[Sammelthread] GEZ - warum der Brechreiz stets vorhanden ist

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Diese Argumentationskette ist auf dem selben Niveau wie dieses "Bier ist Gemüse"

Puh da gibt es so eine Steuer wegen der viele aus einer Glaubensgemeinschaft eintreten und diese dann nicht mehr zahlen müssen.
Dann trete Mal aus der GEZ aus. Die Kirchensteuer wird auch direkt vom Staat verhängt. Die GEZ nur von einer dem Staat nahestehenden Organisation. Eigentlich darf nur der Staat direkt Steuern verlangen und kein Unternehmen, deswegen der schöne Name Beitrag. Defakto ist es allerdings eine Steuer.
 
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Den Rundfunkstaatsvertrag haste noch nicht gelesen oder?

Die BRD hat einen Vertrag mit denen abgeschlossen, der Beitragsservice wird, da er somit hoheitliche Tätigkeitkeiten ausführt, zur Behörde und darf somit Gebühren erheben und Bescheide erlassen.

Du könntest doch auch klagen und deine Krankenkassenbeiträge zurückverlangen, da du nie krank gewesen bist....
 
Die Krankenkasse kannst du wechseln. Und der Rundfunkstaatsvertrag. Bei der GEZ hast du die Möglichkeit nicht ergo versteckte Steuer.
 
Du musst aber krankenversichert sein, außer du gehörst zu einer kleinen Gruppe die das nicht muss und selbst da braucht man noch eine Pflegeversicherung.
 
Das ja, nur um bei der Analogie zu bleiben: die gesetzlichen Krankenkassen stehen in Konkurrenz zueinander und sind im Kern eine Grundabsicherung. Der ÖR ist eher private Krankenversicherung ohne Konkurrenz. Solange die nach Gutdünken ständige Erhöhungen durchgewunken bekommen werden sie nie sparen, selbst wenn ihr letzter Zuschauer weggestorben ist.
 
Die BRD hat einen Vertrag mit denen abgeschlossen, der Beitragsservice wird, da er somit hoheitliche Tätigkeitkeiten ausführt, zur Behörde und darf somit Gebühren erheben und Bescheide erlassen.
Das siehst nur du so mit der Behörde ;)

Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und somit weder eine Behörde noch eine sonstige eigenständige Organisation.

Auch ist z.B. der Bayerische Rundfunk keine Behörde

Zutreffend, aber rechtlich unerheblich ist der Einwand der Klägerin, beim Beklagten handele es sich nicht um eine Behörde (im herkömmlichen Sinn). Der Bayerische Rundfunk ist gemäß Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Rundfunkgesetzes eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung.

Interessant & Lustig zugleich ist auch das:

Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Und § 33 IfSG definiert Gemeinschaftseinrichtungen so:

Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere:
1. Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
2. die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege,
3. Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen,
4. Heime und
5. Ferienlager.
Und wer will mir jetzt erklären, was davon auf den Beitragsservice zutrifft als Gemeinschaftseinrichtung (so er sich selber ja nennt)?
 
dass es da keine Möglichkeiten gibt, gegen diese Offensichtliche ausbeute vorzugehen...20euro pro Monat für etwas, was ich nicht schaue ist schon frech. Gut ich höre im Auto meist Radio, aber das rechtfertigt keine 20euro im Monat.
 
Das ja, nur um bei der Analogie zu bleiben: die gesetzlichen Krankenkassen stehen in Konkurrenz zueinander und sind im Kern eine Grundabsicherung. Der ÖR ist eher private Krankenversicherung ohne Konkurrenz. Solange die nach Gutdünken ständige Erhöhungen durchgewunken bekommen werden sie nie sparen, selbst wenn ihr letzter Zuschauer weggestorben ist.
Najaaaa, bei den Krankenkassen ist das eher ein Pseudo-Wettbewerb. Im Grunde gibt es ein vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungskatalog.
Die Satzungsleistungen (also das was jeder „individuell“ anbieten kann) müssen vom BVA bzw. LVA genehmigt werden und auch da gibt der Gesetzgeber wieder vieles bis alles vor.
Dieser „Wettbewerb“ dient eher dazu, die Krankenkassen-Landschaft auszudünnen und irgendwann nicht einmal mehr eine Handvoll Kassen über zu haben. Was bisher ja auch klappt. Von über 1000 ist man auf unter 100 zusammengeschmolzen.
Mit ein Grund warum ich meinen Job dort aufgegeben habe.
 
Hat aber zu einem Sparwettbewerb der Kassen gesorgt. Jetzt überlege Mal wie viele Intendanten und Regionalstudios einsparbar wären ohne das man einen Unterschied im Programm merken würde.....
 
Das siehst nur du so mit der Behörde ;)

Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und somit weder eine Behörde noch eine sonstige eigenständige Organisation.

Auch ist z.B. der Bayerische Rundfunk keine Behörde

Zutreffend, aber rechtlich unerheblich ist der Einwand der Klägerin, beim Beklagten handele es sich nicht um eine Behörde (im herkömmlichen Sinn). Der Bayerische Rundfunk ist gemäß Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Rundfunkgesetzes eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung.

Interessant & Lustig zugleich ist auch das:

Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Und § 33 IfSG definiert Gemeinschaftseinrichtungen so:


Und wer will mir jetzt erklären, was davon auf den Beitragsservice zutrifft als Gemeinschaftseinrichtung (so er sich selber ja nennt)?
Wenn du den Staatsvertrag Mal Gelsen hättest warst du über § 10 des Rundfunk Staatsvertrages gestolpert, dort wird der Beitragsservice als Gläubiger definiert und gem. § 10 Absatz 7 RBStV nimmt der Beitragsservice hoheitliche Aufgaben, Rechte und Pflichten für die Rundfunkanstalten wahr. Was für mich schon hart nach Tätigkeiten einer Behörde klingt, da diese für die Rundfunkanstalten diese Gebühren einfordern/Tätigkeit ausüben.
 
Hat aber zu einem Sparwettbewerb der Kassen gesorgt. Jetzt überlege Mal wie viele Intendanten und Regionalstudios einsparbar wären ohne das man einen Unterschied im Programm merken würde.....
Genau, darum lehnen viele Kassen auch Leistungen ab die sie eigentlich bewilligen müssten. Mitglieder die ihre Rechte nicht kennen (und das sind erschreckend wenige) werden da klar benachteiligt.
Diese beiden Systeme kannst du nicht vergleichen.
Der ÖR kommt auch mit weniger Geld klar. Das Gesundheitssystem ist bereits jetzt kaputt gespart.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann erkläre mir doch mal bitte @VL125, wenn auf der Offiziellen Seite, die oben verlinkt wurde, von einer Gemeinschaftseinrichtung gesprochen wird, wie kann es dann eine Behörde sein?
Fällt was auf? Und dabei ist es mir Vollkommen egal, was in einem Vertrag steht, den ich noch nicht mal nicht Abgeschlossen habe.

Und ein Vertrag zu lasten Dritter ist unzulässig, sonst könnte ich ja ein Auto kaufen und meinen Nachbar zahlen lassen.
 
wie derjenige, der am wenigsten abgaben hat hier am lautesten schreit. Witzig sowas
 
Egal wie man es dreht und wendet, es ist eine rießige Sauerei mit dieser abzocke und das jetzige Urteil zeigt einmal wieder, dass dieses System auch weiterhin Bestand haben wird.
 
Mir fehlt einfach jegliches Verständnis dafuer, wie man einfach die Einnahmen durch Beitragserhoehungen steigert, statt durch Sparmaßnahmen die Kostenseite zu druecken.
Genau so wie man es sonst ueberall sieht.
 
Dann erkläre mir doch mal bitte @VL125, wenn auf der Offiziellen Seite, die oben verlinkt wurde, von einer Gemeinschaftseinrichtung gesprochen wird, wie kann es dann eine Behörde sein?
Fällt was auf? Und dabei ist es mir Vollkommen egal, was in einem Vertrag steht, den ich noch nicht mal nicht Abgeschlossen habe.

Und ein Vertrag zu lasten Dritter ist unzulässig, sonst könnte ich ja ein Auto kaufen und meinen Nachbar zahlen lassen.
Ich sehe, du verstehst es einfach nicht. Angenehmen Sommer noch.
 
wie derjenige, der am wenigsten abgaben hat hier am lautesten schreit. Witzig sowas
Weil ich es nicht anders kann.
Mir fehlt einfach jegliches Verständnis dafuer, wie man einfach die Einnahmen durch Beitragserhoehungen steigert, statt durch Sparmaßnahmen die Kostenseite zu druecken.
Genau so wie man es sonst ueberall sieht.
Es werden auch Einsparungen gefordert, lies dich mal beim Thema UKW und DAB+ ein.
 
Das Bundesverfassungsgericht urteilt auch nicht immer nach dem Grundgesetz.
Beispielsweise § 183 Abs. 1 StGB ist IMHO verfassungswidrig, das BVFG hat es aber in einem Urteil als verfassungskonform bezeichnet.
Der lautet:
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Vom Frauen ist da keine Rede und damit verstößt er IMHO gegen Artikel 3 Abs 3 Grundgesetz, denn der $ 183 Abs 1 StGB benachteiligt eindeutig Männer, insbesondere, da es keinen entsprechenden Paragraphen für Frauen gibt.
Sieht das BVFG aber nicht so.

Zum Rundfunkbeitrag:
Da fehlt es den ÖRs eindeutig an Sparwillen.
So könnten die z.B. die SD-Verbreitung einstellen, denn dafür bekommen die von der KEF keinerlei Geld.
Und was sollen die ewig vielen Radio- und TV-Programme?
Die ÖRs argumentieren, das die zur Erfüllung ihres Auftrags nötig sind.
Da frage ich mich, wie die ÖRs denn z.B. im 20. Jahrhundert ihren Auftrag erledigen konnten.
Denn daran hat sich seit dem nichts geändert und auch damals haben die ihren Auftrag erledigt und das mit viel weniger Programmen sowohl im Radio als auch im TV.
Trotz weniger Programmen war die Vielfalt an Sendungen damals größer.
 
Mir fehlt einfach jegliches Verständnis dafuer, wie man einfach die Einnahmen durch Beitragserhoehungen steigert, statt durch Sparmaßnahmen die Kostenseite zu druecken.
Genau so wie man es sonst ueberall sieht.
Das ist ja einfach erklärt. Schaue dir mal die Aufwendungen der GEZ an. Vor allem die Personalaufwendungen hauen da voll rein.

Die müssten demnächst also entweder auf eine Erhöhung ihrer fürstlichen Gehälter verzichten bzw. diese moderater ausfallen lassen, oder sie lassen sich ihre Einnahmen per Gerichtsurteil einfach mal eben erhöhen.

Das System ist völlig kaputt in der Hinsicht. Hier hilft auch keine Reform mehr. So viel kann eine Reform gar nicht mehr reparieren. Woanders arbeiten Leute ehrenamtlich und helfen den Bürgern und hier steht ebenfalls der Informations- und Bildungsgedanke im Vordergrund und man zockt den Leuten immer mehr Geld aus der Tasche und streicht so viele Milliarden ein. Vor allem, wenn ich den Buhrow sehe, kommt mir wirklich alles hoch, was ich am Tag so gegessen habe.
 
Das Bundesverfassungsgericht urteilt auch nicht immer nach dem Grundgesetz.
Beispielsweise § 183 Abs. 1 StGB ist IMHO verfassungswidrig, das BVFG hat es aber in einem Urteil als verfassungskonform bezeichnet.
Hat es nicht, es hat die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen also dementsprechend nicht geurteilt!
Natürlich ist diese Ansicht wiederholt, daher wird derzeit auch daran gearbeit.
Aber es besteht kein Druck also dauert es ewig.
Sieht das BVFG aber nicht so.
BVerfG
 
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