[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Dann sagen wir mal: Viel Erfolg! :geek:
 
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ca 10-15k/Monat für ne 20 Stunden Woche mal als Grundlast :)
Na, mit so ner eventuellen Ausgangslage würde ich nicht lange mit der Gründung überlegen. Da habe ich ein paar Jahre gebraucht, um zu ner 20h Woche zu kommen.

Viel Erfolg, klingt vielversprechend!
 
Wenn ich §622 richtig lese und kombiniere mit meiner Betriebszugehörigkeit von 3 Jahren +2 Monate, dann gilt weiterhin die "2 Monate Kündigungsfrist"? Damit ich nicht aus Versehen innerhalb eines Monats kündige (§622 "nach 2 jähriger Betriebszugehörigkeit ... 1 Monat") sollte ich einfach das "Enddatum" in die Kündigung schreiben oder? (sorry, ich hab bisher immer nur "fristgerecht mit Bestätigung des Datums" gekündigt und dadurch durch HR mitgeteilt bekommen wann Ende ist)
In Tarifverträgen können abweichende Fristen gelten. Bei mir z.B. dank TEG und EVG TV 6 Monate
 
Ja, wir gesagt mal schauen. Jetzt müssen erstmal die Kunden entsprechend mitspielen. Aktuell sind das ja nur Rechenspiele in meinem Kopf...

Also aktueller Stundensatz -15% zB...
Aber ja, wenn es aufgehen sollte wäre es natürlich super!

Auch wenn es erschreckend ist wie wenig vom Umsatz noch bleibt 🙈
Aber gut, man kann halt viel rausrechnen was man so oder so zahlt und halt direkt in die Firma nehmen...
 
Ein Beriebsratmitglied hat letztens mal das "Günstigkeitsprinzip" in den Raum geworfen.
Sprich dein AG muss dich auch egal was im Vertrag steht früher gehen lassen wenn es für dich vorteilhaft ist.
 
Abellio wollte bei mir damals auf die 2 Monate Kündigungsfrist bestehen (stand versteckt im Arbeitsvertrag), erst als ich darauf hingewiesen habe, das ich deren Fahrzeuge nicht fahren darf, mangels Baureihenqualifikation, haben die sich auf 4 Wochen eingelassen. Hätten mich ja ansonsten freistellen müssen.
 
Na, mit so ner eventuellen Ausgangslage würde ich nicht lange mit der Gründung überlegen. Da habe ich ein paar Jahre gebraucht, um zu ner 20h Woche zu kommen.

Viel Erfolg, klingt vielversprechend!
Ok... Da hatte ich wohl Glück, gleich mit ner 50h Woche zu starten nach 8 Wochen suchen.

@moep.at:
Einfach auch mal bei den Projektvermittlern antanzen. Da kommt zwar weniger Stundensatz bei rum, weil die Zecken auch mit drinhängen, aber man kommt sehr schnell an Projekte und hat eigentlich keinen Leerlauf. Ich persönlich nehme nur Sachen mit einer Laufzeit von 6M++ an. So Kleinzeug mit 1-2 Monaten Volumen ist es einfach nicht Wert. Aber das kommt sicherlich auf die Branche an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Hinweise mit Günstigkeitsprinzip, etc. :) Habe Dienstag das Gespräch mit der neuen (alten) Firma und kann da dann nochmal nachhaken wann man mich haben will :) Bin aber halbwegs jetzt vorbereitet, danke :)
 
Ok... Da hatte ich wohl Glück, gleich mit ner 50h Woche zu starten nach 8 Wochen suchen.
60-70 Stundenwochen hatte ich die ersten Jahre auch vom Start weg. Inzwischen bin ich sehr froh, nur noch max. 20h zu brauchen, um sogar mehr als "damals" zu verdienen. :d
Liegt aber an meiner Branche, dass so etwas überhaupt möglich ist. Kenne allerdings keinen Mitbewerber in meinem Business-Umfeld, der es auch so machen würde. Die wollen immer alle noch mehr Kohle, nicht mehr Freizeit. 🤷‍♂️
 
Aber dafür können die täglich Wagyu A+++ essen :d
 
Die Menge macht das Gift. Gilt für Geld wie für Wagyu. :eek:
 

Lies noch Mal genau:
Die Fristen gelten nur für den AG. (2)

Der AN kann immer mit 4 Wochen zur Mitte oder Ende des Monats kündigen (1), außer es gibt einen geltenden Tarifvertrag der was anderes sagt (4).

Wenn sich das Gesetz und der Arbeitsvertrag wiedersprechen, dann gilt erstmal die ranghöhere Regelung (Rangfolgeprinzip) außer die niedrigere Regelung ist günstiger (Günstigkeitsprinzip).
Siehe hier: https://cdn.waf-online.com/cache-buster-13/redaktion/betriebsrat/infografiken/normenpyramide.jpg

Heißt auf Deutsch: Das Gesetz steht über dem Einzelvertrag und das Gesetz ist für dich als AN günstiger. Du kannst mit 4 Wochen Frist raus wenn du willst.

Disclaimer:
Ich bin kein Jurist und das ist keine Rechtsberatung, es ist nur ein Hinweis aus persönlicher Erfahrung.
Wenn du Zweifel hast unterhalte dich mit einem Arbeitsrechtler.
Bitte nicht den Arebitsvertrag und ggf. Betriebsvereinabreungen vergessen.
Die allermeisten Arbeitsverträge haben eine Klausel, dass die Fristenregelung des AG auch für den AN gelten.
 
Nein, denn in dem Fall musst Du die Pyramide umdrehen.
Das bestes Gut ist dein Arbeitsvertrag.
Kann daher nur raten, dass man sich ALLE Sondereinigungen in der Vertrags schreiben lässt und nicht bezug auf Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge oder Betriebsvereinabrungen nimmt.
Denn werden diese geänder tsind diese Änderungen für dich gültig, nicht so wenn diese Änderung in deinem Vertrag steht. ;)

Nur was im Arbeitsvertrag rechtswidrig ist darf keine Anwendung finden.

edit:
Das Gesetz steht nur über dem Arbeitsvertrag, wenn diese Klausel laut Gesetz rechtswidrig ist.
Ansonsten gilt was im Arbeitsvertrag steht!

Hat mich bei den BR Schulungen zum Arbeitsrecht auch verwundert, aber nun sind meine Arbeitsverträge dicker ;)
 
Nein, denn in dem Fall musst Du die Pyramide umdrehen.
Das bestes Gut ist dein Arbeitsvertrag.
Kann daher nur raten, dass man sich ALLE Sondereinigungen in der Vertrags schreiben lässt und nicht bezug auf Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge oder Betriebsvereinabrungen nimmt.
Denn werden diese geänder tsind diese Änderungen für dich gültig, nicht so wenn diese Änderung in deinem Vertrag steht. ;)

Nur was im Arbeitsvertrag rechtswidrig ist darf keine Anwendung finden.

Grundsätzlich richtig, nur sind Gesetze meist langlebiger als Arbeitsverträge.
Und wenn im Gesetz eine Regelung steht, die für dich günstiger ist (hier eine kürzere Kündigungsfrist), dann gilt die gesetzliche Regelung vor der vertraglichen Regelung.
 
Wenn man eine sichere Stelle hat und in einem überhitzten Markt wechseln will sind lange Kündigungsfristen eher ungünstig.
Fand die 3 Monate welche ich letztes Jahr hatte echt doof. Hätte echt lieber 1 Monat gehabt.
Da hat mich die lange Kündigungsfrist tatsächlich ca. 1300€ gekostet weil ich nicht vorher wechseln konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
@kalgani 3 Monate sind aus meiner Sicht voll ok. In dieser Zeit kann man wenigstens seine Aufgaben und Themen sammeln und entsprechend übergeben. Ich bin kein Freund von der Einstellung "Nach mir die Sinnflut".

Ich habe eine KüFrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Nächstes Jahr wäre diese auf 5 Monate angestiegen. Da ist ein Wechsel dann nicht mehr so gut planbar.
 
Das Gesetz steht über dem Einzelvertrag und das Gesetz ist für dich als AN günstiger. Du kannst mit 4 Wochen Frist raus wenn du willst.
Hätte ich das mal vor 2 Jahren im Blick gehabt, das hätte mir viel finanziellen Stress erspart :fresse:
 
So das Amt hat es geschafft die Besoldung pünktlich umzustellen, damit hab ich jetzt
3131€ Netto im Monat und eventuell komme ich Ende des Jahres auf einen Dienstposten mit Zulage.
 
Bin auch mal gespannt, ob unser Besoldungsamt es tatsächlich hinbekommt, wie angekündigt Ende März die Inflationsausgleichsprämie auszuzahlen :fresse:
 
Die Prämie kam bei uns mit einmal 1500€ und über Monate 200€ auf den Sold drauf.
Jetzt ist es einfach nach Tabelle.
 
Habe Anfang Februar bei der Stadt ein Gewerbe und beim Finanzamt ein Kleinunternehmertum angemeldet. Ich mach nebenher die IT einer kleinen Personalvermittlungsfirma. Bin gespannt wie es läuft.
Und hoffentlich schickt mir das FA bald die Unterlagen, dass ich die erste Rechnung stellen kann. Alles Neuland für mich :)
 
Betreuungskosten werden nur zu 2/3 gewertet, wenn man 2600 angibt dürften also bestenfalls 728 / 780 Euro rauskommen (42% Spitzensteuersatz / 45% Reichensteuer).
Bei mir kamen nun mal 1100€ raus und ich habe Elster benutzt.

Aber wie schon jemand anderes sagte, wenn der FA Beamte damit ein Problem hat, wird er sich schon melden. Die Kostenaufstellung habe ich ja mitgeschickt, mal sehen.
 
Und hoffentlich schickt mir das FA bald die Unterlagen, dass ich die erste Rechnung stellen kann.
Auf was genau wartest Du denn? Als Kleinunternehmer brauchst Du keine USt. abzuführen. Also reicht die "normale" Steuer-ID zur Rechnungsstellung als Einzelfirma.

Die kann Dir das FA im Zweifel telefonisch nennen (wobei Du die planmäßig natürlich bereits seit Geburt hast, siehe Deine bisherigen ESt.-Steuerbescheide), wenn Du freundlich fragst.

Ach ja, viel Erfolg - wenn Du der Typ für Selbstständigkeit bist, wirst Du es nicht bereuen. 😉
 
Top Entscheidung :) So fängt es an - Anschließend, wenn alles läuft, Stundenreduzierung im alten Job und dann irgendwann vllt. kompletter wechsel :bigok:
 
Grundsätzlich richtig, nur sind Gesetze meist langlebiger als Arbeitsverträge.
Und wenn im Gesetz eine Regelung steht, die für dich günstiger ist (hier eine kürzere Kündigungsfrist), dann gilt die gesetzliche Regelung vor der vertraglichen Regelung.
Falsch, hatte das Thema ebenfalls.

Ich zitiere hier meinen Anwalt:

§ 8 Ziff. 2 Ihres Arbeitsvertrags ist zwar grundsätzlich zulässig. § 622 Abs. 6 BGB wurde beach-
tet. Allerdings findet sich in § 9 Ziff. 7 MTV eine Regelung der Kündigungsfristen, v.a. aber,

dass die längeren Kündigungsfristen nur für den Arbeitgeber gelten.
Nach § 4 Abs. 3 TVG sind abweichende einzelvertragliche Abmachungen nur zulässig, soweit

sie durch den Tarifvertrag gestattet sind (sog. Öffnungsklausel) oder eine Änderung der Rege-
lungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten.

§ 9 Ziff. 7 MTV enthält keine solche Öffnungsklausel. Eine solche finden Sie in § 9 Ziff. 11. Man
könnte also vertreten, dass schon keine einzelvertragliche Abweichung zulässig ist.
Allerdings gilt dies nur für Abweichungen, die zu Ihren Ungunsten erfolgen (§ 4 Abs. 3 TVG).
Welche Kündigungsfrist für Sie günstig ist, richtet sich nicht nach Ihrem konkreten Einzelfall,
sondern nach objektiven Maßstäben. Nach diesen ist das Interesse des Arbeitgebers an einer
möglichst langen Beschäftigung günstig, so dass die längere Frist stets günstiger ist.
Einzelvertraglich wurde Ihre Kündigungsfrist daher wirksam verlängert.
 
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