@mediafrost
Ich muss dir hier in einigen Punkten widersprechen. Übrigens bist du mir bereits auch mit deinen Reaktionen auf einige Geizhals-Bewertungen sehr negativ aufgefallen – insbesondere der Zwang, sich rechtfertigen zu müssen, sobald auch bei positiven Bewertungen mal zwischen den Zeilen der Hauch einer Kritik zu erahnen ist. Deine Rechthaberei - obwohl du dort teilweise Unsinn erzählst, dass einem die Haare zu Berge stehen - ist unerträglich.
Nun zu der Garantie.
Es handelt sich hierbei um eine Garantieleistung von DELL und es gelten die Garantiebedingungen von DELL – und zwar die zum Kaufzeitpunkt gültigen Bedingungen. Zur Durchsetzung von etwaigen Ansprüchen sollte man die immer schriftlich vorliegen haben, um im Streitfall seine Ansprüche durchsetzen zu können. In der Praxis tritt es nicht selten auf, dass Hersteller irgendwann klamm heimlich diese Bedingungen ändern. Oder sie versuchen sich aufgrund gummihaft gehaltener Formulierungen herauszureden.
In den schriftlichen Garantiebedingungen von DELL steht, dass die Garantie sich nur auf ständig LEUCHTENDE PIXEL !!! beschränkt und spricht dann im folgenden sogar nur noch von einem ständig leuchtenden weißen Punkt.
Was ist mit ständig leuchtenden roten, grünen oder blauen Subpixeln bzw. wenn zwei dieser Subpixel ständig leuchten? Die Garantiebedingungen sind hier völlig schwammig formuliert.
Dunkle Pixel oder Subpixel sind von dieser Garantie komplett ausgeschlossen!!!
Das sind die für den Kunden, für die Juristen und für die Gerichte die einzigen Fakten, die zählen. Das Geschwafel eines Händlers darüber, dass DELL momentan aus Kulanz über die schriftlich fixierten Garantiebedingungen hinaus auch Monitore mit dunklen Pixeln austauscht, ist völlig irrelevant.
Jeder Jurist wird mit den Augen rollen, wenn z.B. DELL in 2 Jahren den Tausch eines Monitors dunklen Pixeln mit Verweis auf die Garantiebedingungen ablehnt und der Kunde sagt, ja, aber mediafrost hat damals im Forum gesagt, es werden alle Geräte durch DELL getauscht.
Nirgendwo in den Garantiebedingungen steht, dass der Kunde im Garantiefall ein Anrecht auf ein NEUES Gerät hat. Ganz im Gegenteil, DELL schreibt sogar in seine Garantiebedingungen rein, dass
„Ersatzgeräte können generalüberholte Geräte“
sein. Auch hier ist das Geschwafel eines Händlers, wie momentan die gängige Praxis Austauschpraxis von Dell ist, rechtlich völlig irrelevant. Nirgends steht, ob und in welchem Zeitraum eine Kunde im Rahmen der Garantie eine Anspruch auf ein Neugerät hat.
(Im Übrigen sollte man bei Sachmängeln immer erst den Verkäufer zur Nacherfüllung in Anspruch nehmen. Der Verkäufer haftet für die Mängelfreiheit zum Übergabezeitpunkt (nicht der Hersteller) und es gelten die im BGB verankerten Gesetze zu Fristen, Beweislast, Nacherfüllung, Rücktritt …)
Ich hatte z.B. mal vor Jahren den Fall mit einem Philips – Monitor gehabt, der nach Fehlerklasse 0 ! spezifiziert war. Der Monitor hatte natürlich einen Fehlerpixel. Der Händler sollte im Rahmen der Sachmängelhaftung in Anspruch genommen werden und der Händler hat behauptet, er hätte kein Neugerät auf Lager aber es gibt ja im Rahmen der Garantie den 24 Stunden Austauschservice (oder anders gesagt, ich entziehe mich mal meiner Pflicht zur Nacherfüllung und schiebe mein unternehmerisches Risiko auf den Hersteller ab …)
Bei Philips gab es zum damaligen Zeitpunkt die interne Regelung, dass nur innerhalb von 10 Tagen nach dem Kaufdatum der Kunde ein Neugerät erhält, aber auch nur dann, wenn beim Hersteller Neugeräte auf Lager sind, ansonsten bekommt er ein Gerät aus dem reparierten Garantiepool.
Das Gerät war damals ein Auslaufmodell und Philips hatte keine Neugeräte auf Lager.
Musst mal überlegen, der Kunde hat ein Neugerät gekauft und hätte ein Tag später vom Hersteller ein Gerät getauscht bekommen, das z.B. schon 3 Jahre in irgendeiner Raucherbude seinen Dienst geleistet hat und diverse Baugruppen nahe an der Verschleißgrenze sind !!!
Unabhängig davon, ob es sich nun speziell um eine Pixel-Garantie oder um eine allgemeine Garantie handelt, das ist die übliche Praxis.
Kein Einzelfall!
Schauen wir mal in die aktuellen Garantiebedingungen von BENQ. Im Gegensatz zu DELL schreibt BENQ rein, innerhalb welchen Zeitrahmens der Kunde ein Ersatzgerät bekommt.
Der Kunde bekommt nur bei einem Dead on Arrival Defekt, der innerhalb der ersten 5 (!!!) Tage geltend gemacht wird, ein Neugerät !!!
Kauft eine Kunde nun ein Neugerät, nimmt es erst einige Tage nach dem Kaufdatum in Betrieb, stellt einen Defekt fest und versucht den Hersteller in Anspruch zu nehmen, dann kann es auch hier wieder passieren, dass er ein Uraltgerät bekommt. Ne, sorry, der rechtsversierte Kunde fordert innerhalb der ersten 6 Monate (Beweislastumkehr) ein Neugerät vom Händler an.
Also Mediafrost, um es noch mal zusammenzufassen, bzgl. der Garantieleistungen sind rechtlich relevant nur die Fakten, die in den Garantiebedingungen stehen. Irgendwelches Insidergeblubber eines Händlers über die derzeitigen Austauschverfahren der Hersteller ist Mumpitz, Geschwafel und stellt für den Kunden kein rechtsverbindlichen Neugeräteanspruch gegenüber den Herstellern dar.
So, und nachdem nun Mediafrost sein Fett wegbekommen hat, ist Lite-On an der Reihe:
Die Pixel-Garantie von Lite-ON ist natürlich auch Mumpitz !!! , denn Lite-On schreibt:
„… daß nur ein pixelfehlerfreier Monitor in den Versand geht. Allerdings ist nicht zu 100% ausgeschlossen, das erst durch den Transport zu Ihnen … Pixelfehler auftreten … “
Auf diese Arte und Weise verschafft sich der Verkäufer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern. Was dem Kunden suggeriert wird, darüber brauchen wir wohl keine Worte verlieren. Bzgl. der Hintergründe hat Speed007 hier in seinen Vermutungen bereits sehr deutliche Worte gefunden – ich hatte sofort die gleichen Gedanken.
Die Geschäftspraxis von Lite-ON, bei der garantiert wird, dass der Kunde beim Auspacken natürlich doch ein Pixelfehlergerät haben kann, und auch das Auftreten von Mediafrost - sowohl hier als auch bei geizhals - sorgen dafür, dass der Kunde eben nicht solchen Verkäufern trauen kann, sehr genau ins Kleingedruckte schauen muss und sich mehrfach absichern muss.
Und um das Wort zum Samstag abzuschließen:
Leistungen, zu denen ein Verkäufer nach dem Schuldrecht gesetzlich verpflichtet ist, hat in keinster Weise etwas mit Service zu tun. Das sind Pflichtleistungen.
Nur darüber hinaus gehende Leistungen oder sonstige Entgegenkommen, zu denen der Händler normalerweise nicht verpflichtet wäre, fällt und dem Begriff Service.
Ich muss dir hier in einigen Punkten widersprechen. Übrigens bist du mir bereits auch mit deinen Reaktionen auf einige Geizhals-Bewertungen sehr negativ aufgefallen – insbesondere der Zwang, sich rechtfertigen zu müssen, sobald auch bei positiven Bewertungen mal zwischen den Zeilen der Hauch einer Kritik zu erahnen ist. Deine Rechthaberei - obwohl du dort teilweise Unsinn erzählst, dass einem die Haare zu Berge stehen - ist unerträglich.
Nun zu der Garantie.
Es handelt sich hierbei um eine Garantieleistung von DELL und es gelten die Garantiebedingungen von DELL – und zwar die zum Kaufzeitpunkt gültigen Bedingungen. Zur Durchsetzung von etwaigen Ansprüchen sollte man die immer schriftlich vorliegen haben, um im Streitfall seine Ansprüche durchsetzen zu können. In der Praxis tritt es nicht selten auf, dass Hersteller irgendwann klamm heimlich diese Bedingungen ändern. Oder sie versuchen sich aufgrund gummihaft gehaltener Formulierungen herauszureden.
In den schriftlichen Garantiebedingungen von DELL steht, dass die Garantie sich nur auf ständig LEUCHTENDE PIXEL !!! beschränkt und spricht dann im folgenden sogar nur noch von einem ständig leuchtenden weißen Punkt.
Was ist mit ständig leuchtenden roten, grünen oder blauen Subpixeln bzw. wenn zwei dieser Subpixel ständig leuchten? Die Garantiebedingungen sind hier völlig schwammig formuliert.
Dunkle Pixel oder Subpixel sind von dieser Garantie komplett ausgeschlossen!!!
Das sind die für den Kunden, für die Juristen und für die Gerichte die einzigen Fakten, die zählen. Das Geschwafel eines Händlers darüber, dass DELL momentan aus Kulanz über die schriftlich fixierten Garantiebedingungen hinaus auch Monitore mit dunklen Pixeln austauscht, ist völlig irrelevant.
Jeder Jurist wird mit den Augen rollen, wenn z.B. DELL in 2 Jahren den Tausch eines Monitors dunklen Pixeln mit Verweis auf die Garantiebedingungen ablehnt und der Kunde sagt, ja, aber mediafrost hat damals im Forum gesagt, es werden alle Geräte durch DELL getauscht.
Nirgendwo in den Garantiebedingungen steht, dass der Kunde im Garantiefall ein Anrecht auf ein NEUES Gerät hat. Ganz im Gegenteil, DELL schreibt sogar in seine Garantiebedingungen rein, dass
„Ersatzgeräte können generalüberholte Geräte“
sein. Auch hier ist das Geschwafel eines Händlers, wie momentan die gängige Praxis Austauschpraxis von Dell ist, rechtlich völlig irrelevant. Nirgends steht, ob und in welchem Zeitraum eine Kunde im Rahmen der Garantie eine Anspruch auf ein Neugerät hat.
(Im Übrigen sollte man bei Sachmängeln immer erst den Verkäufer zur Nacherfüllung in Anspruch nehmen. Der Verkäufer haftet für die Mängelfreiheit zum Übergabezeitpunkt (nicht der Hersteller) und es gelten die im BGB verankerten Gesetze zu Fristen, Beweislast, Nacherfüllung, Rücktritt …)
Ich hatte z.B. mal vor Jahren den Fall mit einem Philips – Monitor gehabt, der nach Fehlerklasse 0 ! spezifiziert war. Der Monitor hatte natürlich einen Fehlerpixel. Der Händler sollte im Rahmen der Sachmängelhaftung in Anspruch genommen werden und der Händler hat behauptet, er hätte kein Neugerät auf Lager aber es gibt ja im Rahmen der Garantie den 24 Stunden Austauschservice (oder anders gesagt, ich entziehe mich mal meiner Pflicht zur Nacherfüllung und schiebe mein unternehmerisches Risiko auf den Hersteller ab …)
Bei Philips gab es zum damaligen Zeitpunkt die interne Regelung, dass nur innerhalb von 10 Tagen nach dem Kaufdatum der Kunde ein Neugerät erhält, aber auch nur dann, wenn beim Hersteller Neugeräte auf Lager sind, ansonsten bekommt er ein Gerät aus dem reparierten Garantiepool.
Das Gerät war damals ein Auslaufmodell und Philips hatte keine Neugeräte auf Lager.
Musst mal überlegen, der Kunde hat ein Neugerät gekauft und hätte ein Tag später vom Hersteller ein Gerät getauscht bekommen, das z.B. schon 3 Jahre in irgendeiner Raucherbude seinen Dienst geleistet hat und diverse Baugruppen nahe an der Verschleißgrenze sind !!!
Unabhängig davon, ob es sich nun speziell um eine Pixel-Garantie oder um eine allgemeine Garantie handelt, das ist die übliche Praxis.
Kein Einzelfall!
Schauen wir mal in die aktuellen Garantiebedingungen von BENQ. Im Gegensatz zu DELL schreibt BENQ rein, innerhalb welchen Zeitrahmens der Kunde ein Ersatzgerät bekommt.
Der Kunde bekommt nur bei einem Dead on Arrival Defekt, der innerhalb der ersten 5 (!!!) Tage geltend gemacht wird, ein Neugerät !!!
Kauft eine Kunde nun ein Neugerät, nimmt es erst einige Tage nach dem Kaufdatum in Betrieb, stellt einen Defekt fest und versucht den Hersteller in Anspruch zu nehmen, dann kann es auch hier wieder passieren, dass er ein Uraltgerät bekommt. Ne, sorry, der rechtsversierte Kunde fordert innerhalb der ersten 6 Monate (Beweislastumkehr) ein Neugerät vom Händler an.
Also Mediafrost, um es noch mal zusammenzufassen, bzgl. der Garantieleistungen sind rechtlich relevant nur die Fakten, die in den Garantiebedingungen stehen. Irgendwelches Insidergeblubber eines Händlers über die derzeitigen Austauschverfahren der Hersteller ist Mumpitz, Geschwafel und stellt für den Kunden kein rechtsverbindlichen Neugeräteanspruch gegenüber den Herstellern dar.
So, und nachdem nun Mediafrost sein Fett wegbekommen hat, ist Lite-On an der Reihe:
Die Pixel-Garantie von Lite-ON ist natürlich auch Mumpitz !!! , denn Lite-On schreibt:
„… daß nur ein pixelfehlerfreier Monitor in den Versand geht. Allerdings ist nicht zu 100% ausgeschlossen, das erst durch den Transport zu Ihnen … Pixelfehler auftreten … “
Auf diese Arte und Weise verschafft sich der Verkäufer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern. Was dem Kunden suggeriert wird, darüber brauchen wir wohl keine Worte verlieren. Bzgl. der Hintergründe hat Speed007 hier in seinen Vermutungen bereits sehr deutliche Worte gefunden – ich hatte sofort die gleichen Gedanken.
Die Geschäftspraxis von Lite-ON, bei der garantiert wird, dass der Kunde beim Auspacken natürlich doch ein Pixelfehlergerät haben kann, und auch das Auftreten von Mediafrost - sowohl hier als auch bei geizhals - sorgen dafür, dass der Kunde eben nicht solchen Verkäufern trauen kann, sehr genau ins Kleingedruckte schauen muss und sich mehrfach absichern muss.
Und um das Wort zum Samstag abzuschließen:
Leistungen, zu denen ein Verkäufer nach dem Schuldrecht gesetzlich verpflichtet ist, hat in keinster Weise etwas mit Service zu tun. Das sind Pflichtleistungen.
Nur darüber hinaus gehende Leistungen oder sonstige Entgegenkommen, zu denen der Händler normalerweise nicht verpflichtet wäre, fällt und dem Begriff Service.