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1,5m ist auch nichts.
Bei Uhren sagt man 5bar bzw 50m für abwaschen und 10bar bzw 100m für Schwimmen geeignet.
Deshalb ist es immer gefährlich damit zu tauchen. Denn Sony sagt 1,5m bzw 1,5 bar und der Kunde geht damit schwimmen und überschreitet den zugelassenen Druck.
Wenn es natürlich in einem Wasserglas kaputt geht ist das was anderes^^
Ich habe bei Saturn (dort habe ich das Z3 im Oktober gekauft) angefragt, die melden sich am Montag.
Außerdem habe ich noch Sony angeschrieben.
Sollte ich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten können, berufe ich mich auf Folgendes:
§ 313 BGB - Störung der Geschäftsgrundlage
(1.) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden [...]
Maßstab für eine Vertragsanpassung ist, was die Vertragsparteien bei Kenntnis der tatsächlichen Sachlage vereinbart hätten.
(3.) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
Bei Sony sind das doch Software-Knöpfe oder? Vielleicht hat der Touchscreen ein Schaden.
Virus oä halte ich für ausgeschlossen.