Selbst wenn sie nicht "weg gerannt" wäre, hätte er keinerlei Anspruch solange er keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann. Diese liegt aber nicht vor, die Mutter hat das Kind ja festgehalten und es hat sich losgerissen. Kinder unter 7 haften GRUNDSÄTZ nicht, zwischen 7 und 9 nur wenn sie die konsequenz ihres handelns absehen können.
im gegenteil, selbst wenn man ausdrücklich nicht der verursacher ist, haftet man für personen- und sachschäden des beteiligten kindes!
klingt komisch, ist aber so.
(zweites schadenrechtsänderungsgesetz von august 2002)
gute besserung aber auf jeden fall!!