Ansonsten gilt allgemein die 425EUR.
Was ggf. noch greifen könnte, wenn du die 1k Werbungskostenpauschale abziehst. Dabei darfst du aber nicht pauschal versteuert werden, weil es dann keine Werbungskostenpauschale gibt.
(musst also ganz normal Lohnsteuer zahlen)
Ich habe da eine Frage zu. Ich habe seit 3 Monaten einen Werkstudentenvertrag (nicht Mini-Job) mit einem festen Stundenlohn. Nun habe ich gedacht, dass die 450€ Grenze immer gilt und nicht nur bei Minijobs. Somit blieb ich immer unter der 450€ Grenze aber über 425€. (Womit ich eigentlich ja kein Werkstudent bin - dennoch ist es ein Werkstudentenvertrag)
Seh ich es nun richtig, dass ich mit Problemen rechnen muss, weil ich pauschal versteuert werde? (Zumindest sind keine Steuern auf meiner Endabrechnung angegeben, so dass ich nichts absetzen muss)