Heiko86
Enthusiast
- Mitglied seit
- 05.04.2005
- Beiträge
- 1.499
egal ob schriftlich oder net, soweit ich mich an mein Wirtschaft Recht erinnern kann kommt mit beidseitiger Willenserklaerung (Via Zahlungsaufforderung per PN sowie überweisung) ein gültiger Kaufvertrag zu stande. Von daher seh ich da jetzt kein unterschied.
Aber das ändert auch nix dran dass michi die Sammelbestellung wohl abgeschlossen hat und das Forum meidet
Aber das ändert auch nix dran dass michi die Sammelbestellung wohl abgeschlossen hat und das Forum meidet