[Sammelthread] Studenten unter sich

Doch, Vollzeit Studium. Informatik im Master in Darmstadt. Ab April folgt das 4 und letzte Semester = Regelstudienzeit. Keine Ahnung wie ich das hinkriege aber man wächst mit seinen Aufgaben.
Der Bachelor(4 Semester über Regelstudienzeit) war im Nachhinein ein Zuckerschlecken bezüglich verfügbarer Zeit aber ich krieg das wohl nur unter Druck hin :d
 
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Ausnahmen:

- Semesterferien
- Vorlesungsfreie Zeit (Wochenende zb)
- Tätigkeit nicht mehr als 3 Monate am Stück.

Dann kannst du als Student auch mehr als 20 Std pro Woche machen.
In allen anderen Fällen nicht. Sonst bist du "hauptberuflich" kein Student mehr.

Das ist so nicht richtig HWK. Vorlesungsfrei heißt, wo du keine Vorlesung hast. Sprich auch Nachmittags/Abends. Wenn ich also nach der Uni in die Firma renne, dann geht das.
Ein Beispiel wurde ja schon genannt.
Wenn ich der Meinung bin, da noch 40h in der Woche zu arbeiten und mit 5h Schlag am Tag auskomme, warum nicht.
Daher ist die pauschale Aussage >20h geht nicht, einfach nicht korrekt. (seit diesem Jahr ungleich schwerer auf Dauer)

Seit diesem Jahr kommt noch die Einschränkung, dass das auf 1/2 Jahr beschränkt sein muss.
Wichtig ist daher nur, dass du das Studium auch ernst nimmst. Sprich nur 1 Tag studieren ist so nicht vorgesehen. Quasi Regelstudienumfang ist gefordert.
 
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Ist es eigentlich normal, dass die Fristen zur Immatrikulation bei Masterstudiengängen je nach Hochschule sehr unterschiedlich sind?

An der HTW Berlin habe ich nach Erhalt des Zulassungsangebot genau 7 Tage Zeit, den Semesterbeitrag zu überweisen und die weiterhin erforderlichen Unterlagen einzuschicken. Die Hochschule RheinMain in Wiesbaden lässt das Angebot bis zum 31.03.2017 (so steht es in dem Zulassungsbescheid) gültig. Semesterstart ist jeweils der 01.04.2017.

Das muss doch ein Fehler bei Wiesbaden sein, oder? :hmm: Demnach gibt es doch garkein Nachrückverfahren, da jeder einfach das Angebot so lange offen lässt, bis er sich Alternativen gesucht hat oder sich final für Wiesbaden entschieden hat.
 
Doch, Vollzeit Studium. Informatik im Master in Darmstadt. Ab April folgt das 4 und letzte Semester = Regelstudienzeit. Keine Ahnung wie ich das hinkriege aber man wächst mit seinen Aufgaben.
Der Bachelor(4 Semester über Regelstudienzeit) war im Nachhinein ein Zuckerschlecken bezüglich verfügbarer Zeit aber ich krieg das wohl nur unter Druck hin :d

Respekt, würde ich den Bachelor um 2/3 verlängern, dann wäre das auch hier entspannt. :d
 
@eraser
Der Unterschied ist leider normal. Aber 7 Tage ist schon ne Nummer. Ich glaube das machen die, damit sie dieses Nachrückverfahren frühzeitig anschieben können, dass alle pünktlich da sein können.
 
Berlin ist da generell sehr früh dran. Ende der Bewerbungsfrist war der 15.12.2016, am 16.01.2017 habe ich die Zulassung bekommen, bis zum 23.01.2017 müssen dann alle Unterlagen da sein. Das ist über 2 Monate vor Semesterbeginn :fresse:
 
Das ist so nicht richtig HWK. Vorlesungsfrei heißt, wo du keine Vorlesung hast. Sprich auch Nachmittags/Abends. Wenn ich also nach der Uni in die Firma renne, dann geht das.
Ein Beispiel wurde ja schon genannt.
Wenn ich der Meinung bin, da noch 40h in der Woche zu arbeiten und mit 5h Schlag am Tag auskomme, warum nicht.
Daher ist die pauschale Aussage >20h geht nicht, einfach nicht korrekt. (seit diesem Jahr ungleich schwerer auf Dauer)

Seit diesem Jahr kommt noch die Einschränkung, dass das auf 1/2 Jahr beschränkt sein muss.
Wichtig ist daher nur, dass du das Studium auch ernst nimmst. Sprich nur 1 Tag studieren ist so nicht vorgesehen. Quasi Regelstudienumfang ist gefordert.
Hauptsache recht haben oder?
Ich habe geschrieben "Wochenende zb".
Wofür "zb" steht weißt du?

Wo ist das was ich in dem von dir zitierten Beitrag gesagt habe also falsch?
Maximal unvollständig, wenn jemand nicht weiß wofür das Kürzel zb steht, aber nicht falsch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hat nichts mit recht haben zu tun.

Fakt, jeder Student kann sich dumm und dämlich arbeiten. Er muss nur das Studium normal auf die Reihe bekommen.
Das ist insbesondere bei Fachhochschulen einfacher, da die einen konkrete Semesterplan haben.
Wer also nachweisen kann, dass er das Studium normal durchläuft, für den gilt die 20h Regel defakto nicht.*
zb steht für Zumba?

Es gibt da keine Beispiele, weil es einfach perse immer gilt. Hast du einen Tag regulär frei, dann kannst du auch den ganzen Tag arbeiten. Wichtig ist immer, dass du das Studium regulär durchziehst.

*mit eben der neuen Einschränkungen seit 1.1. dass auch eine Aneinanderreihung von verschiedenen 3-Monatstäigkeiten auch nicht mehr geht. Maximal 26 Wochen im zurückliegenden Kalenderjahr >20h.
Diese gilt neben der <=3 Monate bei einem Arbeitgeber.
Das kommt in deiner Ausführung nicht raus.

Tut mir ja nun leid, wenn du etwas daneben lagst. Kann ich ja nun nichts für.

@eraser
Dann haste ja jetzt genug Zeit für die Wohnungssuche.
 
Tja dann gebe ich den Kelch weiter. Habe das 1:1 von einer großen Krankenversicherung kopiert. Die Stufen dich bei der Sozialversicherung im Zweifel voll als Arbeitnehmer ein. Das sind auch die, die diese besagt 20h Regel überhaupt angestoßen haben. Insofern Wayne [emoji41]
Du kannst als Student soviele Stunden machen bis die KK sich meldet.

Kommt halt drauf an wieviel davon das Unternehmen weiß oder macht. Es gibt halt überwiegend Firmen die sich strikt an die 20h Regel halten (wenn man halt nur einen job hat). Damit liegen die auf der sicheren Seite.

Hast du für deine Thesen eigentlich irgendeine Quelle?
Die deutsche Rentenversicherung zum Beispiel sagt, dass Studenten die Grenze von 20h überschreiten können wenn es sich bei der Beschäftigung ausschließlich um Wochenend- oder Abend/-Nachtarbeit handelt.

Von nachmittag ist da nicht die Rede. Was du also als vorlesungsfreie Zeit bezeichnest gibt es da nicht in der Definition.
 
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@ underclocker

Also ich habe zumindest einen festen Semesterplan und es ist eine Fachhochschule.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sag ich ja, an einer FH kann man einfacher argumentieren, was Regelstudienplan ist. Das ist bei einer Uni mir loserem Kurssystem etwas schwerer.

EDIT:
Das kann aber auch abweichen. Ist eine Frage, wie das Kurssystem organisiert ist.
 
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Woher weiß die Krankenkasse wieviele Stunden man arbeitet? Die sehen doch maximal den Lohn oder nicht?
 
Arbeitest ja im Regelfall auf Stundenbasis. Und die geleisteten Stunden stehen auf jeder Lohnabrechnung. Sollten sie die mal einfordern, haben sie deine Stunden. Arbeitest du nicht auf Stundenbasis, steht meist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit im Vertrag.
 
Du hast Recht, Danke! Gerade nachgeschaut. Steht auf der Lohnabrechnung.
Naja, bin mit meinem zweiten Job eigentlich safe, da der zuständige Professor unterschrieben hat, dass ich nur am Wochenende schaffe.
Hoffentlich werde ich nicht falsch eingruppiert und muss dann dem Geld hinterher rennen...
 
Mir graut es jetzt schon wieder davor.

Sobald ich eingeschrieben bin werde ich Bafög beantragen und mir ebenfalls einen Job suchen, sobald ich meinen Semesterplan aufgestellt habe. Dann natürlich den voraussichtlichen Verdienst direkt ans Amt melden. Die brauchen aber wieder 2-3 Monate zur Neuermittlung (wenn sie es überhaupt für einen Bewilligungszeitraum machen) des Anspruchs. Somit ist am Ende eh wieder eine Rückzahlung meinerseits zu leisten. Hatte ich damals schonmal.
 
Woher weiß die Krankenkasse wieviele Stunden man arbeitet? Die sehen doch maximal den Lohn oder nicht?
Du zahlst Rentenversicherung. Die geht imho vom Arbeitgeber erst an die Krankenkasse als Art 'Sammelstelle' und die schicken den Betrag weiter an die Rentenversicherung.

Ist zumindest bei normaler Sozialversicherungspflichtig so. Dann muss der Arbeitgeber nur einen Betrag pro Arbeitnehmer überweisen der alle Sozialabgaben beinhaltet.
 
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Nabend, hab da mal ne Frage.

Ich bin 24, mache demnächst mein Praxissemester (also 100 Tage Pflichtpraktikum), hab auch schon eine Stelle und würde 800€ pro Monat verdienen. Jetzt brauch ich natürlich die Mitgliedsbescheinigung für meine Krankenkasse (HEK) und jetzt heißt es, ich müsse während des Praktikums 90,99€ monatlich zahlen, da ich zu viel verdienen würde und somit die Familienversicherung nicht mehr greift.

Ich bin verunsichert, da ich bereits andere Kommilitonen gefragt habe und die mussten oder müssen angeblich nichts zahlen. Andererseits findet man im Netz hin und wieder Artikel, in denen es heißt, dass aufgrund der Dauer und der Vergütung eine studentische Versicherung notwendig ist.
Was stimmt denn jetzt? Wie sind da eure Erfahrungen?
 
<25Jahre=Familienversicherung=Einkommensgrenze 425EUR->wenn höher, studentische Versicherung gehen (<=2Monate im Jahr ist OK)
>25Jahren=Studentische Krankenversicherung=~90EUR
 
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Nicht ganz vollständig.

Die Versicherung gilt ggf auch länger als 25. Wenn zum Beispiel Wehrdienst geleistet wurde wird die Zeit an die 25 angehängt.

Btw findet man manchmal die Unterscheidung zwischen 450€ Grenze für Gehalt und 425€ Grenze für Einkünfte aus Zinsen oder Selbstständigkeit.
Oder wurden die Beiträge 2017 geändert? Dann haben manche Krankenkassen ihre Seiten noch nicht aktualisiert
 
Zuletzt bearbeitet:
Wehrdienst oder solche Scherze dürfte ja aktuell kaum noch zutreffen.
Zählen viele "soziale" freiwilligen Dienste rein.

450gilt als Grenze bei 450EUR Jobs. (Die müssen so deklariert sein) Ansonsten gilt allgemein die 425EUR.
Was ggf. noch greifen könnte, wenn du die 1k Werbungskostenpauschale abziehst. Dabei darfst du aber nicht pauschal versteuert werden, weil es dann keine Werbungskostenpauschale gibt.
(musst also ganz normal Lohnsteuer zahlen)
Hängt also auch mit deinem restlichen Gehalt zusammen.
Ganz pauschal kann man das nicht sagen.
Wenn du sonst garnix verdienst, kannst du eigentlich die ersten beiden Monate familienversichert bleiben. 800EUR-425EUR=375EUR drüber im Monat. 1000EUR Pauschale - 2x 375EUR drüber = 250EUR. Damit liegst du im 3. Monat über den 425EUR "Freibetrag".
 
Wie sieht das mit dem Verlustvortrag aus? Hab' meine Semestergebühren + Fahrten zu den Klausuren und bisher noch keine Steuererklärung seit Beginn des Studiums abgegeben. Kann ich das alles als Verlustvortrag geltend machen? Wenn ja, wie lange rückwirkend?
 
Ja, ist mein Erststudium. Ich arbeite noch nebenbei selbstständig, komme damit aber nicht über den Freibetrag.
 
Erststudium = erste berufliche Ausbildung, dann kannst du mit dem Verlustvortrag später nichts geltend machen.

Außer du hast vorher eine Berufsausbildung gemacht, dann schon.
 
Okay, alles klar. Aber beim Masterstudium geht das dann schon, richtig?
 
Studienkosten sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Bei der Erstausbildung (Erststudium!=Erstausbildung ! (ich muss da leider wieder präzise sein) sind die Kosten nur als Sonderausgaben absetzbar und nicht als Werbungskosten.
Nur für Werbungskosten kann man einen Verlustvortrag geltend machen. Daher gilt eben Erstausbildung=Sonderkosten!=Verlustvortrag.
Wenn du also schon was gelernt hast, geht das trotz Erststudium. Wichtig ist, dass das Erste abgeschlossen wurde. Wer nur angefangen hat, dann aufgehört, bei dem ist das Studium leider wieder Erstausbildung.

Konsekutiver Master hat nichts mit Erst- oder Zweitausbildung zu tun.
Konsekutiv heißt nur, dass der Master in direktem sachlichen Bezug zum Bachelor steht. (also B.Eng. Maschb. -> M.Eng. Maschb., nicht: B.Eng. Maschb. -> M-Eng. E-Tech.)
Es gibt bei Konsekutiv keine zeitliche Komponente:
Jetzt wird's geil:
Ob der Master zur Erstausbildung zählt hängt vielmehr davon ab, wen man fragt. (lol)

Wer also B. hat und dann erstma (länger) arbeiten geht, für den ist die Ausbildung abgeschlossen. Wem dann nach z.B. 2 Jahren einfällt, so nen M. wäre ganz geil, für den ist das eine Weiterbildung oder Zweitausbildung. Alles als Werbungskosten.

Die Steuerleute sagen, dass der Master (egal ob direkt oder mit Pause) als Zweitausbildung zählt.
Die Kindergeldleute würden das auch so sehen, da sie dann kein Kindergeld mehr zahlen müssten.
Allerdings hats da wohl schon Rechtsprechungen gegeben, dass das dann mit zur Erstausbildung zählt und dann Kindergeld zu zahlen ist. (weil ja noch nicht Arbeitsfähig)

Duale Studenten können das komplett als Werbungskosten anziehen, da sie ja regulär arbeiten und daher eben Werbungskosten für die Aufrechterhaltung der Arbeit haben...

Ich empfehle in der Schule und im Studium ne Art "lessons learned für das praktische Leben". Nur mit Rechnen kommt man nicht durchs Leben.
 
Der Steuerberater meinte sogar auf Nachfrage, dass als Verlustvortrag ausreichend ist, eine Steuererklärung gemacht zu haben. Quasi blanko (für geringfügig gezahlte Lohnsteuer unterhalb der Werbungskostenpauschal zb).
 
Jo, musst halt Lohnsteuer < Pauschale haben.
Alles was du dann nachweisen willst (um drüber zu kommen), muss auch anrechenbar sein. (siehe oben)

Wenn du dann also mehr Steuer wieder bekommen würdest, als du gezahlt hast, geht das ja nicht. -> Verlustvortrag
Entscheidend für die Höhe über der Pauschale (und damit Verlustvortrag) ist, was du tatsächlich anziehen darfst.

Muss man sich mal einarbeiten, dass man da nix "verkehrt" macht. (oder halt Hilfeverein oder Berater)
 
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