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Ich habe schon dreitausend mal geschrieben, dass dieser Vergleich völliger Quatsch ist. Das ist wieder das übliche Problem, Leute wie du ("Google-Juristen") saugen sich irgendwelchen Kram aus den Internet, haben die Materie aber in Wirklichkeit null verstanden. Es stimmt, dass der häufigste Vertragstyp nicht zu Lasten Dritter abgeschlossen werden kann - nämlich der privatrechtliche Vertrag nach dem BGB. Und jetzt, guess what? Der Rundfunkstaatsvertrag ist kein privatrechtlicher Vertrag! Da gelten komplett andere Regeln. Und die gesetzliche Grundlage um dir die Kohle zu nehmen ist vom Instrument her gesehen auch nicht der Vertrag an sich, sondern die Ratifizierungsgesetze, mit denen jedes Bundesland den Staatsvertrag in Landesrecht umgesetzt hat. Auch das wurde hier schon tausend mal geschrieben, aber die Rechtslage interessiert euch ja keinen Millimeter, das ganze Blabla fängt alle drei Seiten von neuem an und jedes mal kommen wieder die gleichen, völlig ausgelutschten, völlig falschen Argumente. Ihr macht euch die Welt in eurer Blase wie sie euch gefällt. Erinnert ganz stark an die "Reichsbürger".
du sprichst mir aus der seele
und das hat nix damit zu tun, daß ich die gez unterstütze, ich könnte die kohle auch sinnvoller verwenden
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