[mv]payne
Urgestein
Das stimmt so nicht. Das BEEG spricht explizit von "Antrag" und daher ist es auch zu beantragen.
Der AG kann sich nur nicht einfach wehren, bzw. sagt das BEEG explizit, dass der AG und der AN sich einigen müssen.
Und eine Einigung widerspricht dem einseitigen Festlegen ganz klar.
Äh, hier geht es doch um die Auszeit in Form von Kalendermonaten, oder? Was du meinst ist eine Verringerung der Arbeitszeit. Diese muss natürlich beantragt werde, da nicht jede stelle mit einer Teilzeitstelle besetzt werden kann. Das einzige Veto hat der AG wenn dringende betriebliche Gründe gegen die Elternzeit sprechen. Sonst bleibt es bei der Anzeige. Den Antrag muss ich nur bei der Kindergeldstelle(?) stellen, dass die mir das Geld überweisen. Nicht beim Arbeitgeber...