itsmebartman
Enthusiast
jeder wie er will. Mir macht das schrauben Spaß
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Bei deutschen Gerichten war das nicht viel anders zu erwarten, riesen Wind und am Ende eine erheblich geringere Strafe. In knapp 2 Jahren ist er also wieder raus.
Allerdings könnte man ihm die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit für die Motorradklassen entziehen, darauf ist er wohl kaum angewiesen und damit umgehen kann er auch nicht. Fände ich zumindest angebracht, den PKW-Führerschein, sofern vorhanden, kann er behalten, dann muß auch keiner weinen, er hätte sonst keine Chancen mehr im späteren Berufsleben. Wobei, wenn der Arm so bleibt, bekommt er sicher noch einen Schwerbehindertenausweis, einen Bürojob und ist dann quasi unkündbar.
Und du meinst die Leute fahren dann im Auto plötzlich ganz anderes wenn man ihnen ihr motorrad abnimmt?
Ohne Auto ist man auch je nach Wohnort fast schon "berufsunfähig", aber einen Motorradlappen hat in Deutschland wohl so gut wie jeder nur zusätzlich. Das meine ich damit, er wäre also verschmerzbar, wenn man ihn abnimmt.
So ist es. Prominentes Beispiel von früher: Otto Wiesheu.achja, "früher hätts sowas nicht gegeben" darf natürlich auch nicht fehlen. (was schwachsinn ist)
weiß nicht was ihr habt.
ist doch ok.
willst du 20 jahre für fahrlässige tötung raus hauen?
aber das geflenne über zu milde strafen scheint ja im trend zu liegen.
dann gleich noch ein paar "gerechtigkeit gibts nicht mehr" parolen und am besten schön auf facebook haten gehen. so menschen hab ich gerne.
achja, "früher hätts sowas nicht gegeben" darf natürlich auch nicht fehlen. (was schwachsinn ist)
am besten dabei dann überhaupt keine ahnung vom fall haben, die urteilsbegründung braucht man sowieso nicht zu lesen, immerhin weiß man ja sowieso alles besser. eine gottgegebene eigenschaft.
weiß nicht was ihr habt.
ist doch ok.
willst du 20 jahre für fahrlässige tötung raus hauen?
aber das geflenne über zu milde strafen scheint ja im trend zu liegen.
dann gleich noch ein paar "gerechtigkeit gibts nicht mehr" parolen und am besten schön auf facebook haten gehen. so menschen hab ich gerne.
achja, "früher hätts sowas nicht gegeben" darf natürlich auch nicht fehlen. (was schwachsinn ist)
am besten dabei dann überhaupt keine ahnung vom fall haben, die urteilsbegründung braucht man sowieso nicht zu lesen, immerhin weiß man ja sowieso alles besser. eine gottgegebene eigenschaft.
Dazu hat der den Fußgänger mit etwa 70 km/h erfasst.
Bitte alle mal aufstehen wer innerorts noch nie mit 70 gefahren ist. Alle anderen mögen Ihren Zeigefinger wieder in die Hose stecken.