Gründe, die den Urlaubsabbruch rechtfertigen
In der juristischen Literatur und in der Rechtsprechung ist umstritten, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, dass der Urlaub auf Veranlassung des Arbeitgebers vorzeitig abgebrochen werden darf. Sofern man dem Arbeitgeber eine solche Möglichkeit eröffnen möchte ist allerdings zu beachten, dass ein Rückruf aus dem Urlaub allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmesituationen möglich sein kann. Erforderlich ist insofern, dass der Betrieb durch das Festhalten des Arbeitnehmers an seinen Urlaubswunsch in seiner Existenz gefährdet ist. Solche Konstellationen dürften in der Praxis im Grunde kaum vorkommen!