JerryMaSon
Urgestein
warum?
Beim konventionellen abmelden darfst du mit dem Kfz noch bis 23:59 Uhr fahren. Ist das bei ner online Anmeldung anders?
Nein du darfst da auch nicht mehr fahren. Nur Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des Zulassungsbezirks und einem direkt angrenzenden. Entfällt bei Online Abmeldung logischerweise. Macht keinen Mist Jungs.
"Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
10 FZV - Einzelnorm
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