danslecarton
Oberstleutnant auf Landgang
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Party!!
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Wenn Sie Ihre praktische Fahrprüfung auf Automatik-Pkw machen, ist das Fahren mit Schaltwagen nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden hier nur die Führerscheinklassen AM und T. Wenn Sie Ihre praktische Fahrprüfung auf einem Schaltwagen machen, dürfen Sie auch Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe fahren.
Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in § 17 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Abs. 6:
Klar gibts das, früher war es sogar üblich, nur die Pflichtstunden mit Schaltwagen zu machen, und den Rest (inkl. Prüfung) mit nem Automatik.
Das war aber wohl nicht das, worauf Jolokia hinauswollte