Erstmal zum Rechtlichen:
Wenn du die Gewährleistung und Garantie wirksam ausgeschlossen hast, kann dir der Anwalt gar nix, außer du hast wissentlich das Brandloch verschwiegen.
Eine Klausel a´ la "Privatverkauf, keine Gewährleistung oder Garantie", wie sie meist auf Internetplattformen...