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is dein rechter scheinwerfer von innen beschlagen???
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Bayerisches Verwaltungsgericht hebt Kesselberg-Urteil auf
Sicherstellung von Motorrädern doch rechtswidrig
Nachdem die Klage gegen die Sicherstellung und Verwahrung von Motorrädern vom Bayerischen Verwaltungsgericht München in erster Instanz abgelehnt wurde (MOTORRADonline berichtete), bekam nun der Kläger vom Bayerischen Verwaltungsgericht in zweiter Instanz recht: Die Beschlagnahme der Motorräder war rechtswidrig.
Um die unfallträchtige Strecke am Kesselberg zu entschärfen, hatte das Polizeipräsidium Oberbayern Mitte 2007 beschlossen, dass Motorräder von sogenannten "Hardcorerasern" sichergestellt werden sollten. Dies sollte Fahrer treffen, die die Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h überschreiten oder innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 25 km/h erwischt werden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Motorradfahrer geklagt, der an einem Tag mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h und von 42 km/h von der Polizei angehalten wurde. Für das erste Vergehen bekam er ein Verwarnung von 25 Euro. Das zweite Vergehen wurde von den Polizisten mit einem Bußgeld von 100 Euro, drei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet. Dazu kamen aber noch die Sicherstellung des Motorrads sowie Abschlepp- und Verwahrgebühren.
Das Gericht urteilte mit seiner Entscheidung, dass das Abschleppen des Motorrads eine diskriminiernde Wirkung gehabt hätte, da er dadurch von der Polizei zur Gruppe der besonders gefährlichen "Hardcorerasern" zugerechnet worden sei. Nur weil er zweimal zu schnell unterwegs gewesen war, könne man nicht davon ausgehen dass dies ständig so sei oder auch in Zukunft so geschehen werde.
Außerdem sei die Beschlagnahme des Fahrzeuges ein erheblicher und schwerer Eingriff in das Eigentumsrecht des Klägers.
Weiterhin gebe der Gesetzgeber durch das Punktesystem die Möglichkeit, Verkehrssündern die Fahrererlaubnis zu entziehen, sowie durch das Angebot von verkehrspsychologischen Beratungen und Aufbauseminaren die Gefahr von erneuten Verstößen einzudämmen. Daher sei eine weitere Bestrafung des Motorradfahrers durch den Entzug des Krads nicht zulässig.
Wer sich über das gesamte Urteil genau informieren will, kann sich dieses auf der Homepage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs www.vgh.bayern.de/BayVGH/pressemitteilungen.htm unter dem Aktenzeichen 10 BV 08.1422 herunterladen
Puh, der Start meiner Tour begann mit einer gewissen Hektik. Die
Maschine stand draußen, der Tankrucksack war gepackt ... eben nochmal ins
Forum schauen ... zapperlot nicht aufgepasst und plötzlich war's
verdammt spät. Nix wie auf's Mopped und ab nach Obertshausen um unseren
heutigen VIB abzuholen. (Very Important Biker ... funkole wollte sich ja
heute wichtig fühlen ... 13 )
Kaum aus dem Ort raus, musste er erst die Pferde tränken. Die hatten dann
auf dem Weg zur TaNiMo gleich etwas Arbeit. Auf der A45 hatten wir eine
Begleitung der besonderen Art; die Insassen eines Streifenwagens
interessierten sich besonders für funkoles Mopped 14
Klar das man bei einem Leasingvertrag das Bike nur "mietet", sprich das gezahlte Geld nach Ende der Leasinglaufzeit verloren ist, weis ich, davon bin ich auch schon abgekommen, man möchte ja auch was fürs Geld haben. Hab mir aber mal errechnen lassen was mich die Versicherung (mit Voll- und Teilkasko) für eine Saisonzulassung von April bis einschließlich Oktober kostet und finde die ist mit 250€/Jahr noch akzeptabel.
Die Duc ist abartig geil, vorallem was der dafür bezahlt hat um ein paar kg zu sparen.
Recht herzlichen Dank an Berlinrider, der mir gerade einen ganz fiesen Floh ins Ohr gesetzt hat
Berlinrider schrieb:Nix mach ich. Hobby ist damit erstmal beendet.
Danke.
Ich habe es geschafft aufzuhören zu rauchen. Alle Süchte kann man nicht besiegen.