktionkameras von Garmin ? pocketnavigation.de | Navigation | GPS | Blitzer | POIs
Das meinte ich mich kann, muss aber nicht. Ohne Anwalt wäre es der Punkt gewesen. Die 120 Euro war der Teilnehmer aber sicher los.
Mit Umweltbeeinträchtigung (-> zu laut) 90 (+Verwaltungsgebühr). Paragraf siehe oben.
Muss alles nicht passieren, kann aber. Und ich kenne mein Glück. Bei mir wären es dann sicher die vollen 300 Euro.
Ohne Anwalt wäre es der Punkt gewesen. Die 120 Euro war der Teilnehmer aber sicher los.
Rechtlich gesehen falsch rum. Mal abgesehen davon, dass mit Umweltbeeinträchtigung nicht nur die Abgase gemeint sein müssen, obliegt es dir als Fahrer/Halter nachzuweisen, dass dein Umbau legal ist und nicht der Polizei, dass er es nicht ist. Für den Nachweis gibt es die ABE - die du für den Schalldämpfer in diesem Zustand nicht hast. Die Polizei müsste dich nur zum TÜV bringen, wenn sie nur einen Verdacht, aber keinen Beweis hat. Ein Endschalldämpfer ohne db-Eater ist wohl aber Beweis genug.Die einzige Möglichkeit sowas wirklich zu bekomen, liegt vor, wenn sie direkt eine Abgasuntersuchung machen lassen.
Und das kommt wegen einem zu lauten Auspuff nicht vor, alleine weil sie keine Zeit dafür haben. Wenn sie denken das eh etwas Verkehrsgefährdentes am Bike ist, muss die Mühle eh zum TÜV und dann machen sie vielleicht direkt eine Abgasuntersuchung.
Beste Grüße
Mal was andere, weiß jmd was mit coffe los is?
Ich glaube, wir reden da vollkommen aneinander vorbei. Ich rede nicht vom Kat, nur von db-Eatern. Ohne diese ist die Maschine laut = Störung der Umwelt = Bußgeld nach 214b2. Baust du die Eater vor Ort ein, geht die Fahrt weiter und es gibt teure Post. Und den TÜV braucht es nicht um vort Ort festzustellen, dass die Maschine illegal ist.Warum sollte das Beweis genug sein wenn hinten nen KAT dran hängt?
Das ist doch komplett an der Realität vorbei. Dann könnte man also eine Auspuff ohne KAT fahren aber mit DB Killer drin.
Die Abgaswerte wären trotzdem deutlich höher wie die an einem mit KAT aber ohne DB-Killer.
Die Polizei handhabt das so, Wenn kein DB-Killer drin ist und die Lautstärke zu hoch ist und kein DB-Killer dabei, stillgelegt und musst das Bike abschleppen und beim TÜV vorführen.
Hier wird dann aber natürlich der original Auspuff dran gehängt und alles passt. Keiner fährt da ja dann mit der illegalen vor. Ist ja auch nicht Sinn der Sache, die Polizei will ja das du ein den Straßenverkehrsordnungen gerechtes Fahrzeug führst.
Keinen juckt da die Abgasnormen. Ich habe viele Freunde die nicht gerade selten angehalten werden, aber noch nie musste einer zum TÜV zum Abgaswerte überprüfen oder ihm wurden schlechte Abgaswerte vorgeworfen.
Es geht immer um die Lautstärke und eine wenn man wegen Geräuschsbelästigung wirklich bestraft zu werden, muss man schon sehr ordentlich drüber sein.
So ist meine Erfahrung, du kannst da natürlich an das extreme denken das aber auch nur extrem selten passiert und da muss man dann schon richtig Scheiße am Bike haben.
Aber lassen wir das Thema, jeder hat da seine eigenen Erfahrungen und das ist ja auch gut so.
Beste Grüße