@Lumpy
Was die Krankenkassen machen ist das eine, was die Regelung besagt, ist es etwas anderes.
Es gilt auch die Regel, was sie nicht wissen, wissen sie nicht. (das kann aber hinterher richtig knallen)
Und zum anderen haben sie auch einen gewissen Ermessungsspielraum. Wenn es nur ein paar EUR sind, dann ist das nicht ohne das Ganze mal eben umzuheben und dann evtl. wieder zurück. Das macht dann keinen Sinn.
Gesetz ist Gesetz. Realität Realität.
Fährt ja auch kaum einer Strich 50 und die Polizei sagt nix.
@Mastergamer
Es ist tatsächlich so. Man kann immer nur auf 1x auf einer Steuerklasse arbeiten. Alles was danach kommt ist dann die pauschale Klasse 6, die erstmal voll abzieht und dann muss man seinem Geld hinterherrennen. Ergo, das Finanzamt bekommt immer vorher das Geld und gibt es dir dann im Zweifel das lieber wieder, als hinterherzurennen.
Früher gab es nur Lohnsteuerkarten. Der, der die Karte hatte, durfte abrechnen und eintragen. Es war daher nur möglich 1x die I zu belegen und die zweite Karte war dann zwingend die VI.
Daher der 1. auf die I und der 2 auf die VI. Da du zwei Jobs hast, muss du dann eh einen Lohnsteuerjahresausgleich machen und bekommst dann die Steuer zu 100% wieder. Sitzt halt das Jahr über mit weniger Geld da.
Eine andere Alternative wäre die pauschale Abführung der Steuer. Das sind 2%. Die kann der AG bezahlen oder von deinem Lohn abziehen. Zahlt er das freiwillig und zahlt dir deinen Lohn 1:1 aus, dann ist das der für dich bessere Weg. Dann hast du sofort dein Geld und brauchst auch keine EST machen, da du ja keinen 2. Lohnsteuerkartenjob hast.
Will er dir das vom Lohn abziehen, so wäre es finanziell besser, dass du das nicht machst. Denn du bekommst die Steuer beim EST ehr komplett wieder. Du musst dann für ne Weile auf das Geld verzichten.