Das siehst nur du so mit der Behörde
Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und somit weder eine Behörde noch eine sonstige eigenständige Organisation.
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
www.linksfraktion.de
Auch ist z.B. der Bayerische Rundfunk keine Behörde
Zutreffend, aber rechtlich unerheblich ist der Einwand der Klägerin, beim Beklagten handele es sich nicht um eine Behörde (im herkömmlichen Sinn). Der Bayerische Rundfunk ist gemäß Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Rundfunkgesetzes eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung.
www.gesetze-bayern.de
Interessant & Lustig zugleich ist auch das:
Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.
Der Beitragsservice hilft und berät Sie in allen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag. Als Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist er für die Abwicklung des Beitragseinzugs und die Verwaltung der rund 46 Millionen Beitragskonten zuständig.
www.rundfunkbeitrag.de
Und § 33 IfSG definiert Gemeinschaftseinrichtungen so:
Und wer will mir jetzt erklären, was davon auf den Beitragsservice zutrifft als Gemeinschaftseinrichtung (so er sich selber ja nennt)?