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Die Beklagte bot Mobilfunkdienstleistungen an.
In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen waren u.a. Klauseln enthalten, ausweislich derer der Kunde verpflichtet war, am Lastschriftverfahren teilzunehmen sowie im Falle mangelnder Kontodeckung einen Pauschalbetrag von 15 EUR für die Rücklastschriften zu entrichten.
siM•Luxx;20789582 schrieb:Zahnfleischentzündung ganz hinten
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der Ballack nervt richtig.
oooh, du armer
Die Menschheit wird nun endgültig untergehen !
Vorhin im Supermarkt.
Ne ältere Dame mit entsprechendem Gewicht und Kleidung schaut sich Zahnpaste an. Nicht den Inhalt nur die Bilder / Gestaltung der Tube.
Kurz darauf nimmt sie eine und sagt beim weglegen der anderen: "Wir nehmen die, die sieht gesünder aus und macht bestimmt auch schöne Zähne"
Mein erster Gedanke: Tötet es, bevor es Eier legt.
Die Menschheit wird nun endgültig untergehen !
Vorhin im Supermarkt.
Ne ältere Dame mit entsprechendem Gewicht und Kleidung schaut sich Zahnpaste an. Nicht den Inhalt nur die Bilder / Gestaltung der Tube.
Kurz darauf nimmt sie eine und sagt beim weglegen der anderen: "Wir nehmen die, die sieht gesünder aus und macht bestimmt auch schöne Zähne"
Mein erster Gedanke: Tötet es, bevor es Eier legt.