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A glorious mess!
Hier würde ich auch Himmel und Hölle in bewegung setzen
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Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.
Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.
Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.
Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.
Aprilia Tuono V4 1100 RR im PS-Fahrbericht - Motorradtests - MOTORRAD
Die Tuono ist neben der Superduke 1290 einfach mein absoluter Favorit.
Das ist aber doch für Autos oder?
Ein Quadrat mit 15cm Kantenlänge, das wäre größer als eine CD Hülle.
So machts ja jeder
@ Krümel, da haben die aber die ECE auch nochmal angepasst - bei meiner gelinkten Quelle stand noch anderes Zeug... (non EWG)
Aber das ändert ja nix an der Sache, wenn ein E-Prüfzeichen drauf ist, dann kann der Bulle nix machen.
Sonst müsste man ja bei jeder Änderung alles neu kaufen xD