[Sammelthread] Studenten unter sich

Ich kriege wirklich noch das Kotzen mit dem Bafög Amt.

Habe seit September nicht mehr gearbeitet. Dort fing der aktuelle Bewilligungszeitraum an.
Seit letzter Woche befinde ich mich in meinem Pflichtpraktikum und verdiene relativ gut. Das hatte zur Folge, dass mein Bafög Anspruch weggefallen ist und ich alles seit September zurück zahlen muss (plus etwas aus dem letzten BW-Zeitraum).
Das seh ich ja auch ein. Habe deswegen einen Stundungsantrag gestellt mit der Bitte, die Rückzahlung bis in den Mai nach hinten zu legen. Das sind keine drei Monate.

Was tun sie nun? Sie reiten auf einen Kredit rum - ich soll einen Nachweis der Bank erbringen, ob ich einen Kredit erhalten würde oder nicht. Das ist doch ein Witz. Ich habe quasi noch keine Sekunde gearbeitet und was verdient, aber soll schon hohe Summen zurückzahlen. Und wenns nicht geht, schön einen Kredit aufzunehmen anstatt mal drei Monate zu warten.

So ein *********.

Warum musst du da Geld von vor deinem Pflichtpraktikum zurückzahlen? Das sind 2 verschiedene paar Schuhe oder nicht? Dein Anspruch entfällt doch erst mit Beginn des Pflichtpraktikums.
 
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Wobei der FX-991ES eigentlich sowieso nicht für den deutschen Markt gedacht ist... Dafür gibts den FX-991DE.
Der Funktionsumfang ist auch verschieden bei den beiden ;)

Ich hab den FX-991DE hier, kann also gerne was testen wenns gewünscht ist.
 
Warum musst du da Geld von vor deinem Pflichtpraktikum zurückzahlen? Das sind 2 verschiedene paar Schuhe oder nicht? Dein Anspruch entfällt doch erst mit Beginn des Pflichtpraktikums.
Bafög wird immer für zwei Semester bewilligt/berechnet. Jetzt geht das Amt davon aus, dass zwei Semester keinerlei Einnahmen vorhanden sind und berechnet anhand dessen was dir monatlich zwei Semester lang überwiesen wird. Dann fängst du im zweiten Semester ein Praktikum, Arbeit, whatever an inkl. Gehalt. Dann wird nochmal gerechnet und im worst case musste halt ordentlich was zurückblechen... hatte ich auch ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Woher bekommt das Bafög Amt denn die Info über den Verdienst?

Bei mir wurde im Pflichtpraktikum unterhalb der 450 bezahlt und danach als Werkstudent etwa das doppelte.
In beiden Fällen vom Bafög weder was gehört noch was gesehen. Die haben den Bewilligungszeitraum durchgezahlt..
 
Warum musst du da Geld von vor deinem Pflichtpraktikum zurückzahlen? Das sind 2 verschiedene paar Schuhe oder nicht? Dein Anspruch entfällt doch erst mit Beginn des Pflichtpraktikums.

Das Gehalt vom Pflichtpraktikum wird angerechnet an meinen Bafög Anspruch. Betrachtet wird dabei halt leider immer der komplette Bewilligungszeitraum, also Sept. 15 bis Aug. 16 in meinem Fall - weshalb mein Anspruch leider nicht erst mit Praktikumsbeginn entfällt. Ich hätte deswegen schon ab Sept. 15 kein Bafög mehr bekommen dürfen. Aber das wusste ich ja im September nicht, wenn ich das Praktikum inkl. Vertrag erst im Dezember klar mache.

Hätte den Praktikumsvertrag einfach erst später einreichen sollen, und nicht direkt im Dezember.
Die Info haben die dadurch, dass ich es angegeben habe bzw. eben den Vertrag eingereicht habe. Da wäre ich ja nicht drum herum gekommen.
 
Nenn doch mal ein Beispiel bitte :wink:
Ich hab jetzt einfach mal sqrt(-9) eingegeben, und da sagen mir sowohl mein fx-85ES als auch mein fx-9860GII (programmierbarer Grafikrechner, der das ja eigentlich können sollte...), MATH-Error bzw. nicht reell.
Wir durften in Mathe und Co. keine Rechner benutzen, deshalb hab ich das nie weiter ausprobiert.

sqrt(i) zum Beispiel gibt einen Math Error
ebenso sinh(i)
sqrt(-1) geht

Noch was anderes:
Habe gerade ne Zusage für einen Erasmusplatz an der Aalto-Universität in Finnland gekriegt (wollte eigentlich nach Norwegen, aber ok). War da schon mal jemand und kann was dazu sagen?
 
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Warum musst du da Geld von vor deinem Pflichtpraktikum zurückzahlen? Das sind 2 verschiedene paar Schuhe oder nicht? Dein Anspruch entfällt doch erst mit Beginn des Pflichtpraktikums.
Die rechnen immer mit dem Jahresgehalt von Oktober bis Oktober. Sofern man nicht plötzlich sehr viel mehr verdient, läuft es effektiv einfach darauf hinaus, dass man ab dem Zeitpunkt wo man Geld verdient weniger Bafög bekommt (jetzt bei mir so, Gehaltserhöhung bekommen seit Dezember, ab März gibts jetzt 50€ weniger pro Monat - die "Überzahlung" von Dez - Feb. wird hier einfach mit verrechnet). Verdient man aber mehr, als man im Rest der Jahres noch bekommt, muss man den Überschuss halt zurückzahlen.

Woher bekommt das Bafög Amt denn die Info über den Verdienst?

Bei mir wurde im Pflichtpraktikum unterhalb der 450 bezahlt und danach als Werkstudent etwa das doppelte.
In beiden Fällen vom Bafög weder was gehört noch was gesehen. Die haben den Bewilligungszeitraum durchgezahlt..
Du bist verpflichtet denen das zu melden (Unterschreibt man auf FB3 - jegliche Änderungen des Einkommens sind schnellstmöglich zu melden), dann erfolgt eine Neuberechnung und du bekommst einen neuen Bescheid der den alten aufhebt. Tust du es nicht, machst du dich strafbar.
Unter ~400€ machts keinen Unterschied, da das der Freibetrag ist (ab BWZ16/17: 450€), trotzdem müsstest du es offiziell melden. Aber selbst wenn es auffliegt, würde in dem Fall wohl keiner ne große Sache draus machen. Sobald du drüber bist siehts anders aus, da du dir dann unrechtmäßig Leistungen erschleichst, das finden die gar nicht lustig.

Hab heute meine Vertragsverlängerung unterschrieben. Tariflich ab 1.3 2,5% mehr Geld - erstmal schön wieder dem Amt schreiben...
 
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Also beim fx-85ES geht der komplexe Modus nur mit HW-Mod. Aber der fx-9860GII kann die Wurzel aus i berechnen.

Der fx-9860GII ist aber programmierbar und darf damit nicht in Klausuren verwendet werden oder?
 
sqrt(i) zum Beispiel gibt einen Math Error
ebenso sinh(i)
sqrt(-1) geht

FX-991DE Plus:
sqrt(i) = Math Error
sinh(i) = Math Error
sqrt(-1) = i

Aber mal im Ernst:
Falls man wirklich die Wurzel aus einer komplexen Zahl braucht, kann man die immernoch in die Exponentialdarstellung umformen, dann die Wurzel ziehen und wieder zurück.
 
Ja, ist richtig. Mir geht es auch mehr um die hyperbolischen Funktionen. Die sind etwas komplizierter umzuformen. Ist in der Klausur zu zeitaufwändig und fehleranfällig.
 
Ja, ist richtig. Mir geht es auch mehr um die hyperbolischen Funktionen. Die sind etwas komplizierter umzuformen. Ist in der Klausur zu zeitaufwändig und fehleranfällig.

Vll ist gewünscht, dass man das so macht ;-) ist ja ne Klausur.. Irgendwas muss ja abgefragt werden.
Nicht, dass du dir da einen Rechenweg sparst und genau den wollte der Prof sehen - > keine Punkte.
 
Ne, bis man an dem Punkt ist, dass man es eintippen kann, hat man schon genug zu tun. Ist auch keine Matheklausur.
 
Ja, der fx-9860 ist programmierbar, durften wir aber immer verwenden.

Heute lief die Klausur bestens, 1.x wirds sicher...
 
Ne, bis man an dem Punkt ist, dass man es eintippen kann, hat man schon genug zu tun. Ist auch keine Matheklausur.

Elektrotechnik ?
Taschenrechner haben wir von HS gestellt bzw. geliehen bekommen... muss sich bei euch jeder einen sack teuren Taschenrechner kaufen ???
 
Im Grunde muss ich den Rechner ja vorher schon haben. Wenn ich in der Klausur vor einem neuen Rechner sitze bekomme ich damit doch auch nicht mehr als die Grundrechenarten hin, weil ich die Bedienung nicht kenne.
 
Kennt jemand die TH Köln oder studiert vlt. sogar dort? Ich will ja irgendwie und irgendwann auch mal noch meinen Master so "nebenbei" machen. Wegen meiner aktuellen sehr guten Anstellung werde ich da aber nicht für aus dem Berufsleben aussteigen und suche was berufsbegleitendes (Mir ist durchaus bewusst, dass das sehr stressig ist). An der TH gibt es da einen Wirtschaftsinformatik Studiengang der da sehr gut klingt. Kann jemand vlt. was darüber sagen oder ganz allgemein über die TH?
 
Mal so: wenn du eine sehr gute Anstellung hast und die nach dem Studium nicht komplett absägen willst zählt doch sowieso nur sie Urkunde mit dem M. A. oder was auch immer.
Insofern würde ich gucken was am wenigsten Stress macht und die inhaltlich am meisten Spaß macht.

Ist die TH dir am nächsten gelegen?
 
Es geht mir tatsächlich mehr oder weniger nur um die "Urkunde" um mich später nicht zu ärgern falls es trotz einiger Berufserfahrung mal eine Voraussetzung sein sollte. In der aktuellen Firma ist das total egal, da interessiert der Abschluss (amerikanische Firma) nicht aber die deutschen Unternehmen sehen das ja immer etwas anders. Außerdem möchte ich mir für später auch die Promotion offen halten. Trotzdem sollte es schon nicht komplett Stumpf und sinnfrei sein, man investiert ja trotzdem Zeit wo man auch etwas draus machen möchte.

@Entfernung
Ich habe halt mal bei den Kölner Hochschulen geschaut. Die TH macht das in Gummersbach, ist ein paar KM weg aber ich hab ja nen Dienstwagen. Wäre halt eine Mischung aus Fernuni und alle paar Wochen am WE vor Ort Kurse. So entnehme ich es jedenfalls der Studiengangbeschreibung. Wenig Stress und gute Inhalte wären Wünschenswert, deswegen frage ich nach Erfahrungen :)
 
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Elektrotechnik ?
Taschenrechner haben wir von HS gestellt bzw. geliehen bekommen... muss sich bei euch jeder einen sack teuren Taschenrechner kaufen ???

Ja, ET. Taschenrechner musste ich mir immer selbst besorgen.

Im Grunde muss ich den Rechner ja vorher schon haben. Wenn ich in der Klausur vor einem neuen Rechner sitze bekomme ich damit doch auch nicht mehr als die Grundrechenarten hin, weil ich die Bedienung nicht kenne.

Für dieses Semester ist die Klausur schon gelaufen. Wäre dann fürs nächste.
 
Ich bin nachm Master seit 8 Monaten im Job und werde dieses Jahr noch nen ADA Schein machen.
Nicht für direkten Nutzen im aktuellen Unternehmern sondern strategisch als Perspektive.

Getippt mit der Luxx App
 
Ist sinnvoll zu machen und im Prinzip ja auch schnell gemacht.
Haben oder eben nicht haben....

@sayer, die Th Köln (oder ehem. FH Köln) soll im Bereich Wirtschaftsinformatik lt. Hochschulranking richtig gut sein (Top 5)...Kenne ein paar Leute, die dort den Bachelor machen, die sind jedenfalls zufrieden.
 
Ich schaue mal ob ich noch ein paar Erfahrungswerte finde und was es in NRW bzw. auch allgemein als Fernstudiengängen neben der Fernuni Hagen noch so gibt. Ranking ist zwar ein erster Anhaltspunkt aber ein gutes Ranking geht meistens auch mit hohen Leistungsanforderungen einher. Bei Vollzeit sicher super, Berufsbegleitend eher kritisch
 
Ich durfte mal eine Dozentin der Fernuni Hagen kennenlernen, war keine Bereicherung :shake:

Getippt mit der Luxx App
 
Wie ist das bei euch mit der Einsicht zur Klausur geregelt? In unserer PO konnte ich dazu nichts finden, nur dass man innerhalb eines Monats gegen das Prüfungsverfahren Einspruch einlegen kann, aber dafür müsste man sie doch (auch) einsehen dürfen, oder?
Hintergrund ist, dass wir zur Klausur einen Termin zur Einsicht bekommen haben, an dem ich jedoch verhindert bin. Einen 2. Termin gibt es laut dem Prof. nicht und wir sollen dann einen Vertrauten für uns drüber schauen lassen.
Abgesehen davon möchte ich auch selbst sehen, was ich falsch gemacht habe und Fotos kann man ja nicht immer machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
bei uns hast du Anspruch auf einen 2. Termin an dem du kannst. Genauso hast du ein Anrecht auf eine Kopie von deiner Arbeit (aber nicht Musterlösung), bei dem Punkt gibt es aber auch immer wieder Probleme mit manchen Lehrstühlen.
 
Bei uns in der Prüfungsordnung steht:
Dem Prüfling ist auf Antrag Einsicht in seine benoteten schriftlichen Arbeiten zu gewähren; der Antrag muss spätestens drei Monate nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Der Prüfungsausschuss gibt dem Prüfling den Zeitraum der Einsichtnahme rechtzeitig bekannt. § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG-NRW) bleibt hiervon unberührt.

Ansonsten frag lieber mal den Assistenten der Vorlesung.
 
So ist es bei uns:
Abweichend von Satz 1 ist die Einsichtnahme auf Antrag einer/eines Studierenden mit Zustimmung des vorsitzenden Mitgliedes der zuständigen Prüfungskommission bis spätestens vier Wochen nach Beginn des Folgesemesters möglich. Der zu begründende Antrag ist rechtzeitig an den Bereich Prüfung und Praktikum zu richten. Das Recht auf Einsicht in die Prüfungsakte im Rahmen von Verwaltungs- und Klageverfahren bleibt hiervon unberührt.
 
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