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Klares Jaein. Es gibt die oben benannte EuGH Entscheidung, die muss jedoch erstmal in Länderrecht überführt werden und hier rennen (zurecht) AGs und Verbände gegen an wie genau das aussehen soll.
Weil auf der einen Seite schützt es natürlich AN wenn es eine klare Zeiterfassung gibt aber auf der anderen Seite zerstörst du damit komplett so hochflexible Systeme die Firmen, Gewerkschaften und Betriebsräte in den letzten Jahren eingeführt und "erstritten" haben. Da ist die Einführung der klassischen Stechuhr für manche einfach absolut unrealistisch und am modernen Arbeitszeitmodell vorbei.
Weil auf der einen Seite schützt es natürlich AN wenn es eine klare Zeiterfassung gibt aber auf der anderen Seite zerstörst du damit komplett so hochflexible Systeme die Firmen, Gewerkschaften und Betriebsräte in den letzten Jahren eingeführt und "erstritten" haben. Da ist die Einführung der klassischen Stechuhr für manche einfach absolut unrealistisch und am modernen Arbeitszeitmodell vorbei.