[Sammelthread] GEZ - warum der Brechreiz stets vorhanden ist

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Also ich mag diese Institution ja auch nicht, aber Respekt an die die Klagen. Denn verliert man, kommt da schon eine ganz schöne Rechnung auf einen zu...
 
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Keine. Aber wenn man nicht zahlt und per Gericht entschieden wird, dass die GEZ recht hat, wird doch folgendes fällig:

- Gebühren ab 01/2013
- ggf. Mahnkosten
- Gerichtskosten
- ggf. Anwaltskosten der gegnerischen Partei

oder?
 
Da stehen aber keine Folgen einer verlorenen Klage...


und die von mir beschriebenen Kosten "normal" sind, wenn man eine Klage verliert...
 
Zuletzt bearbeitet:
Quatsch, du wirst nicht direkt angeklagt. Du bekommst Besuch vom Gerichtsvollzieher, wenn du die Beiträge nicht bezahlst und den Gebührenbescheid ignorierst.
 
Wenn die einen Mahnbescheid bzw Vollstreckungsbescheid gegen dich erwirken, dann ja.

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Also ich habe jetzt nochmal von jemandem gehört, dass man beim ummelden explizit der Datenweitergabe widersprechen kann und dass das hilft. Die Person noch keine Nachricht von der gez erhalten, alle anderen wohl.
 
Bin am überlegen mich wieder bei meinen Eltern zu melden, damit ich nix zahlen muß...

Wie erklärt man dann eigentlich die vergangene Zeit? Muß man das nachzahlen?
 
das würde mich auch Interessieren ob ich irgendwas nachzahlen muss weil ich hab ja schon mein dirtten brief bekommen! ob ich dann die zeit nachzahlen muss?
 
Du musst mindestens ab Anfang 2013 nachzahlen, bzw. wenn du später umgezogen bist, ab dem Zeitpunkt. Vorher hing es ja davon ab, ob du ein Gerät hattest. Dann hattest du sowas bis 2013 halt einfach nicht und gut ist.
 
Na toll das wird ja eine tolle Rechnung, scheiß gez sage ich da nur...wer schaut sioch schon die Programme da an....kann man wenigsten auswählen das ich denen das geld überweiße wenn ich eine Rechnung bekomme, weil bankeinzug will ich von denen nicht haben!
 
Ja, du kannst auch überweisen.

Und ich schaue die Programme gerne. Nicht ZDF und ARD, aber viele der Spartensender bringen gute Sachen.
 
Dann über weist man im schlimmsten Fall etliche male immer 1€.
 
Also ich hab das Angebot der öffentlich rechtlichen seit mindestens 10 Jahren nicht in Anspruch genommen, und ich bin nicht wohltätig genug um den anderen ihr Traumschiff zu finanzieren, hoffentlich ändert sich da mal was :d
 
Nein, ich zieh aber auch erst in knapp nem Jahr bei Mami aus, wobei die Chancen das das ganze bis dahin vom Tisch ist relativ gering sind :fresse:
 
Du musst mindestens ab Anfang 2013 nachzahlen, bzw. wenn du später umgezogen bist, ab dem Zeitpunkt. Vorher hing es ja davon ab, ob du ein Gerät hattest. Dann hattest du sowas bis 2013 halt einfach nicht und gut ist.

Kann das jemand bestätigen?
Meine Schwester hat sich dann gezwungener Maßen erst im November 2013 angemeldet obwohl sie schon seit irgendwann 2012 in der Stadt gemeldet ist. Die musste auch kein Cent nachzahlen oder so..
 
So, der S4ftladen hat immer noch keinen Widerspruchsbescheid geschickt - statt dessen kam heute eine Bitte um Zahlung. Naja, nein. Ich werde dann also jetzt mal eine Untätigkeitsklage vorbereiten.

Was geht mir dieser V3rbrecherverein auf den Keks...
 
Naja, man kann halt versuchen, denen zu sagen, dass man erst im November umgezogen ist, aber eigentlich wissen die ja vom Meldeamt, seit wann man da wohnt.

Deshalb würde ich davon ausgehen, dass die ab 1.1.13 dann alles einsacken.
 
ich hab diese woche auch meinen ersten brief seit der einführung der gez-steuer bekommen. wie war das mit der zahlung unter vorbehalt? genügt es wenn ich bei jeder überweisung als betreff hinschreibe das dies eine zahlung unter vorbehalt ist?
 
Sollte reichen. Bei einer Zahlung unter Vorbehalt musst du aber dem Empfänger gegenüber erklären, warum du unter Vorbehalt zahlst und im Normalfall eine Frist zur Klärung setzen.

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ich hab diese woche auch meinen ersten brief seit der einführung der gez-steuer bekommen. wie war das mit der zahlung unter vorbehalt? genügt es wenn ich bei jeder überweisung als betreff hinschreibe das dies eine zahlung unter vorbehalt ist?

Noch besser wäre gar nicht zahlen. Ich habe meine Zahlungen unter Vorbehalt jetzt auch eingestellt.

Gebührenbescheid abwarten und dann Widerspruch einlegen.
 
Im Normalfall hat ein Widerspruch aber keine aufschiebende Wirkung... Zumal eben immernoch die Konsequenzen im Raum stehen. Die m.E. nicht unbedingt wenig sind (€ technisch)

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Richtig, das muss und kann man zusätzlich beantragen.
 
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