Berlinrider
Ruhestand
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Antwort ist schon da:
Sehr geehrter Herr *****,
vielen Dank für Ihr e-mail und das Interesse an unseren Produkten.
"Fullface"-Sturmhauben mit Augenausschnitten sind nach unseren Erkenntnissen im Straßenverkehr für einen Motorradfahrer nicht verboten.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben; für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern unter den u.a. Verbindungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Detlev Louis
Motorradvertriebsges. MbH
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Technik-Support