[Sammelthread] Studenten unter sich

Naja, Elektrokram ohne komplexe Zahlen geht zwar irgendwie (man nimmt an Ende ja auch immer den Realteil), grenzt aber an Folter. Da sind komplexe Zahlen halt sooo viel einfacher.
 
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Wie so oft kommt es darauf an, was man damit macht.. Ich bin mir sicher, dass du dich noch nie mit komplexer Geometrie beschäftigt hast.
 
Hey ho, mal ne Frage an die Studenten mit Nebenjobs.

Ich bin Student und hab bisher nebenbei gearbeitet. Ist ein Minijob und die Versicherung lief über meine Mutti.
Am 24. werde ich 25 und bin dann selbst versichert, dadurch darf ich ja auch mehr verdienen. Mir wurde gesagt da ist die Anzahl der Stunden wichtig, bis 80 ist wohl ok und darüber komme ich auf keinen Fall.

Welche Abzüge habe ich denn wenn ich jetzt je nachdem wie es zeitlich passt immer mal über 450€ verdienen würde?
Vor allem wie ist das wenn ich teilweise nur 450€ verdiene? Midijob oder wie das heißt ist ja 451 bis 850€, was ist wenn ich drunter bleibe weil ich wegen Uni keine Zeit habe?
 
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Versicherung zahlst du selbst dann. Studenten Tarif

Bei ner regulären Tätigkeit gelten 20h pro Woche. Höhe des Verdienstes ist egal, irgendwann zahlst du halt Einkommensteuer.
Du zahlst dann in die Rentenversicherung, zu 50% je Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
 
soweit ich weiß fällt nur rentenversicherung an, bis ca. 900 sollte es steuerfrei bleiben.
 
Steuern sind schwer zu sagen.
Im Grunde gibts ne Grenze von um die 8000€ - wenn du da gesamt im Jahr drunter bleibst zahlst du keine Steuern (Steuerfreibetrag)

Ich hab aber auch schon weniger pro Jahr verdient als Student und musste ab der ersten Lohnabrechnung Steuern zahlen. Waren aber immer nur Kleckerbeträge ( bei 1100 Brutto waren es irgendwo um die 18€ ). Das holste locker über die Werbungskostenpauschale zurück.
 
Ok, danke schon mal für die Info.

Mal noch eine andere Frage zum Thema Minijob. Bin gerade etwas verwirrt.
Man darf ja 3x im Jahr mehr als 450€ verdienen.

3x mehr verdienen und man muss aber insgesamt unter den 5400€ (also 12x450€ bleiben) im Jahr bleiben oder darf man mit den 3x überschreiten mehr als 5400€ verdienen (hatte in den Ferien mehr Schichten)?
 
Im Bezug auf was? Krankenkasse? Bei meiner muss ich da insgesamt unter 5400€ bleiben. Dem Finanzamt ist die Verteilung völlig schnuppe, da wird einfach nur aufsummiert, wenn du am Ende des Jahres über 5400€ bist zahlst du halt erstmal Steuern und musst dir die dann wiederholen.
 
Krankenkasse meine ich. Bin erst ab Donnerstag selbst versichert.

Bei Steuern ist der Freibetrag doch einiges höher.

Alles so kompliziert, hätten die mir das eine mal nicht einfach zu viel gezahlt wäre alles ganz einfach. :fresse:
 
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@Hardwareverkäufer:

Soweit ich weiß, zahlt man ab 5,4k€ erstmal Steuern, liegt das Jahreseinkommen aber unter besagten 8k€, bekommt man die bei der Steuererklärung komplett wieder. Aber das Geld ist halt erstmal weg, auch wenn es nicht so viel sein dürfte.
 
Steuern bis zur Höhe der Werbungskostenpauschale bekommt man doch als Student so oder so komplett zurück. Ich finde im Netz nur das Existenzminimum als Freibetrag, das liegt bei 8472€ für 2015/2016

Hab im Bachelor acht Monate Werkstudent im Tariflohn mit knapp 1100€/Monat gemacht. Da wurden von Beginn an monatlich rund 18€ Steuern berechnet. Gabs dann mit der folgenden ESt-Erklärung komplett zurück.

Aber gibt da noch Unterschiede.
Wenn das Studium die Erstausbildung ist, muss man Sonderausgaben geltend machen um Steuern zurück zu bekommen.
Mein Beispiel mit den Werbungskosten zählt nur, wenn man vor dem Studium schon eine Berufsausbildung gemacht hat.
 
Ok, danke. Muss mal schauen wie das mit den 20 Stunden pro Woche ist. Arbeite auch manchmal ne Woche nicht und dann wieder mehr...

Bei mir verlängert sich nichts. Versicherung ist schon abgeschlossen.
 
Das ist sowieso das einfachste.

Die meinen gerade das ist egal, weil ich morgen Geburtstag habe und ab morgen selbst versichert bin. Da sind die paar Euro mehr wohl auch egal laut Google.

Muss dann nur mal überlegen ob Midijob nicht mehr Sinn macht... Wenn keine Prüfungen sind sollte das eigentlich passen.
 
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Ich würde eher was in Richtung Promotion+gewerbeschein machen. Bringt dir pro einsatztag mindestens 100€. Du lernst neue Leute kennen, lernst dich zu verkaufen und verdienst ordentlich Geld. Ich habe gestern fürs tuten einpacken alleine 70€ Trinkgeld bekommen.
 
Werkstudent in einem Unternehmen was dem Studienfach nahe kommt macht sich aber deutlich besser im Lebenslauf als irgendein Promo-Job den auch jeder ohne Schulabschluss machen kann ;-)

Zu den Stunden: Am Ende darf das Unternehmen dir im Grunde 20h pro Woche vergüten. Ob du ne Woche mehr arbeitest und ne andere Woche weniger, nusst du mit deinem Arbeitgeber dann klären. Das muss dann halt "verteilt" werden, damit die Stunden passen.
 
Ich mache beides. Werkstudent und promo oder kleinere nebenjobs. Man muss auch nicht alles in den cv schreiben .
 
Wie viele Stunden reißt du als WS denn? Wenn ich jetzt auch noch einen 2. Nebenjob annehmen würde, würde die Uni doch ziemlich drunter leiden. Oder halt das Privatleben, was immernoch ganz oben steht.
 
Später im Beruf gerne. Momentan möchte ich eher die Zeit, die mir das Studium offeriert, mit Freunden und Familie verbringen, bevor alle wegziehen oder man selbst eben auch.
 
Na dann geht's ja mit dem Werkstudent in der Hinterhand.
Meiner Freundin fehlt auch nur noch ein Seminar und die MA, aber sie arbeitet gerade als Werkstudentin mit bei dem Aufbau eines Unternehmens, macht da tolle Projekte und verdient gutes Geld. Warum also nicht.. Für den Lebenslauf sicherlich nicht falsch. Wenn der Standort groß genug ist, kann sie immer noch ihre MA dort schreiben und dort direkt einsteigen.
 
Ist jemand unter euch, der sich mit diesem Vorschussunterhalt auskennt? Meine werte anadoptierte Stiefschwester studiert wohl Psychologie und stellt jetzt Unterhaltsforderungen an meinen (eigentlich ja unseren) Vater. Ich habe versucht, mich in die Materie einzulesen und denke, dass Sie wohl damals mit der Begründung durchkam, dass das Studium gefährdet sei, würden Unterhaltszahlungen ausbleiben. Allein diese Behauptung ist blanker Hohn und ein Schlag ins Gesicht, präsentiert sich die werte Dame z.B. in Facebook mit mehreren ausgedehnten Auslandsaufenthalten. Von 2011 bis 2015 zählen dazu diverse Urlaube in Spanien, Isreal, Australien, Tasmanien, Radtouren durch Thailand, Badeurlaub auf Bali usw, usw. und mir fällt es schwer zu glauben, dass das in einer Verbindung mit "Auslandssemestern" stehen soll. Irgendwie hab ich mir das Studentenleben anders vorgestellt, zumindest als Vollzeitarbeitender kann ich mir nicht 2-3 Reisen im Jahr nach Bali oder Australien leisten.

Mein Vater hat zeitlebens immer Unterhalt gezahlt, ist immer Schicht arbeiten gegangen und jetzt seit knapp 2 Jahren wegen eines schweren Arbeitsunfalls arbeitsunfähig und auch privat stark eingeschränkt, in Teilen sogar pflegebedürftig. Das führt dazu, dass meine Mutter und Schwester sich um den Papierkram kümmern müssen. Selbst mit Hilfe von Rechtsbeiständen sind die aber einfach überfordert.

Kontakt zu der Stiefschwester besteht in keiner Weise. Außer dass sie sich neben den offiziellen Schreiben vom Bafögamt/Studentenwerk in ein, zwei Schreiben persönlich an meinen Vater gewandt hat und in unverschäter Art und Weise nötige Angaben eingefordert hat.

Meine Mutter weiß nicht, wie sie seit dem Verdienstausfall meines Vaters die Forderungen zahlen soll, die sich wohl auf rund 9000 € belaufen und hat Angst, dass ihr ein gerichtsvollzieher ins haus kommen könnte. Irgendwie ist die ganze Sache recht konfus wer da welche Forderungen stellt und wieso.

Vielleicht kann mir hier einfach nur mal jemand zusammenfassen, wie der Ablauf bei sowas ist und wie man sich ggf. gegen solche Forderungen zur Wehr setzen kann.

Am liebsten würde ich meinen Vater im Rollstuhl einfach ins Bafögamt schieben und die Idioten da fragen, woher ich bei dem Mann das Geld für den Unterhalt auftreiben soll.
 
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Ich denke da seid ihr bei einem Anwalt besser aufgehoben.
Klar kann sie Forderungen stellen, aber die richten sich meines Wissens nach der Bedürftigkeit.

Ich meine, Unterhalt einklagen kann sie da auch nur von ihren leiblichen Eltern. Zumal sie offensichtlich Bafög bekommt und somit der Unterhalt gesichert ist. Einfach nur um mehr Kohle abzugreifen geht sowas nicht.

Aber da würde ich mir einen Rechtsbeistand holen der sich in der Materie auskennt.

Andersherum : wenn dein Vater pflegebedürftig ist, sind die minder widerum in der Pflicht dafür finanziell aufzukommen. Man könnte ihr ja nahelegen, dass an sie dann ebenfalls Forderungen gestellt werden um die Pflege zu finanzieren
 
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Wenn ich die Lage richtig einschätze, ist das BAfög Amt eingesprungen und will sich das Geld nun bei meinem Vater (ihr leiblicher Vater) zurückholen. Muss wohl dieser Antrag auf Vorauszahlung sein. Ich muss mir die Unterlagen mal von Anfang an ansehen. Das Problem ist wohl, dass das Amt Einkunftsnachweise von meinem Vater UND meiner Mutter (die ja mal gar nichts mit dem Panz zu tun hat) aus dem Jahr 2011 haben will. Da war mein Vater noch voll erwerbstätig. Würde man dieses Einkommen zur Bemessung des Unterhalts heranziehen, ist das fernab jeglicher Realität, da er jetzt von dieser Rente der Berufsgenossenschaft leben muss, die nur einen Bruchteil des Einkommens von 2011 darstellt.

Das Problem ist auch, dass sich scheinbar kein Anwalt so recht mit dem Amt anlegen will. So recht motiviert ist der Rechtsverdreher meiner Eltern jedenfalls nicht. Ich denke das ist auf die generell benachteiligte Postition des Vaters in Unterhaltsfragen zurückzuführen.
 
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