hm kurios,
hab ja vor paar tagen sc2 bei conrad mit 3 gutscheinen für 36€ bestellt
und nen tag darauf überwiesen.(vorkasse)
heute kam das spiel an,
auf der rechnung ist allerdings vermerkt das ein gutschein aberkannt wurde,
aber gibt keine zahlungsaufvorderung oder so.
ja lol und nu xD?
ich hab doch mein spiel bekommen (sind die doof^^?)
naja der key wird jetzt erstmal auf meinen account registiert,
wenn die nachträglich noch geld wollen kriegen sie ihre ohne key wertlose box zurück
Würd ich allerdings nicht nachzahlen.
Du bestellst etwas in einem Internetshop. Das System verbietet es dir nicht, drei Gutscheine zunächst einzulösen.
Du überweist das Geld, es kommt beim Shop an.
Der Shop verschickt nach Geldeingang (
Vorkasse) die Waren, eben weil du ja die Kaufsumme beglichen hast. Sonst hätten sie ja nicht verschicken müssen.
In dem Moment, wo die vorher bezahlte Ware bei dir ankommt, ist nach den AGB der meisten Internetshops der Kaufvertrag zustande gekommen. Also hat man die Ware (= das Spiel) für das Geld erhalten, das man zuvor überwiesen hatte.
Das grenzt ja an Erpressung, nachträglich plötzlich mehr Geld zu wollen. Was kannst du als Kunde dafür, dass sie weder beim Bestellvorgang merken, dass ihnen drei Gutscheine nicht gefallen, noch beim Geldeingang? Das ist ihr Problem.
Und wenn sie ihr Spiel dann wieder haben wollen, dann bezahl auf gar keinen Fall die Versandgebühren, denn es war deren Fehler, also müssen sie es finanziell auf sich nehmen.
Klar hast du das Spiel schon geöffnet und vielleicht sogar schon registriert.
Deswegen dürfen die aber nicht die nachträgliche Summe einfordern, höchstens das geöffnete Spiel (also das Medium und die Verpackung) zurück fordern.
Denn es kann meiner Meinung nach nicht davon ausgegangen werden, dass ein Kunde erst die Rechnung durchliest, nachdem er Vorkasse geleistet hat (bedeutet: Vertrauensbeweis durch den Kunden) und die Ware für das vorgestreckte Geld erhalten hat. Das ist Pech für den Laden, der sein Verkaufssystem oder seine Rabatt-Politik überarbeiten sollte.
Das ist weder eine Rechtsberatung noch juristisch fundiert, sondern einfach die Meinung eines mündigen Bürger: mich.
Klar würde ich mich nicht gern auf einen Rechtsstreit mit denen einlassen, aber ich würde auf jeden Fall ertsmal etwas Widerstand gegen deren Missmanagement leisten.
Noch mal ein Vergleichsbeispiel zum Einzelhandel vor Ort:
Ich gehe im Eletronikmarkt einkaufen. Das Spiel ist falsch ausgepreist.
Ich gehe damit zur Kasse, bezahle und verlasse den Markt. Dann gehört das Spiel einfach mal mir.
Ob denen hinterher auffällt, dass es zu billig verkauft wurde, oder nicht, ist wurscht. Geld wurde bezahlt, Vertrag zustande gekommen, aus, fertig.
Tante Edith:
Designer Tote von HP sind gerade wieder in Rotation, diesmal aber nicht mehr für 20, sondern 41 €. Ach, was ärgere ich mich, dass ich mir nicht neulich ein, zwei Tote gegönnt habe.