Tag Forum!
Falls es sich noch nicht herumgesprochen hat, möchte ich euch über eine mehr oder weniger wichtige Gesetzesänderung zum 01.07.2012 informieren.
Es betrifft insbesondere die Fraktion mit offenen Tüten ohne ABE, nicht eingetragenen offenen Luffis und was sonst so in aller Regel noch verbaut wird, ohne techn. Abnahme. In den letzten Jahren wurden entsprechende Verstöße (grad Auspuffanlagen) in der Regel ja nur mit 25,- Euro sanktioniert, wenn überhaupt. Der ein oder andere musste auch mal nen Fuffi abdrücken. Hintergrund für diese "preisgünstige" Alternative war die Tatsache, dass unser Gesetzgeber vor ein paar Jahren im Zuge einer Überarbeitung der StVZO schlichtweg vergessen hat, den früher allseits bekannten Tatbestand des Erlöschens der Betriebserlaubnis wieder aufzunehmen. Daher erfolgten die Sanktionierungen auf gewisse "Ausweichtatbestände" (z.B. sie verursachten unnötig Lärm, blabla....).
Diese Zeiten sind vorbei. Der "Fehler" wurde behoben und der Tatbestand tritt mit Wirkung zum 01.07.2012 wieder in Kraft.
Das hat zur Folge, dass der Führer eines Kfz mit 90,- Euro und 3 Punkten bestraft wird, der Halter, der das Führen zulässt sogar mit 135,- Euro + Pünktchen.
Desweiteren ist beim Erlöschen der BE auch immer die Möglichkeit gegeben, das Fzg. vor Ort stillzulegen, d.h. der Bock steht und ihr habt je nach dem später Spass mit der Zulassungsstelle. Eigentlich dürfte es sogar die Regel sein, dass ihr nicht mehr nach Hause fahrt, wenn entsprechende Kontrollen sind.
Wo bislang auch vom kontrollierenden Beamten ein gewisser Verhandlungsspielraum bestand (bei Verstößen bis 35,- Euro geht das durchaus) wird zukünftig nix mehr zu machen sein, weil er angesichts der bedeutenden Ordnungswidrigkeit zwingend verpflichtet ist, diese zu ahnden. Diskutieren hilft also nix, führt höchstens dazu, dass ihr ganz sicher nach Hause laufen könnt oder die gelben Engel Geld verdienen.
Im Tatbestand steht: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wurden dadurch erheblich beeinträchtigt.
Die Betriebserlaubnis erlischt grob gesagt in dem Moment, wo ihr eintragungspflichtige Veränderungen vornehmt ohne diese ordnungsgemäß abnehmen zu lassen, Teile anbaut für die es keine EG-ABE gibt (z.B. US-Tüten oder sonstige offene Rohre) oder die "Charakteristik" verändert. Ich meine hiermit Maßnahmen, die zur Leistungssteigerung führen etc. Sprich, wenn das Fahrzeug nicht mehr dem Urzustand entspricht welcher in der Zulassungsbescheinigung beschrieben ist und eine Gefahr für Umwelt oder Verkehr begründbar ist (was in einem Großteil der Fälle kein Problem darstellen wird).
Jetzt könnt ihr natürlich darüber lamentieren, ob die Umwelt durch zu laute Tüten erheblich beeinträchtigt wird. Ich denke, ihr kennt aber die Antwort schon.
Dies für alle, die bislang das Risiko bei einer Kontrolle für "annehmbar" hielten. Was ihr draus macht, bleibt ja jedem selbst überlassen.
Wollt es nur mal mitteilen, bevor wieder das Geheule losgeht weil irgendwer in tiefer Provinz steht und sich ungerecht behandelt fühlt. Augenzwinkern
...ach ja: die Gesetzesänderung gilt natürlich für ganz Deutschland - nicht nur für Bayern oder sonstige vermeintliche "Hardliner".