tetrahedron
Neuling
- Mitglied seit
- 24.05.2013
- Beiträge
- 74
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Richtig, weil es nach Haushalt geht. In der WG zahlt man auch nur einen Beitrag. Und die, die auf das Drecksprogramm verzichten und weder TV noch Radio hören, müssen auch zahlen.
Da die GEZ meinen Widerspruch immer noch nicht bestätigt hat, habe ich meine Zahlungen unter Vorbehalt nun auch eingestellt. Es folgt dann im Januar eine Untätigkeitsklage gegen den GEZ-Verein.
Ich habe jetzt schon vorausgesetzt, dass der Betrag in der WG dann durch die Anzahl der Einwohner dividiert wird...In einer WG zahlt aber immer einer. Bei Ehepartnern gilt die Befreiung des einen auch für den anderen. Bei Familien ebenso.
Bei ner vierer-WG wo drei Bafög kriegen muss einer zahlen.. Gerecht ist was anderes =)
Sich nicht umzumelden ist aber rechtlich auch nicht richtig. Wenn du befreit bist hast du ja nix zu befürchten, daher würde ich mich ummelden.
Gesetz ist Gesetz.
btw:
1. Ist "nicht ummelden" eine Ordnungswidrigkeit (max 40€ Bußgeld)
"Sollten Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen. Mit Grüßen aus der Hölle BlaBlub"
Frohes Neues übrigens auch von der GEZ
Lohnt sich die Methode Aussitzen noch?