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§622 BGB
Na, mit so ner eventuellen Ausgangslage würde ich nicht lange mit der Gründung überlegen. Da habe ich ein paar Jahre gebraucht, um zu ner 20h Woche zu kommen.ca 10-15k/Monat für ne 20 Stunden Woche mal als Grundlast
In Tarifverträgen können abweichende Fristen gelten. Bei mir z.B. dank TEG und EVG TV 6 MonateWenn ich §622 richtig lese und kombiniere mit meiner Betriebszugehörigkeit von 3 Jahren +2 Monate, dann gilt weiterhin die "2 Monate Kündigungsfrist"? Damit ich nicht aus Versehen innerhalb eines Monats kündige (§622 "nach 2 jähriger Betriebszugehörigkeit ... 1 Monat") sollte ich einfach das "Enddatum" in die Kündigung schreiben oder? (sorry, ich hab bisher immer nur "fristgerecht mit Bestätigung des Datums" gekündigt und dadurch durch HR mitgeteilt bekommen wann Ende ist)
Ok... Da hatte ich wohl Glück, gleich mit ner 50h Woche zu starten nach 8 Wochen suchen.Na, mit so ner eventuellen Ausgangslage würde ich nicht lange mit der Gründung überlegen. Da habe ich ein paar Jahre gebraucht, um zu ner 20h Woche zu kommen.
Viel Erfolg, klingt vielversprechend!
60-70 Stundenwochen hatte ich die ersten Jahre auch vom Start weg. Inzwischen bin ich sehr froh, nur noch max. 20h zu brauchen, um sogar mehr als "damals" zu verdienen.Ok... Da hatte ich wohl Glück, gleich mit ner 50h Woche zu starten nach 8 Wochen suchen.
Du nicht?Aber dafür können die täglich Wagyu A+++ essen
Bitte nicht den Arebitsvertrag und ggf. Betriebsvereinabreungen vergessen.
Lies noch Mal genau:
Die Fristen gelten nur für den AG. (2)
Der AN kann immer mit 4 Wochen zur Mitte oder Ende des Monats kündigen (1), außer es gibt einen geltenden Tarifvertrag der was anderes sagt (4).
Wenn sich das Gesetz und der Arbeitsvertrag wiedersprechen, dann gilt erstmal die ranghöhere Regelung (Rangfolgeprinzip) außer die niedrigere Regelung ist günstiger (Günstigkeitsprinzip).
Siehe hier: https://cdn.waf-online.com/cache-buster-13/redaktion/betriebsrat/infografiken/normenpyramide.jpg
Heißt auf Deutsch: Das Gesetz steht über dem Einzelvertrag und das Gesetz ist für dich als AN günstiger. Du kannst mit 4 Wochen Frist raus wenn du willst.
Disclaimer:
Ich bin kein Jurist und das ist keine Rechtsberatung, es ist nur ein Hinweis aus persönlicher Erfahrung.
Wenn du Zweifel hast unterhalte dich mit einem Arbeitsrechtler.
Günstigkeitsprinzip und Rangfolgeprinzip.Die allermeisten Arbeitsverträge haben eine Klausel, dass die Fristenregelung des AG auch für den AN gelten.
Bitte nicht den Arebitsvertrag und ggf. Betriebsvereinabreungen vergessen.
Die allermeisten Arbeitsverträge haben eine Klausel, dass die Fristenregelung des AG auch für den AN gelten.
Nein, denn in dem Fall musst Du die Pyramide umdrehen.
Das bestes Gut ist dein Arbeitsvertrag.
Kann daher nur raten, dass man sich ALLE Sondereinigungen in der Vertrags schreiben lässt und nicht bezug auf Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge oder Betriebsvereinabrungen nimmt.
Denn werden diese geänder tsind diese Änderungen für dich gültig, nicht so wenn diese Änderung in deinem Vertrag steht.
Nur was im Arbeitsvertrag rechtswidrig ist darf keine Anwendung finden.
Wäre ja mal spannend, was nun wirklich günstiger für den AN ist.D.h. die vertraglichen Kündigungsfristen entfalten nur dann Geltung, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger, d.h. länger sind.
Hätte ich das mal vor 2 Jahren im Blick gehabt, das hätte mir viel finanziellen Stress erspartDas Gesetz steht über dem Einzelvertrag und das Gesetz ist für dich als AN günstiger. Du kannst mit 4 Wochen Frist raus wenn du willst.
Auch wenn es erschreckend ist wie wenig vom Umsatz noch bleibt 🙈
Aber gut, man kann halt viel rausrechnen was man so oder so zahlt [..]
Bei mir kamen nun mal 1100€ raus und ich habe Elster benutzt.Betreuungskosten werden nur zu 2/3 gewertet, wenn man 2600 angibt dürften also bestenfalls 728 / 780 Euro rauskommen (42% Spitzensteuersatz / 45% Reichensteuer).