What9000
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Grundsätzlich unterscheidet der Bußgeldkatalog bei Rotlicht nicht zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Einen Monat ist der Lappen auf jeden Fall weg.sofern da kein Vorsatz bestand
Auch ohne Vorsatz würde ich jemanden, der hier solch einen Rotlichtverstoß mit Gefährdung und Körperverletzung begeht, als fahruntauglich einstufen oder dessen Tauglichkeit zumindest stark anzweifeln (zum Beispiel bei dauernder körperlicher Einschränkung etc.). Technische Gründe wurden ja nicht vorgebracht.
Was der Gesetzgeber vorsieht, muss meiner persönlichen Meinung ja auch nicht entsprechen.