SchneeLeopard
Legende
Die kommen noch auf den Trichter, das sie ja Handys haben, damit kann man auch ÖR Empfangen
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wie ist das eigentlich mit der GEZ. Ich hab mich bisher tot gestellt und reagiere nicht auf den Verein...Sprich, die haben keinerlei Bankdaten von mir...die wollen inzwischen aber 300euro haben kommen die trotzdem irgendwie an meine Bankdaten und Pfänden wenn denen das zu doof wird?
P.s. Frau zahlt, war bisher nur zu Faul ihre Mitgliedsnummer anzugeben...will das mal ausreizen das ganze um zu sehen was Passiert
wie ist das eigentlich mit der GEZ. Ich hab mich bisher tot gestellt und reagiere nicht auf den Verein...Sprich, die haben keinerlei Bankdaten von mir...die wollen inzwischen aber 300euro haben kommen die trotzdem irgendwie an meine Bankdaten und Pfänden wenn denen das zu doof wird?
P.s. Frau zahlt, war bisher nur zu Faul ihre Mitgliedsnummer anzugeben...will das mal ausreizen das ganze um zu sehen was Passiert
wie ist das eigentlich mit der GEZ. Ich hab mich bisher tot gestellt und reagiere nicht auf den Verein...Sprich, die haben keinerlei Bankdaten von mir...die wollen inzwischen aber 300euro haben kommen die trotzdem irgendwie an meine Bankdaten und Pfänden wenn denen das zu doof wird?
P.s. Frau zahlt, war bisher nur zu Faul ihre Mitgliedsnummer anzugeben...will das mal ausreizen das ganze um zu sehen was Passiert
pfändung und sowas gabs auch nicht?Aus 10 Jahren Verweigern weiß ich, dass ich nie ein Gerichtsvollzieher oder sonstiges vorbeikommt, ohne das die Landeskasse oder sonst wer vorher zumindest einen Teilbetrag der offenen Verbindlichkeiten einfordert. Begleicht man den Teil, verschafft man sich wieder 1-2 Jahre Ruhe, bevor sich die Landeskasse erneut meldet und wieder nur einen Teil einfordert. Bis dahin richtet die GEZ ungefragt Ratenzahlung ein und kündigt diese auch wieder auf. Richtiger Witzverein.
Nö. Wenn du den Teilbetrag bezahlst (meistens 30-40% der Gesamtschuld), sobald die Landeskasse dir den gelben Zettel schickt, zahlst du eben und hast wieder 1-2 Jahre Ruhe bis zum nächsten gelben. Zumindest ist das bei mir in der Ruhr Metropole so. Klar, man könnte sich das ganze sparen indem man einfach alle 3 Monate zahlt, aber es macht einfach Spaß und so schaffe ich ja auch Arbeitsplätze dort.pfändung und sowas gabs auch nicht?
Wirklich jeder?Früher oder später wird eh jeder bezahlen
Es sei denn du verstirbst, dann entkommst du der GEZ.Wirklich jeder?
Jeder beitragspflichtigeWirklich jeder?
Es gibt seit 8 Jahren nicht mehr das Kürzel GEZ.Da die GEZ hier offensicht - trotz mittlerweile regelmäßig durchgeführtem Meldedatenabgleich - unfähig ist zu überprüfen ob die Voraussetzung zum Einzug der Gebühren überhaupt gegeben ist würde ich das ganze an deiner Stelle maximal herauszögern.
Natürlich gibt es das Kürzel noch. Daran ändert sich durch die Umbenennung nichts.Es gibt seit 8 Jahren nicht mehr das Kürzel GEZ.
Das kann ein Beitrag naturgemäß nicht. Die Beitragerhebende (resp. die mit dem Einzug beauftragte) kann das selbstverständlich schon, beispielsweise auf Grundlage der Schattendatenbank welche hier basierend auf den Daten der Einwohnermeldeämter aufgebaut wurde. Tut sie aber nicht. Die Schreiben werden einfachstrunzdoof herausgeschickt, irgendwer wird ja schon zahlen.Der RB (Rundfunkbeitrag) kann überhaupt nicht die Voraussetzung überprüfen.
Ach, ist das so? Bekomme ich da vom Hausarzt ein Attest oder wie? Stellt das Standesamt da bei der Heirat ein Schreiben für den/die Ehegatt*in aus? Sorry, aber das schlichtweg Unfug. Die einzigen die hier eine Befreiung "festellen" und nach gutdünken gewähren können sind die Rundfunkanstalten selbst.Wer vom RB befreit ist, bekommt ein Schreiben für den RB, welches man einfach an den RB sendet. Wenn der RB kein solches Schreiben hat, werden die Gebühren eben verlangt.
Ach, ist das so? Bekomme ich da vom Hausarzt ein Attest oder wie? Stellt das Standesamt da bei der Heirat ein Schreiben für den/die Ehegatt*in aus? Sorry, aber das schlichtweg Unfug. Die einzigen die hier eine Befreiung "festellen" und nach gutdünken gewähren können sind die Rundfunkanstalten selbst.
Nein, auch das ist nicht korrekt, siehe bspw. hier und hier. Es gibt meines Wissens nach keinen gesonderten Eintrag für die Befreiung - "RF" (Rundfunk) bezeichnet hier nur die Ermäßigung. So oder so bekommt man "kein Schreiben für den BR wenn man vom BR befreit ist" - die Befreiung oder Ermäßigung muss beantragt werden. Selbige wird von der zuständigen Rundfunkanstalt festgestellt wenn ein entsprechender Grund/Nachweis vorliegt.Nein, im schwerbehindertenausweis kann man auch ein Merkzeichen drin haben, dass man von der Gebühr befreit ist. Dies wird aber weder von der rundfunkanstalt festgestellt noch eingetragen.
Sollte eigentlich als befangen gelten ...Sitzt doch das Brüderchen vom aktuellen Rundfunkbeitrag Erfinder im Bundesverfassungsgericht, schon Praktisch.
Theorie <-> Praxis, wie immer.Sollte eigentlich als befangen gelten ...