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Neuling
Der Händler muss dir sowieso gesetzlich !2 Jahre Gewährleistung! geben. Was NVIDIA den Herstellern garantiert kann dir doch egal sein, oder?
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Hat schon mal jemand irgend eine Info gesehen, warum NV auf die Fermis nur ein Jahr Herstellergarantie geben will?
Nicht das die das Teil rausbringen obwohl es immer noch fehlerhaft ist und damit rechnen das in der normalen Garantiezeit eine hohe Ausfallquote zu erwarten ist und dieser mit der geringeren Garantiezeit aus dem Wege gehen will.
Ich möchte nämlich vermeiden als Erstkunde(Betatester) zb. nach Anderthalb Jahren mit einem mehreren Hundert Euro teuren Stück Schrott dazustehen für das keiner zuständig ist.
Der Händler muss dir sowieso gesetzlich !2 Jahre Gewährleistung! geben. Was NVIDIA den Herstellern garantiert kann dir doch egal sein, oder?
nicht ungewöhnliches. lenove gibt nur ein jahr, oder samsung gibt auf bestimmte SSDs gar keine herstellergarantie.
Ohje, manche hier nehmen die 1 Jahr Garantie echt auf die leichte Schulter.
Ihr solltet mal nachschlagen, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist.
Nach einem Jahr seit ihr dran, dann müsst ihr beweisen, dass die Grafikkarte den Fehler schon von Anfang an hatte.
Bei mir sind solche Geräte, die weniger als 2 Jahre Herstellerganatie haben, unten durch und werden erst gar nicht gekauft, seinen sie auch noch so gut.
Bei einem Jahr Garantie kommt man aber auch auf komische Gedanken bezüglich der Haltbarkeit einer Fermi-Platine.
Da fallen mir so schöne Dinge ein, wie kalte Lötstellen oder verschmorte Platinen, wenn sich das hitzige Verhalten des Fermi tatsächlich bewahrheitet.
du meinst wohl eher nach sechs monaten...
Die Beweislastumkehr gilt immer für die ersten 6 Monate. Egal ob Garantie oder Gewährleistung. Also du musst IMMER NACH 6 MONATEN beweisen, dass der Fehler bereits bei auslieferung bestand!
Nur eben in den ersten 6 Monaten muss der Hersteller/Händler beweisen, dass das Produkt fehlerfrei war.
Der für den Endkunden einzige faktische Unerschied ist jener, dass man sich bei Berufung auf Geährleistung an den Händler, bei Garantie direkt an den Hersteller wenden muss.
Und auch jede Herstellergarantie setzt sachgemäße Verwendung voraus. Beispiel freiwillige Garantie auf Stoßdämpfer bei Auto auf 7 Jahre. Kommt z.B. bei der Reperatur raus das auch der Unterboden zerkratzt ist, ist klar das der Stoßdämpfer nur überbelastet wurde. -> zu 100% kein Garantiefall.
Edit: also Herstellergarantie sit bei weitem kein Persil-Schein
wohlgemerkt bei ordnungsgemässen Umgang der Ware.
Nein kann er nicht!
Wenn du sagst du hast sie ordnungsgemäß verwendet, und der Hersteller sagt nein kann nicht sein.
Dann MUSS er beweisen dass du schuld bist nicht du dass du nicht schuld bist.
Das Nennt Man Unschuldsvermutung nachlesen
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