[Sammelthread] GEZ - warum der Brechreiz stets vorhanden ist

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Auch wenn man dort gut verdient, 380€ monatlich wären ja fast schon ein Grund zum auswandern. :fresse:
 
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Wenn Sie sagen, es ist Verfassungskonform, muss man das eben schlucken.

So wie die Körperverletzung an Kindern. :rolleyes: Selbst da wiegen ideologische Gründe schwerer.

Und darum wird das BVG analog dazu der volkspädagogischen Erziehung durch das weltweit parasitärste öffentlich-rechtliche Rundfunksystem natürlich ebenfalls ein grundgesetzkonformes Korsett überstülpen. Und ich bin sicher nicht der einzige der sich fragt, was an diesem Scheißdreckprogramm mit gefühlten tausend Wiederholungen von Heintje-, Immenhof-, und Rosamunde Pilcher Filmen so viel kostet. Mal abgesehen von all diese öden Krankenhaus-, Hotel-, Tatort- und Soko Serien.

Andererseits ist es denen auch vollkommen egal was für eine Grütze die täglich und fernab jeglichen Wettbewerbs als Alibi in den Äther blasen. Die Kohle dürfen sie weiterhin aus dem Volk quetschen.
 
Von mir aus können sie die Euro haben, unter der Voraussetzung, modernes Programm zu senden, mit geistreichen Inhalt...

Wenn wir alle Gewinnspiele und Sendungen weg lassen ist ja schon deutlich mehr Geld über..

Dann, zu keiner Zeit, egal ob 0800 1100 oder 2200 Uhr... Keine Sekunde Werbung...

Dann kann man drüber reden...

freundliche Grüße :)
 
welche verfassung? :confused:
 
weil sie sich mit den gesetzen befassen, oder warum?

Nennt sich bei uns "Grundgesetz".

solltest du jemals deines besitzes vom "staat" beraubt werden, hilft dir vielleicht das weiter: https://revealthetruthdotnet.files....gsaufhebung-c3bcberleitungsvertrag-hlko46.pdf

um klar zu machen, was das ist: es ist völkerrecht und das wiegt höher als das grundgesetz.

du kannst also, sollte die privatperson "gerichtsvollzieher" keinen beamtenausweis vorweisen können und die polizei mit anrücken, auf dein recht beharren. hat auch vorteile, immernoch in einem gebiet zu leben, das sich auch weitere jahrhunderte im kriegszustand befinden wird.

wenn du einsichtig bist, erkennst du auch, wie wenig dir das grundgesetz bringt.
 
welche verfassung? :confused:



weil sie sich mit den gesetzen befassen, oder warum?



solltest du jemals deines besitzes vom "staat" beraubt werden, hilft dir vielleicht das weiter: https://revealthetruthdotnet.files....gsaufhebung-c3bcberleitungsvertrag-hlko46.pdf

um klar zu machen, was das ist: es ist völkerrecht und das wiegt höher als das grundgesetz.

du kannst also, sollte die privatperson "gerichtsvollzieher" keinen beamtenausweis vorweisen können und die polizei mit anrücken, auf dein recht beharren. hat auch vorteile, immernoch in einem gebiet zu leben, das sich auch weitere jahrhunderte im kriegszustand befinden wird.

wenn du einsichtig bist, erkennst du auch, wie wenig dir das grundgesetz bringt.

Hintergrund: Für existiert das Deutsche Reich noch immer | MDR.DE


Besteht die Bundesrepublik Deutschland oder sind wir Reichsbürger im Deutschen Reich?

Überleitungsvertrag – Wikipedia


Wenn du dich nicht öffentlich distanzierst, bist du für mich einfach nur eine dumme Kopie eines Adrian Ursache


freundliche Grüße :)
 
Gut zu wissen.. Igno füllen.

von so einer pflaume wie dir tut mir das auch richtig weh...

wenn ihr was dagegen habt, dass sich menschen gegen unrecht wehren, solltet ihr in einen diktatorischen staat umsiedeln. :)

@ flatsch: wenn dir wiki als quelle reicht, sollte dir das genügen:

Völkerrechtsklausel



Unter dem Begriff Völkerrechtsklausel werden im weiteren Sinne verfassungsrechtliche Regelungen verstanden, die das Verhältnis der innerstaatlichen Rechtsordnung zu Normen des Völkerrechts regeln. Im engeren Sinne wird der Begriff für die Regelung in Art. 25Grundgesetz verwandt, wonach die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes Bestandteil des deutschen Bundesrechts sind und den Gesetzen vorgehen.
Als allgemeine Regeln des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 GG sind die Regelungen des Völkergewohnheitsrechts anerkannt. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts und der herrschenden Lehre erstreckt sich der Begriff auch auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Völkerrechts, wie etwa den Grundsatz pacta sunt servanda. Nicht erfasst ist hingegen Völkervertragsrecht, soweit es nicht dem Gewohnheitsrecht des Völkerrechts folgt oder selbst Völkergewohnheitsrecht geworden ist.



Art. 25 GG ordnet nach herrschender Meinung und Rechtsprechung einen „Zwischenrang“ zwischen (Bundes-)Verfassungsrecht und einfachem Recht an.[SUP][1][/SUP] Dies hat zur Folge, dass bei einem Widerspruch zwischen allgemeinen Regeln des Völkerrechts und innerstaatlichem Recht letzteres zunächst völkerrechtskonform auszulegen ist oder, wenn dies nicht möglich ist, nicht angewendet werden kann (Anwendungsvorrang der allgemeinen Regeln des Völkerrechts). Das kollidierende innerstaatliche Recht ist indes nicht nichtig. Deutsche Behörden und Gerichte müssen ebenso wie der Gesetzgeber die allgemeinen Regeln des Völkerrechts von Amts wegen beachten. Ist in einem anhängigen Gerichtsverfahren streitig, ob eine allgemeine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt, hat das Gericht gemäß Art. 100 Absatz 2 GG die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.


übrigens ist es mir vollkommen egal, was ich für dich bin. wichtig ist für mich nur, was ich für mich bin.
 
Zuletzt bearbeitet:
weil sie sich mit den gesetzen befassen, oder warum?



solltest du jemals deines besitzes vom "staat" beraubt werden, hilft dir vielleicht das weiter: https://revealthetruthdotnet.files....gsaufhebung-c3bcberleitungsvertrag-hlko46.pdf

um klar zu machen, was das ist: es ist völkerrecht und das wiegt höher als das grundgesetz.

du kannst also, sollte die privatperson "gerichtsvollzieher" keinen beamtenausweis vorweisen können und die polizei mit anrücken, auf dein recht beharren. hat auch vorteile, immernoch in einem gebiet zu leben, das sich auch weitere jahrhunderte im kriegszustand befinden wird.

wenn du einsichtig bist, erkennst du auch, wie wenig dir das grundgesetz bringt.

Hilft dir leider nicht, da Deutschland ein souveräner Staat ist, was in dem von dir genannten Gesetz bereits geregelt wurde. Selbst der Nachfolger, der den Überleitungsvertrag außer Kraft gesetzt hat (nicht mehr gültig), sagt nichts zu Kriegszustand und deutschem Reich, das war da nämlich schon 40 Jahre Geschichte. Damit ist der Gerichtsvollzieher keine Privatperson, sondern vom Staat eingesetzt, damit dieser die gültigen Gesetze durchsetzt. Das ist geregelt in diversen Verträgen und Gesetzen, unter anderem dem Grundgesetz.
 
Hilft dir leider nicht, da Deutschland ein souveräner Staat ist, was in dem von dir genannten Gesetz bereits geregelt wurde. Selbst der Nachfolger, der den Überleitungsvertrag außer Kraft gesetzt hat (nicht mehr gültig), sagt nichts zu Kriegszustand und deutschem Reich, das war da nämlich schon 40 Jahre Geschichte. Damit ist der Gerichtsvollzieher keine Privatperson, sondern vom Staat eingesetzt, damit dieser die gültigen Gesetze durchsetzt. Das ist geregelt in diversen Verträgen und Gesetzen, unter anderem dem Grundgesetz.

in diesem fall sollte er vor der pfändung einen beamtenausweis nachweisen können. kann er keinen nachweisen, handelt er als privatperson und macht sich damit strafbar.

es ist übrigens nicht zuviel verlangt, einen beamtenausweis zu verlangen. es ist dein "gutes recht als bürger dieses landes".
 
sind die futzis nicht vor kurzem (paar jahren) aus dem beamtenrecht rausgenommen worden?
sprich sie sind nicht mehr als beauftragte oder angestellte?
 
Nein, muss er nicht. Ein Dienstausweis genügt völlig, schließlich handelt er im Auftrag.

doch muss er. nein ein dienstausweis reicht eben nicht! außer der auftrag ist von einem amtlichen richter signiert. Art 101 GG - Einzelnorm
die meisten "richterlichen" schreiben scheitern an der formsache. das ist ein verfahrensfehler. sowas darf einer amtsperson eigentlich nicht passieren.

formulierungen wie "im aufrag (i. A.) oder "dieses schreiben wurde maschinell gefertigt und ist ohne unterschrift gültig" sind eben nicht gültig! -> 37 VwVfG - Einzelnorm

ich muss sagen, der staat hat dich sehr gut unter kontrolle. einwohner wie dich hat er gern.

wer seine rechte nicht kennt, hat keine. :)
 
Damit ist der Gerichtsvollzieher keine Privatperson, sondern vom Staat eingesetzt, damit dieser die gültigen Gesetze durchsetzt.

Das sieht u.a. das OLG München mit Urteil vom 05.02.2013 (AZ: 9 VA 17/12) etwas anders:

Ein Gerichtsvollzieher sei auch weder selbst eine "Behörde" im Sinne der genannten Vorschrift, noch "Teil einer Behörde". Gerichtsvollzieher seien auch in die Organisation der Amtsgerichte nicht wie andere Beamte eingebunden. Abgesehen von den Ihnen eingeräumten besonderen Befugnissen, wie z.B. zum zwangsweisen Eingriff in Grundrechte, würden Gerichtsvollzieher nach außen nicht als Beamte oder Angehörige eines Amtsgerichts in Erscheinung treten. Die Stellung eines Gerichtsvollziehers unterscheide sich auch deutlich von der eines Vollstreckungsbeamten des Finanzamts.

OLG München: Entscheidung gegen Gerichtsvollzieher - Aufgaben Befugnisse des Gerichtsvollziehers - News - JURION

Wenn nun selbst u.a. das OLG München Urteilt das GV's keine Beamten sind, was bleibt dann noch?
Vom Staat sind sie nicht Angestellt, dann wären es wieder Beamte.
 
doch muss er. nein ein dienstausweis reicht eben nicht! außer der auftrag ist von einem amtlichen richter signiert. Art 101 GG - Einzelnorm
die meisten "richterlichen" schreiben scheitern an der formsache. das ist ein verfahrensfehler. sowas darf einer amtsperson eigentlich nicht passieren.

formulierungen wie "im aufrag (i. A.) oder "dieses schreiben wurde maschinell gefertigt und ist ohne unterschrift gültig" sind eben nicht gültig! -> 37 VwVfG - Einzelnorm

ich muss sagen, der staat hat dich sehr gut unter kontrolle. einwohner wie dich hat er gern.

wer seine rechte nicht kennt, hat keine. :)
Aus deiner Quelle


(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.*

Heißt für mich, ohne Unterschrift gültig

freundliche Grüße :)
 
richtig.

an meiner stelle schreibe ich dann eine zurückweisung und setze einen formfehler als kritikpunkt. das recht steht mir zu. :)

dann muss das schriftstück neu formuliert und unterschrieben werden.

weil: wie gesagt wurde, steht ja das grundgesetz über allem. also steht mir mein staatlicher richter zu.
 
Ummes.mal kurz zu sagen, Gerichtsvollziehern und sonstigen Erfüllungsgehilfen der legislative hast du bei Vorlage entsprechender Dokumente Zutritt zu deiner Wohnung zu gewähren @nemesys. Ob es dir passt oder in China ein Sack Reis umfällt, ist dabei egal. Was ich deutlich pervers er finde ist, daß Leute die über die Rentenversicherungen eine Umschulung machen, kein Anrecht auf eine Befreiung haben, wogegen Leute, die die selbe Umschulung über das arbeitsamt/jobcebter bekommen eine Befreiung habe, obwohl beide den selben Betrag bekommen. Hat mir auch der Mitarbeiter vom Hauptzollamt gesagt, der mich wegen der zahlumgspflicht besucht hat. Ich musste zahlen, weil mein kostenträger die deutsche Rentenversicherung war und nicht das Amt.
 
Oh Mann, um Beamter zu sein muss man ernannt werden, aber man braucht keinen "Beamtenausweis". *facepalm*
Aber hey, wir sind ja eh nur Personal der BRD GmbH, weil wir ja nur einen Personalausweis und keinen "Personenausweis" haben, oder? :lol:

Und zum Wahrnehmen hoheitlicher Aufgaben muss man übrigens auch nicht auf Lebenszeit verbeamtet sein.

hat auch vorteile, immernoch in einem gebiet zu leben, das sich auch weitere jahrhunderte im kriegszustand befinden wird.
Reichsbürger-Schwachfug.

Ein Gerichtsvollzieher sei auch weder selbst eine "Behörde" im Sinne der genannten Vorschrift
Den entscheidenden Teil mal hervorgehoben: Es geht da um § 133 GBO, nicht um den Beamtenstatus eines Gerichtsvollziehers allgemein. Das OLG München hat dort lediglich festgestellt, dass dieser Teil der Grundbuchordnung auf Gerichtsvollzieher nicht in vollem Umfang anwendbar ist.

Aus deiner Quelle

Heißt für mich, ohne Unterschrift gültig
Stimmt ja auch. Aber die Reichsbürger & Friends sind ziemlich gut im Cherrypicking und (absichtlichem?) Übersehen von Kontext. Da fehlt's oft am Lesen der Zeile(n) drunter und drüber, aber immer schön "da, da, da steht's doch" schreien. Wie man Normen und Tatbestände richtig prüft hat denen halt keiner gesagt – oder sie wollten's nicht hören.
Solche sollen sich doch bitte mal von einem richtigen Juristen erklären lassen, wie das in Wirklichkeit so funktioniert. Ist aber leider nicht ganz so einfach und könnte nicht ganz in ihr Weltbild passen.

Lustig ist auch, dass sie ja oft trotzdem Leistungen des Staates akzeptieren, z.B. ALG/Hartz. Da sind die Gesetze dann plötzlich okay, soweit gehen die Prinzipien dann doch nicht :d

hast du bei Vorlage entsprechender Dokumente Zutritt zu deiner Wohnung zu gewähren @nemesys.
Am Ende des Tages kümmert es die auch nur bis zu einem gewissen Grad, irgendwann holt sich der Gerichtsvollzieher uniformierte Unterstützung und dann wird das geltende Recht (nicht das Hirngespinst der Reichsbürger) halt durch- und umgesetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
lul wasn hier los :d

nur zur Info nemesys:

vollstreckbare Titel (VB, VU, Urteil, Urkunden etc) sind in der Akte in der Urschrift IMMER unterschrieben - die Ausfertigungen mit denen der GV bei dir auftaucht sind wie schon der Name sagt: Ausfertigungen der unterschriebenen Urschrift

und wenn du schon GG zitierst von wegen gesetzlicher Richter, dann versuch die Normen wenigstens zu verstehen und zu subsumieren

zum Thema „Verfassung“ gibts ne Seite für politische Bildung, dort kannst du dir kostenlos! Infomaterial zur Entstehung deines Staates, dessen Rechtsform und andere wichtige Infos zukommen lassen

aber mit Reichsbürgergeschwafel bist du einfach nur dumm ;)
 
Ich habe mal aufgeräumt ... wenn ihr eure Gemüter nicht beruhigt mache ich den Thread zu.
 
Mal eine Frage... Hat hier einer vor das DSGVO mal zu nutzen und seine Daten abzufragen bei den Läden vom Rundfunkbeitrag und ggf. eine Löschung zu beantragen? :fresse:
 
Die haben die Daten die das Einwohnermeldeamt hat. Das ist deren Datenquelle.
Löschung bringt eher wenig. Du kannst deine Daten ja auch nicht beim Einwohnermeldeamt löschen lassen.

Solange die (unter welchen Umständen auch immer) eine gesetzliche Legitimation dafür haben, ist das nicht so einfach mit nem Unternehmen vergleichbar das Daten erhebt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht hier um den Versuch. :fresse:
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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