Gainward 1080 GS bei Media Markt 465,-

Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Mag sein dass es in Österreich so ist. In Deutschland defintiv nicht.
Du hast keinen Anspruch auf eine 1080. Selbst wenn die eine liefern, können die diese zurückverlangen. Da gibt es etliche Fälle. Siehe MyDealz. Da war es eine Nikon D3100 glaube ich. Einige haben das echt herausgefordert und sollten zurückschicken bzw. Differenz begleichen. Wie es ausgegangen ist, weiss ich allerdings nicht.

Wie es ausgegangen ist wäre aber interessant. Fordern kann ich alles, ob der Händler damit im Recht ist, ist nicht gesagt.

Denke nicht dass Österreichisches Recht so arg vom Deutschen sich unterscheidet.

Wie wars denn bei der Nikon? War dort der Preis auch unglaublich unrealitisch?


Denn der Preis den Media Markt ausgerufen hat, kann vom Kunden definitiv als realistisch betrachtet werden. Sau billig, aber realistisch. (alles unter/bzw über der Hälfte ist nicht Diskussionswürdig, man hat schlicht ein Schnäppchen gemacht) Noch dazu hat der Support ja jemanden bestätigt dass es ein "Aktionspreis" durch einen Deal mit Gainward ist.

Stellt euch vor jemand ist nicht so affin, nicht in einem Forum unterwegs, und bestellt blind eine 1080er bei Media Markt, da sie dort sehr billig zu sein scheint. Da ihm das stutzig macht, ruft er den Support an. Dieser bestätigt "ja ja, die Karte ist so billig aufgrund einer Kooperation!". So, und hier nun im nachhinein behauptet "nene, war doch ein fehler unseres System" wird nicht mehr durchgehen, ganz einfach.
Auf was soll sie sich noch berufen? Sie haben eine Rechnung gestellt, der Support hats nochmals mündlich bestätigt, und auf der Website war es auch so beworben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und da sich ja Leute dafür Interessiert haben. So hat Alternate erst dieses Jahr bei mir auf eine ähnliche Bestellung reagiert. Ziemlich unhöflich nur so am Rande:

Dabei sei noch anzumerken das man durch Paypal Express in dem Fall nicht wie üblich einen Vertrag erst abschließt insofern die Ware versand wurde sondern in den Alternate AGB stnd explizit drin das der Vertrag mit Bezahlung per Paypal zustande kommt.
Hier der passende Auszug
1.8 Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „PayPal Express“ als Zahlungsart aus, erteilt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an seinen Zahlungsdienstleister. Für diesen Fall erklärt der Verkäufer abweichend von Ziffer 1.6 schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten und Ihrer Bestellung zu Artikel Mushkin Reactor 1 TB (Artikelnummer: IMKMUC04).

Leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass wir die von Ihnen bestellten Artikel nicht ausliefern können und den Auftrag stornieren.

Sollte eine Stornierung Ihres Auftrags nicht mehr möglich sein, da bereits ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, wird auf diesem Weg der Kaufvertrag aufgrund eines Erklärungsirrtum angefochten.

Aufgrund eines Datenfehlers wurde der von Ihnen bestellte Artikel zu einem falschen Preis beworben.

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 26.01.2005- Az.: VIII ZR 79/04 entschieden, dass wer im Internet Waren aufgrund eines Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, den zu dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) anfechten kann.

Nach § 119 Abs. 1 BGB kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (1. Alt.; Inhaltsirrtum) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (2. Alt.; Erklärungsirrtum), die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Zu keinem Zeitpunkt war es von unsere Seite beabsichtigt, den Artikel zu diesem Preis anzubieten, so dass wir gem. § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB aufgrund eines Erklärungsirrtums den Kaufvertrag zu oben benannten Auftrag anfechten.

Unabhängig von der Frage eines rechtlich wirksamen Anfechtungsgrundes werden solche Fälle in der Praxis auch am § 242 BGB (Treu und Glauben) gemessen. Dabei wird insbesondere darauf abgestellt, wie hoch der Unterschied zwischen fehlerhaftem und regulärem Preis am Markt ist, und inwieweit ein schutzwürdiges Vertrauen seitens des Käufers vorhanden ist.

geizhals.de/mus…tml

idealo.de/pre…tml

Vorliegend wich der fehlerhafte Preis erheblich vom marktüblichen Preis ab. Dies wurde auch zweifelsfrei bei der Bestellung bewusst von Ihnen wahrgenommen.
Ein schutzwürdiges Vertrauen liegt daher sicherlich nicht vor, sondern das Erkennen eines Preisfehlers und dessen bewusste Ausnutzung.

Aus oben benannten Gründen wird es zu einer Auslieferung der bestellten Ware nicht kommen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Alternate legt größten Wert auf Zuverlässigkeit und erstklassigen Kundenservice, das gute Verhältnis zu unseren Kunden schätzen wir sehr.
Ihr Vertrauen möchten wir nicht verlieren und hoffen, dass Sie uns trotz dieser Unannehmlichkeit auch weiterhin als Kunde gewogen bleiben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und
mit freundlichen Grüßen

ALTERNATE GmbH

Philipp-Reis-Str. 2-3
35440 Linden

Geschäftsführer: Carsten Kellmann
Registergericht Gießen HRB 2110
USt.-IDNr. gem. §27a UStG: DE 112 595 008

Kontakt:
Tel.: +49 (0) 6403 / 90 50 40 (Ortstarif)
Fax: +49 (0) 6403 / 90 50 74 00 (Ortstarif)

Bestellannahme: Mo. - Fr. 08:00 - 19:00 Uhr / Sa. 09:00 - 14:00 Uhr
Reklamations- und Technik-Hotline: Mo. - Fr. 09:00 - 18:00 Uhr

E-Mail: info@alternate.de
Webshop: alternate.de
Wie es ausgegangen ist wäre aber interessant. Fordern kann ich alles, ob der Händler damit im Recht ist, ist nicht gesagt.

Denke nicht dass Österreichisches Recht so arg vom Deutschen sich unterscheidet.

Wie wars denn bei der Nikon? War dort der Preis auch unglaublich unrealitisch?


Denn der Preis den Media Markt ausgerufen hat, kann vom Kunden definitiv als realistisch betrachtet werden. Sau billig, aber realistisch. (alles unter/bzw über der Hälfte ist nicht Diskussionswürdig, man hat schlicht ein Schnäppchen gemacht) Noch dazu hat der Support ja jemanden bestätigt dass es ein "Aktionspreis" durch einen Deal mit Gainward ist.

Stellt euch vor jemand ist nicht so affin, nicht in einem Forum unterwegs, und bestellt blind eine 1080er bei Media Markt, da sie dort sehr billig zu sein scheint. Da ihm das stutzig macht, ruft er den Support an. Dieser bestätigt "ja ja, die Karte ist so billig aufgrund einer Kooperation!". So, und hier nun im nachhinein behauptet "nene, war doch ein fehler unseres System" wird nicht mehr durchgehen, ganz einfach.

Dann Beweis denen bitte mal das Mitarbeiterin XY von der sicher kein Mensch mehr den Namen kennt das so gesagt hat wenn diverse andere Mitarbeiter das nicht so sagen.
Ich finde es etwas extrem was hier langsam abgeht. Denen ist nen Softwarefehler unterlaufen der halt so mal passieren kann. Ist bei unseren Kunden hin und wieder auch so das da mal Magento beim Import nen Fehler macht und Produkte falsch kategorisiert, nen Mitarbeiter vorher iwo was falsch eingetragen hat oder dergleichen.

Das der Preis einer 1080 unter dem Preis einer 1070 vom gleichen Händler liegt ist schon ein sehr starkes Indiz das hier ein Fehler vorliegen muss. Dazu weicht der Preis erheblich von den marktüblichen Preisen ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Krallt euch auf jeden Fall die Rechnung, steht dort 1080 drauf, müsst ihr früher oder später auch eine bekommen!

Quatsch, schön wenns so einfach wäre. Da hat jemand ein Fehler gemacht, poassiert. Es gibt den sogenannten Erklärungsirrtum und MM hat offenbar direkt nach bemerken des Fehlers diesen korrigiert.
 
nun MM storniert nicht sondern versendet :d
 
Hier mal ein passender älterer Präzedenzfall, wo klar erklärt wird, dass mit Aussendung der Rechnung der Käufer Anspruch darauf hat!

Fehler passieren, das stimmt schon, aber dann muss MM auch mit den Konsequenzen dieses Fehlers leben.

Online-Shop muss trotz falscher Preisauszeichnung liefern | heise online


Mich würde schwer interessieren wo ihre eure Aussagen herbeizaubert. Aus irgendwelche Erfahrungen von OnlineHändlern, die glauben das so wieder ausbügeln zu können?
Es läuft so nicht, auch wenn das der Händler gerne so hätte.

Der Preis war realistisch, das Angebot hat auf den Kunden realistisch gewirkt, Ende Gelände.
 
Zuletzt bearbeitet:
Quatsch, schön wenns so einfach wäre. Da hat jemand ein Fehler gemacht, poassiert. Es gibt den sogenannten Erklärungsirrtum und MM hat offenbar direkt nach bemerken des Fehlers diesen korrigiert.

Naja, nicht wirklich. Der Artikel ist jetzt ne 1070, ja. Trotzdem haben Leute gestern angerufen und nachgefragt/drauf hingewiesen und heute ja auch ( zB mein Anruf heut Mittag worauf ich noch keine Antwort erhalten habe ).
Aber gut, bei MM dauert halt sowas länger. Wäre zumindest schön wenns ne Email gibt mit einer Klarstellung und nicht einfach " ihre Bestellung ist da - es ist ne 1070 ". Bei Amazon würde sowas sicherlich schneller gehen.
 
Hier mal ein passender älterer Präzedenzfall, wo klar erklärt wird, dass mit Aussendung der Rechnung der Käufer Anspruch darauf hat!

Fehler passieren, das stimmt schon, aber dann muss MM auch mit den Konsequenzen dieses Fehlers leben.

Online-Shop muss trotz falscher Preisauszeichnung liefern | heise online


Mich würde schwer interessieren wo ihre eure Aussagen herbeizaubert. Aus irgendwelche Erfahrungen von OnlineHändler, die glauben dass so wieder ausbügeln zu können?
Es läuft so nicht, auch wenn das der Händler gerne so hätte.

Der Preis war realistisch, das Angebot hat auf den Kunden realistisch gewirkt, Ende Gelände.

Im gleichen Artikel werden auch noch andere Beispiele genannt. Dort sind sowohl Beispiele für als auch gegen eine Auslieferung.
Da die Rechtssprechung anscheinend in den letzten Jahren nichts weiteres hervor gebracht hat dürfte das BGH Urteil das geltende sein.

Darüber hinaus wage ich mal zu behaupten das heute solche Urteile ähnlich ausfallen würden. Alleine durch Platformen wie Mydealz oder alleine dieses Forum haben solche Preisfehler ganz andere Dimensionen angenommen. Da werden teils innerhalb von Minuten hunderte Produkte bestellt was zu einem sehr erheblichen Schaden führen kann.
Jeder kann gerne versuchen sich da gegen MM durchzusetzen aber insofern die sich nicht von Anfang an Kulant zeigen würde ich mir die Mühe da sparen.

Und hier nochmal zum lesen: http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20050026

Ich habe mich damals übrigens im Falle von Alternate etwas genauer mit dem Thema beschäftigt und auch mit ein paar angehenden Juristen darüber gesprochen und alle haben das gleiche gesagt. Ja man kann versuchen dagegen vor zu gehen aber es würde sich weder lohnen noch sind die Chancen da entsprechend hoch das ganze zu gewinnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit das nicht so rüber kommt als ob ich es euch nicht gönnen würde. Ich hoffe mal ihr habt da Glück und MM gibt euch aus Kulanz die 1080er. Aber so wie ich das in den letzten Jahren beobachten durfte sind es nur sehr wenige Shops wie z.b. Amazon die sowas machen und alle anderen berufen sich auf geltende Rechtssprüche.
 
Das Internetangebot stellt an sich erstmal eine "invitatio ad offerendum" dar, also eine Aufforderung ein Angebot zu machen, die Bestellung des Kunden und (möglicherweise direkte Zahlung) dann erst das Angebot. Wenn eine Auftragsbestätigung rausgeht oder die Ware vesandt wird kann das als Willenserklärung des Verkäufers gesehen werden den Vertrag einzugehen. Erst hier ist der Vertrag gültig da zwei entsprechende Willenserklärungen vorliegen.

Allerdings sind Willenserklärungen unter bestimmten Umständen anfechtbar, siehe unter anderem Paragraph 119 BGB. Einer Irrtümer der eine Willenserklärung einer Partei anfechtbar macht ist ein sogenannter Erklärungsirrtum, welcher hier meiner Ansicht nach auch vorliegt. Allerdings müsste Media Markt dann womöglich Schadensersatz leisten wenn irgendwem von euch ein nachweisbarer Schaden dadurch entstanden ist dass ihr keine 1080 bekommen habt ;)


Alle Angaben ohne Gewähr, Vertragsrecht ist schon etwas her..
 
Das wäre einfach, eine andere 1080 kaufen und die Differenz ist der Schaden.

Ja Schadensersatz hat der Anfechtende zu leisten, nach 122/1 BGB. Nachweisen ob es diesen Schaden gab und wenn ja wie hoch er war muss allerdings die andere Vertragspartei. Wie genau das i.d.R. abläuft, darüber kann ich leider nichts sagen...

Edit:

Eine Anfechtung seitens Media Markt müsste allerdings unverzüglich ("ohne schuldhaftes Zögern") erfolgen und da sie jetzt zumindest in irgendeiner Weise Kenntnis erlangt haben sollten...mal sehen.

Bin wirklich gespannt wie die Geschichte ausgeht :cool:


Edit 2:

Zu dem Fall bei Alternate. Je nachdem wie das Gericht 242 BGB auslegt kann das zutreffen. Wenn einer aufrichtigen Vertragspartei mit gesundem Menschenverstand hätte klar sein müssen dass bei dem Angebot etwas nicht stimmt kann der entsprechende Tatbestand als erfüllt angesehen werden. Aber auch hier, keine Ahnung zur aktuellen Rechtssprechung in dem Bereich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Fall der Anfechtung wird nur der Vertrauensschaden ersetzt, nicht der positiven. Das bedeutet, ihr werdet gestellt, als hättet ihr gar nicht bestellt. Schadensersatz gibts also grundsätzlich nur, wenn ihr z.B. eure Grafikkarte bereits verkauft hättet und diese nun (teurer) zurückkaufen müsstet (§ 122 BGB). Und falls wer es besser weiss - ich weiss nicht mehr sicher, wie es mit c.i.c und der Anwendbarkeit aussieht. Und auch keine Lust nachzugucken :d.

Das mit der Anfechtung könnte aber tatsächlich langsam an der Frist scheitern :d.
 
Hast du die Pakete bei MM gepackt? Oder woher weißt du was in anderen Paketen die noch nicht ausgeliefert wurden drin steckt?

Ganz einfach. die ean war die von der 1070. entweder denen fällt es auf das da ein zahlendreher auf der packung ist oder nicht. ich denke eher nicht da die leute im MM keine luxxer sind... zumal es optisch nahezu identische artikel sind.

beim kühlschrank vs tv isses was anderes^^
 
Jop. Kann man weder mit nö, gibt's nicht, noch mit klar, funktioniert beantworten. Man sollte auch nicht alles auf kleine Gerichte setzen, die öfter mal "eigenartige" Entscheidungen fabrizieren können... Da kommt es auch am Ende drauf an, wer was glaubwürdig darlegt und tendenziell ist natürlich auch so eine gewisse Grundfrage da, ob der Anfechtende damals was wollte, was er plötzlich unbedingt anfechten möchte.
Wenn ich mal ganz ehrlich bin: Dass der MM die Karte zu dem Preis verkaufen will, ist eigentlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gegeben, weil es dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Sollte das dagegen eine intelligente Marketingstrategie sein, müsste man unterstellen, dass die anschließende Anfechtung schon bei der Preisauszeichnung geplant war - auch nicht sinnvoll. Und eine Promo- Aktion, die darauf aus war, zu Verlust etwas abzugeben, war es offensichtlich auch nicht. Auf dem Rechtsweg würde ich persönlich da also eher nichts machen.
Andererseits ist der MM eine Marke, die von der Bekanntheit lebt, und im Gegensatz zu Marken, die vom Dumpingpreis leben, hat er eher einen Ruf zu verlieren, sonst könnte man auf die Idee kommen, jemand wäre doch blöd ;)(hier wird ja offensichtlich schon ziemlich heiß diskutiert, in einem Forum mit vielen Lesern etc). Zudem wäre da ja eine zügige Aufklärung wichtig, weil es sonst eher ein Gegenargument für eine Anfechtung ist. So kann ich mir auch vorstellen, dass eventuell der Auszeichnungsfehler als Lehrgeld abgeschrieben wird und aus Kulanz geliefert wird, falls es nicht allzu viele Bestellungen sind und man der Ansicht ist, dass der Imageschaden den wirtschaftlichen Verlust aufwiegen würde.

Edit:
Ganz einfach. die ean war die von der 1070.
Dann liegt der Irrtum ja eigentlich in der 8 statt der 7 im Namen, sodass an vielen Merkmalen Unstimmigkeiten in der Artikelbeschreibung und Bezeichnung waren. Tendenziell müsste MM da relativ leicht rauskommen, meiner Meinung nach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unverzüglich heisst ohne schuldhaftes Zörgern. Was das konkret bedeutet...aber so pi mal Daumen muss bei Bekanntwerden des Problems innerhalb einer angemessenen Bedenkzeit reagiert werden. Wenn man nun die Anrufe bei der Hotline nachweisen kann und dann die Ware nen Tag später rausgeht und dann immer noch nichts passiert...
Aber wegen den 200€ vor Gericht ziehen - viel Spass. Davon losgelöst: Es hat schon n Grund, warum rechtsuntreues Verhalten bei Kleinbeträgen bei großen Unternehmen ein lukratives Geschäft ist. *duck und weg*
 
Wenn die EAN und die sonstige Beschreibung einer GTX 1070 entspricht, gehe zu 99,99 % davon aus das eine solche GTX 1070 geliefert wird.

Bei echten Preisfehler, die in einem Vorteil für den Kunden resultieren, ist nur der Preis falsch ausgewiesen. Der Rest passt zum ersehnten Produkt ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die EAN und die sonstige Beschreibung einer GTX 1070 entspricht, gehe zu 99,99 % davon aus das eine solche GTX 1070 geliefert wird.

Bei echten Preisfehler, die in einem Vorteil für den Kunden resultieren, ist nur der Preis falsch ausgewiesen. Der Rest passt zum ersehnten Produkt ;).

Kannst du hier noch 1000 mal sagen, manche Leute bekommen einfach eine 1080...:rolleyes:
 
bei Facebook pc gruppe hat einer 2 480er bei Amazon bestellt preisfehler ca 60€ das stück und nach meckern beide bekommen für ca 120 :d alle anderen wurden aber stoniert.
 

Jau der Hat Richtig glück gehabt die haben schon wetten abgeschlossen das alle stoniert werden er dann 3x den Support angemeckert und gesagt ich gehe in Zukunft nach mindfucktory und zack Amazon hat beide geschickt xD
Amazon ist einfach unschlagbar !!

Die haben sich bestimmt gedacht jaja alta heul net ! hier bidde.
 
Ja aber im doppelten Sinne. Das Bild zeigte nämlich keine GS sondern nur die normale Phoenix :d
 
Blubb

Gesendet von meinem LG-H815 mit der Hardwareluxx App
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh