[Sammelthread] AMD RDNA2 Smalltalk-Thread (Handel nur im Marktplatz; Startpost lesen!)

Was war geschehen?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Die Absicht war lobenswert, aber der Zeitpunkt etwas ungeschickt gewählt. Die Marktlage entspannt sich, dann brauch es solche Verkaufsthreads nicht mehr. Anbieten mit MP/SK oder bleiben lassen.

Die Reaktion der Moderation liest sich auch sehr bürokratisch. Ich hätte eher erwartet, dass man den Thread schließt mit dem Hinweis auf die Marktplatzregeln. Aber einer außem Forum hat sich als Käufer gefunden, das war ja dein Ziel. Also alles gut.
 
Habe jetzt mal die RX6700XT im NZXT H1 ca. 10 min auf ETH laufen lassen:

1626074013974.png


Nach dem erstellen des Screenshots ist direkt der Treiber abgestürzt :d
Das hatte ich nun schon das 2. Mal LOL
 
Wenn man aus einem Grafikkartenverkauf ein riesen Event veranstalten will ;-)
Ach Servus Yojo,
falls Du auch ne Grafikkarte zu verkaufen hast, wäre wie ich gesehen hab abholen kein Problem XD

btw @all bin gestern auf nen üblen Trick reingefallen
Bei MF gab es über Instagram meine zweit favorisierte Karte zu gewinnen

Da die Antworten ja öffentlich sind, haben das natürlich auch ******** ausgenutzt und diejenigen mit einer angeblichen Gewinnbestätigung auf eine Seite gelotst wo man sich registrieren sollte. Dafür sollte man sich dann registrieren und per Kreditkarte ein Schnupperabo für 1€ von einem Musikstreaminganbieter abschließen.

Und wer ist drauf reingefallen? Jep genau ich, weil sie haben mich an meinem wunden Punkt gepackt, "neuer Rechner der mit ner GTX 1070 Leihgabe in UWQHD vor sich hin dümpelt"

Also Vorsicht Community
 
Ähm, also wenn da nicht alle Alarmglocken klingeln... :oops:
Ja hast Du erst nicht gemerkt dass Du auf ner anderen Seite bist, war erst die Seite vom Gewinnspiel und dann bei der Registrierung das Formular vom Streaminganbieter 😳 war verflucht gut gemacht und die Aussicht eine Karte gewonnen zu haben hat ihr übriges gebracht
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe jetzt mal die RX6700XT im NZXT H1 ca. 10 min auf ETH laufen lassen:

Anhang anzeigen 649204

Nach dem erstellen des Screenshots ist direkt der Treiber abgestürzt :d
Das hatte ich nun schon das 2. Mal LOL

Spannung auf Minimum und VRAM etwas runter nehmen, anderen Miner (SRBMiner, PhoenixMiner etc.) und/oder älterern Grafiktreiber probieren.
Mit der 6700XT solltest du bei ~2€/Tag Profit liegen (nach Abzug Netzkosten etc. ~46MH/s // 107 Watt, mit MPT auch 90-95 Watt möglich).


Happy Mining.



Viele Grüße,
stolpi
 
Ne 6700 ist aber ungeeignet, die 6800 verbraucht auch ~ 107 Watt, macht dann aber 62 - 66 MH/s.
 
Hiermit möchte ich alle vor dem AMD Shop warnen. AMD verweigert einen regulären "widerruf" einer gekauften Grafikkarte und hält sich nicht an geltende Gesetzte. Ich habe den Fall bereits der Verbraucherzentrale weitergeleitet.

Auch wenn ich die Grafikkarte bereits verkauft habe, möchte ich hier allen zeigen, mit welchen verbraucherfeindlichen Methoden der AMD Shop arbeitet. Für mich unverständlich und nicht nachvollziehbar bei einem Unternehmen dieser Größe.
Der AMD Shop hat mir folgende (insgesamt die 6.) Antwort geschrieben bezüglich des "widerrufs" der RX 6800Xt:

Thank you for your email.

As per the AMD policy the refund is applicable only to the graphic card package which are unopened and its applicable for refund within the 30 days from the date of purchase.

Please visit the below link for more information regarding the AMD online store

https://www.amd.com/en/support/kb/faq/amdonlinestorefaq


so I request you to provide the picture of the unopened box of the GPU and
purchase proof of your GPU so that I can assist you further .

Thanks for contacting AMD


Um diese Serviceanfrage zu aktualisieren, antworten Sie bitte auf diese E-Mail. Achten Sie darauf, dass der Verweis auf die Serviceanfrage intakt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen,
Name gelöscht
AMD, Weltweiter Kundendienst
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht böse gemeint, aber wo ist daran das Problem? Die haben halt auch keine Lust, dass irgendeiner sich eine Karte bestellt, einbaut und dann wegen irgendeiner Belanglosigkeit das Ding wieder zurückschickt. Das Widerrufsrecht ist dafür gedacht, dass du die gleichen Chancen hast, die jemand in einem Einzelhandelsgeschäft bekommt. Lässt Conrad dich eine Grafikkarte auspacken, in deinen PC stecken und 3D-Mark loopen? Wohl kaum. 30 Tage sind außerdem deutlich über dem gesetzlichen Minimum, also gar nicht mal schlecht.
 
Sry wenn ich doof nachfrage und ungeachtet dass das die 6. Mail zwischen dir und AMD ist versteh ich grad nicht wo das Problem ist.

AMD sagt unmissverständlich dass das Packet nicht geöffnet werden darf und so auch wieder zurück gesendet werden kann in deinem Fall. Hier wird lediglich noch um ein Bild des ungeöffneten Pakets gebeten, was ja in deine Fall auch kein Problem darstellen sollte wenn du Sie nicht schon verkauft hättest.

Steh ich grad irgendwo aufn Schlauch?
 
Ich verstehe euch…aber unrecht hat er nicht. Bei Onlinekauf hat er das Recht 14 Tage lang das Paket zurückzusenden. Auch geöffnet bzw. benutzt. Das wird so gemacht, da man eben nicht die Möglichkeit wie im Laden vor Ort hat, das Produkt anzuschauen.
 
Lässt Conrad dich eine Grafikkarte auspacken, in deinen PC stecken und 3D-Mark loopen? Wohl kaum.
Wohl doch.. Innerhalb der 14 Tage kannst du natürlich auch bei Conrad (und allen anderen deutschen Shops) widerrufen und das unabhängig davon ob du die Karte ausprobiert hast.. Du müsstest ggf. nur Wertverlust bei übermäßiger Abnutzung zahlen, aber da fällt ein einfaches Testen (auch mit 3D-Mark) nicht darunter..
Wie das Widerrufsrecht europaweit (und damit bei AMD) aussieht, bzw. Anwendung finden würde, hab ich allerdings keine wirkliche Ahnung..
 
Warum sollte sich da ein Händler eine Extrawurst rausnehmen dürfen?
Auch wenn es eurer Meinung nach so korrekt ist, ändert das nichts daran, dass ein Händler sich an das geltende Recht in dem Markt, in dem er verkauft, halten muss.
 
Conrad Einzelhandel, meinte nicht den Onlineshop. Die meisten Läden nehmen die Sachen zwar 14 Tage zurück, das ist aber keine Vorschrift, sondern lediglich Kulanz.
 
naja aber in einem Falle des defekts der Karte kann er sie doch immer noch zurück senden unter angabe des Grundes. Hier ist es doch so das er die Karte sowieso nicht haben wollte und das Paket daher eh nicht geöffnet hat und nichts anderes verlangt AMD doch. und wie @Aeromax schon sagte das AMD hier sogar weit mehr Zeit dafür einräumt als gesetztlich vorgesehen.

Unterm Strich regt er sich jetzt auf das AMD das Produkt was er sowieso nicht haben wollte (warum dann erst den Kaufvertrag abschließen?) ungeöffnet zurück haben möchte. Jetzt mal Recht hin oder her. Er will die Karte nicht, AMD sagt schick sie ungeöffnet zurück. Punkt. Alle glücklich ^^

Wenn ein anderes Problem bestehen sollte kann man natürlich gerne auf das Recht und Gesetzt zurück greifen aber wegen sowas würd ich jetzt nicht gleich ein Fass aufmachen und auch noch davor warnen.
 
Conrad Einzelhandel, meinte nicht den Onlineshop. Die meisten Läden nehmen die Sachen zwar 14 Tage zurück, das ist aber keine Vorschrift, sondern lediglich Kulanz.
Hab ich eben auch realisiert, was du gemeint hattest.. Da ist gibt es tatsächlich eine Diskrepanz zwischen Einzelhandel und Onlineshop.. Aber bei Online-Bestellung kannst du das Produkt auf jeden Fall auspacken und testen..
Unterm Strich regt er sich jetzt auf das AMD das Produkt was er sowieso nicht haben wollte (warum dann erst den Kaufvertrag abschließen?) ungeöffnet zurück haben möchte. Jetzt mal Recht hin oder her. Er will die Karte nicht, AMD sagt schick sie ungeöffnet zurück. Punkt. Alle glücklich ^^
Ich geh mal davon aus, dass er die Karte ursprünglich schon haben wollte.. Jetzt hat er nach dem Testen eben festgestellt, dass er damit nicht zufrieden ist (aus welchen Gründen auch immer, ist ja aber egal) und möchte die Karte zurückgeben.. Das wäre sein Recht (zumindest nach deutschem) und wenn sich da AMD dann querstellt, kann ich den Unmut verstehen..
Ansonsten ist die Karte ja jetzt eh verkauft und damit hat sich das Thema für ihn erledigt..
 
Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, wieso du @RudiRommler eine Karte bestellst, die du nicht willst. Angesichts knapper Verfügbarkeit sogar ein ziemlich uncooler Community-Move.
 
Kann sein, dass AMD das gar nicht so ungeschickt umgeht. Die scheinen nach US-Recht zu agieren und da greift das Widerrufsrecht der EU nicht. Für den Versand der Karte bzw. die logisitsche Abwicklung beauftragen sie dann zwar ein Unternehmen in der EU, mit dem der Kunde aber so keine Geschäftsbeziehung hat. Da könnte es schwer werden, Ansprüche durchzusetzen.
 
Ich geh mal davon aus, dass er die Karte ursprünglich schon haben wollte.. Jetzt hat er nach dem Testen eben festgestellt, dass er damit nicht zufrieden ist (aus welchen Gründen auch immer, ist ja aber egal) und möchte die Karte zurückgeben.. Das wäre sein Recht (zumindest nach deutschem) und wenn sich da AMD dann querstellt, kann ich den Unmut verstehen..
Ansonsten ist die Karte ja jetzt eh verkauft und damit hat sich das Thema für ihn erledigt..
Ach das wusste ich nicht. Ich war der Meinung das er Sie gekauft hattet und kurz danach Sie nicht mehr haben wollte. In dem Fall nehm ich alles zurück und behaupte das Gegenteil ^^
 
Also wie bei mir 👍
Ja nutze die Leistung der 6900xt einfach nicht, die ist @stock echt super. Geplant war eh eine 6800xt aber hab dank Techlogi halt die grosse zum UVP bekommen.
Daher gebe ich die auch zum UVP+ Geld für ein Eis zzgl. Versand ab. Möchte damit keine Gewinne erzielen, aber das Mousepad behalte ich ebenfalls, da es bereits in Benutzung war (qualitativ eh son dünnes Tuch eher als Laptopunterlage geeignet).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Kann sein, dass AMD das gar nicht so ungeschickt umgeht. Die scheinen nach US-Recht zu agieren und da greift das Widerrufsrecht der EU nicht. Für den Versand der Karte bzw. die logisitsche Abwicklung beauftragen sie dann zwar ein Unternehmen in der EU, mit dem der Kunde aber so keine Geschäftsbeziehung hat. Da könnte es schwer werden, Ansprüche durchzusetzen.
Das ist Unsinn, AMD und Digital River Standort ist Südirland und somit EU, Ingram Micro als Versandabwickler ist in fast allen EU Ländern vertreten und somit trifft geltendes EU Recht bei allen Verkäufen in Kraft.
Da spielt der Hauptfirmensitz in Kalifornien keine Rolle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab ich eben auch realisiert, was du gemeint hattest.. Da ist gibt es tatsächlich eine Diskrepanz zwischen Einzelhandel und Onlineshop.. Aber bei Online-Bestellung kannst du das Produkt auf jeden Fall auspacken und testen..

Ich geh mal davon aus, dass er die Karte ursprünglich schon haben wollte.. Jetzt hat er nach dem Testen eben festgestellt, dass er damit nicht zufrieden ist (aus welchen Gründen auch immer, ist ja aber egal) und möchte die Karte zurückgeben.. Das wäre sein Recht (zumindest nach deutschem) und wenn sich da AMD dann querstellt, kann ich den Unmut verstehen..
Ansonsten ist die Karte ja jetzt eh verkauft und damit hat sich das Thema für ihn erledigt..
Ja, eigentlich schon. Ich meine mich aber zu erinnern (Juravorlesung im Wirtschaftsstudium, schon ein bisschen her), dass man Autoersatzteile, die verbaut wurden, nicht mehr zurücksenden durfte, da das nicht dem Rahmen einer üblichen Prüfung, die in einem Ladegeschäft möglich ist, entspricht. Inwieweit das auf PC-Komponenten übertragbar kann ich leider nicht sagen. Bei manchen Teilen sollte es sich ähnlich verhalten (Wakü) und bei anderen (Grafikkarten) sollte es eigentlich egal sein, da die Grafikkarte durch einmaliges Testen nicht massiv verschlechtert wird.
 
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