[Sammelthread] Studenten unter sich

Tja dann gebe ich den Kelch weiter. Habe das 1:1 von einer großen Krankenversicherung kopiert. Die Stufen dich bei der Sozialversicherung im Zweifel voll als Arbeitnehmer ein. Das sind auch die, die diese besagt 20h Regel überhaupt angestoßen haben. Insofern Wayne [emoji41]
Du kannst als Student soviele Stunden machen bis die KK sich meldet.

Kommt halt drauf an wieviel davon das Unternehmen weiß oder macht. Es gibt halt überwiegend Firmen die sich strikt an die 20h Regel halten (wenn man halt nur einen job hat). Damit liegen die auf der sicheren Seite.

Hast du für deine Thesen eigentlich irgendeine Quelle?
Die deutsche Rentenversicherung zum Beispiel sagt, dass Studenten die Grenze von 20h überschreiten können wenn es sich bei der Beschäftigung ausschließlich um Wochenend- oder Abend/-Nachtarbeit handelt.

Von nachmittag ist da nicht die Rede. Was du also als vorlesungsfreie Zeit bezeichnest gibt es da nicht in der Definition.
 
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@ underclocker

Also ich habe zumindest einen festen Semesterplan und es ist eine Fachhochschule.
 
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Sag ich ja, an einer FH kann man einfacher argumentieren, was Regelstudienplan ist. Das ist bei einer Uni mir loserem Kurssystem etwas schwerer.

EDIT:
Das kann aber auch abweichen. Ist eine Frage, wie das Kurssystem organisiert ist.
 
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Woher weiß die Krankenkasse wieviele Stunden man arbeitet? Die sehen doch maximal den Lohn oder nicht?
 
Arbeitest ja im Regelfall auf Stundenbasis. Und die geleisteten Stunden stehen auf jeder Lohnabrechnung. Sollten sie die mal einfordern, haben sie deine Stunden. Arbeitest du nicht auf Stundenbasis, steht meist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit im Vertrag.
 
Du hast Recht, Danke! Gerade nachgeschaut. Steht auf der Lohnabrechnung.
Naja, bin mit meinem zweiten Job eigentlich safe, da der zuständige Professor unterschrieben hat, dass ich nur am Wochenende schaffe.
Hoffentlich werde ich nicht falsch eingruppiert und muss dann dem Geld hinterher rennen...
 
Mir graut es jetzt schon wieder davor.

Sobald ich eingeschrieben bin werde ich Bafög beantragen und mir ebenfalls einen Job suchen, sobald ich meinen Semesterplan aufgestellt habe. Dann natürlich den voraussichtlichen Verdienst direkt ans Amt melden. Die brauchen aber wieder 2-3 Monate zur Neuermittlung (wenn sie es überhaupt für einen Bewilligungszeitraum machen) des Anspruchs. Somit ist am Ende eh wieder eine Rückzahlung meinerseits zu leisten. Hatte ich damals schonmal.
 
Woher weiß die Krankenkasse wieviele Stunden man arbeitet? Die sehen doch maximal den Lohn oder nicht?
Du zahlst Rentenversicherung. Die geht imho vom Arbeitgeber erst an die Krankenkasse als Art 'Sammelstelle' und die schicken den Betrag weiter an die Rentenversicherung.

Ist zumindest bei normaler Sozialversicherungspflichtig so. Dann muss der Arbeitgeber nur einen Betrag pro Arbeitnehmer überweisen der alle Sozialabgaben beinhaltet.
 
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Nabend, hab da mal ne Frage.

Ich bin 24, mache demnächst mein Praxissemester (also 100 Tage Pflichtpraktikum), hab auch schon eine Stelle und würde 800€ pro Monat verdienen. Jetzt brauch ich natürlich die Mitgliedsbescheinigung für meine Krankenkasse (HEK) und jetzt heißt es, ich müsse während des Praktikums 90,99€ monatlich zahlen, da ich zu viel verdienen würde und somit die Familienversicherung nicht mehr greift.

Ich bin verunsichert, da ich bereits andere Kommilitonen gefragt habe und die mussten oder müssen angeblich nichts zahlen. Andererseits findet man im Netz hin und wieder Artikel, in denen es heißt, dass aufgrund der Dauer und der Vergütung eine studentische Versicherung notwendig ist.
Was stimmt denn jetzt? Wie sind da eure Erfahrungen?
 
<25Jahre=Familienversicherung=Einkommensgrenze 425EUR->wenn höher, studentische Versicherung gehen (<=2Monate im Jahr ist OK)
>25Jahren=Studentische Krankenversicherung=~90EUR
 
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Nicht ganz vollständig.

Die Versicherung gilt ggf auch länger als 25. Wenn zum Beispiel Wehrdienst geleistet wurde wird die Zeit an die 25 angehängt.

Btw findet man manchmal die Unterscheidung zwischen 450€ Grenze für Gehalt und 425€ Grenze für Einkünfte aus Zinsen oder Selbstständigkeit.
Oder wurden die Beiträge 2017 geändert? Dann haben manche Krankenkassen ihre Seiten noch nicht aktualisiert
 
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Wehrdienst oder solche Scherze dürfte ja aktuell kaum noch zutreffen.
Zählen viele "soziale" freiwilligen Dienste rein.

450gilt als Grenze bei 450EUR Jobs. (Die müssen so deklariert sein) Ansonsten gilt allgemein die 425EUR.
Was ggf. noch greifen könnte, wenn du die 1k Werbungskostenpauschale abziehst. Dabei darfst du aber nicht pauschal versteuert werden, weil es dann keine Werbungskostenpauschale gibt.
(musst also ganz normal Lohnsteuer zahlen)
Hängt also auch mit deinem restlichen Gehalt zusammen.
Ganz pauschal kann man das nicht sagen.
Wenn du sonst garnix verdienst, kannst du eigentlich die ersten beiden Monate familienversichert bleiben. 800EUR-425EUR=375EUR drüber im Monat. 1000EUR Pauschale - 2x 375EUR drüber = 250EUR. Damit liegst du im 3. Monat über den 425EUR "Freibetrag".
 
Wie sieht das mit dem Verlustvortrag aus? Hab' meine Semestergebühren + Fahrten zu den Klausuren und bisher noch keine Steuererklärung seit Beginn des Studiums abgegeben. Kann ich das alles als Verlustvortrag geltend machen? Wenn ja, wie lange rückwirkend?
 
Ja, ist mein Erststudium. Ich arbeite noch nebenbei selbstständig, komme damit aber nicht über den Freibetrag.
 
Erststudium = erste berufliche Ausbildung, dann kannst du mit dem Verlustvortrag später nichts geltend machen.

Außer du hast vorher eine Berufsausbildung gemacht, dann schon.
 
Okay, alles klar. Aber beim Masterstudium geht das dann schon, richtig?
 
Studienkosten sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Bei der Erstausbildung (Erststudium!=Erstausbildung ! (ich muss da leider wieder präzise sein) sind die Kosten nur als Sonderausgaben absetzbar und nicht als Werbungskosten.
Nur für Werbungskosten kann man einen Verlustvortrag geltend machen. Daher gilt eben Erstausbildung=Sonderkosten!=Verlustvortrag.
Wenn du also schon was gelernt hast, geht das trotz Erststudium. Wichtig ist, dass das Erste abgeschlossen wurde. Wer nur angefangen hat, dann aufgehört, bei dem ist das Studium leider wieder Erstausbildung.

Konsekutiver Master hat nichts mit Erst- oder Zweitausbildung zu tun.
Konsekutiv heißt nur, dass der Master in direktem sachlichen Bezug zum Bachelor steht. (also B.Eng. Maschb. -> M.Eng. Maschb., nicht: B.Eng. Maschb. -> M-Eng. E-Tech.)
Es gibt bei Konsekutiv keine zeitliche Komponente:
Jetzt wird's geil:
Ob der Master zur Erstausbildung zählt hängt vielmehr davon ab, wen man fragt. (lol)

Wer also B. hat und dann erstma (länger) arbeiten geht, für den ist die Ausbildung abgeschlossen. Wem dann nach z.B. 2 Jahren einfällt, so nen M. wäre ganz geil, für den ist das eine Weiterbildung oder Zweitausbildung. Alles als Werbungskosten.

Die Steuerleute sagen, dass der Master (egal ob direkt oder mit Pause) als Zweitausbildung zählt.
Die Kindergeldleute würden das auch so sehen, da sie dann kein Kindergeld mehr zahlen müssten.
Allerdings hats da wohl schon Rechtsprechungen gegeben, dass das dann mit zur Erstausbildung zählt und dann Kindergeld zu zahlen ist. (weil ja noch nicht Arbeitsfähig)

Duale Studenten können das komplett als Werbungskosten anziehen, da sie ja regulär arbeiten und daher eben Werbungskosten für die Aufrechterhaltung der Arbeit haben...

Ich empfehle in der Schule und im Studium ne Art "lessons learned für das praktische Leben". Nur mit Rechnen kommt man nicht durchs Leben.
 
Der Steuerberater meinte sogar auf Nachfrage, dass als Verlustvortrag ausreichend ist, eine Steuererklärung gemacht zu haben. Quasi blanko (für geringfügig gezahlte Lohnsteuer unterhalb der Werbungskostenpauschal zb).
 
Jo, musst halt Lohnsteuer < Pauschale haben.
Alles was du dann nachweisen willst (um drüber zu kommen), muss auch anrechenbar sein. (siehe oben)

Wenn du dann also mehr Steuer wieder bekommen würdest, als du gezahlt hast, geht das ja nicht. -> Verlustvortrag
Entscheidend für die Höhe über der Pauschale (und damit Verlustvortrag) ist, was du tatsächlich anziehen darfst.

Muss man sich mal einarbeiten, dass man da nix "verkehrt" macht. (oder halt Hilfeverein oder Berater)
 
Ich mache es über einen Berater. Meine Eltern haben einen mit dem sie schon viele Jahre arbeiten und der seht gute Arbeit macht. Der hat pauschal gesagt, dass es mich etwa 150-180€ kostet.
Dafür setze ich mich nicht hin.
Geht um ne mittlere vierstellige Summe.
 
Was hat die Lohnsteuer denn mit dem Verlustvortrag am Hut?
Die Werbungskosten müssen höher sein als die Einkünfte. Deswegen haben im Grunde genommen nur Studenten, die gar nicht oder als Mini-Jobber arbeiten (weil diese Einkünfte nicht in einer Steuererklärung angegeben werden müssen) etwas vom Verlustvortrag.
Jeder, der als Werkstudent halbwegs normal verdient, selbst wenn es nur 200€ pro Monat sind, wird Probleme haben, Verlustvorträge generieren zu können. Mal "normale" Werbungskosten vorausgesetzt.
 
Mit Miete, Nahrungsmitteln, Verträgen, KV usw kommt monatlich ein stattlicher Betrag zusammen mit Ausgaben für Klamotten, Semesterbeiträge etc

Ich denke, die wenigsten gehen insgesamt mit einem Plus aus dem Studium.
 
@Giga
Danke, da habe ich mich stellenweise vertan.

Das was du schreibst ist nicht 100%ig richtig.

Der Trick sind die steuerpflichtigen Einkünfte.
450EUR Jobs sind perse steuerfrei, wenn/weil pauschal versteuert.
450-850EUR Jobs sind bei Steuerklasse 1-4 auch grob steuerfrei. (Studenten meist 1)
Gibt noch irgendwas mir kurzfristig, weiß ich grad nicht was genau, das ist dann steuerpflichtig.
Das muss der Arbeitgeber auch so anlegen. Weil er dann im Vorfeld vieles macht.
Werkstudent sagt ja nicht unbedingt etwas über die Entgelthöhe aus.
Weiterhin ist wichtig, nur 1 Job und unter dem Freibetrag. ~9k im Jahr
Mit 200EUR Werkstudent bist du eigentlich kein Werkstudent mehr, weil Werkstudent mehr als 450EUR verdient um als solcher zu gelten.
Werkstudenten sind dann idR Midi-Jobber.
Allgemein sagt man ja, jeder regelmäßig was "richtiges" als Job macht, ist Werkstudent. Ist schon etwas spezieller, aber glaube nicht relevant für die Steuer. Die juckt nur Betrag und Dauer grob.

Wenn sich also keine steuerpflichtiges Einkommen ergibt, hast du für die Steuer auch kein Einkommen. In dem Fall greifen die Werbungskosten voll durch.

Richtig ist daher, wer viel steuerpflichtig verdient, aber z.B. unter dem Grundfreibetrag bleibt, zahlt keine Lohnsteuer, kann aber auch nichts mit rübernehmen als Verlustvortrag.
Daher hängt es vom AG ab, ob das mit dem Vortrag wird.

EDIT:
Wenn der Fragesteller es hinbekommt nicht als kurzfristig zu gelten, dann kann er mit den 800EUR (und Unterstützung durch den AG) im Monat als nicht steuerpflichtig durchkommen.
Dann hat er quasi nicht eingenommen und die Werbungskosten liegen automatisch drüber.
Wenn er aber 2400EUR steuerpflichtig ist und 3k Werbungskosten hat, dann kann er 600EUR mit rübernehmen.
Steuern muss er dank Freibetrag nicht zahlen.

@HWK
Miete und Nahrungsmittel etc. als Werbungskosten um Studium? Dann ist dann aber schon eine sehr spezielle Konstellation.
 
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Ne ist nur Ausreizen der gesetzlichen Möglichkeiten. Wenn Unternehmen das tun, warum nicht auch Privatpersonen?

FA sagt es ist ok, Steuerberater macht es so.

Edit:
Muss mich korrigieren oder ergänzend hinzufügen, dass es sich bei mir um doppelte Haushaltsführung handelt. Ich meine das zählt da. Habe bei meinem Eltern noch eine Wohnung. Da war das FA auch schon mal und hat geprüft ob es wirklich eine eigenständige Wohnung ist oder nur ein Zimmer.
Von daher, alles ok.

Habe denen auch einen pauschalen Betrag als 'Nebenkosten' gezahlt den ich komplett mit angeben kann.
 
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DHF halt wirklich nur mit 2. Wohung zuhause, bis Steuerjahr 2014 ging das auch noch ohne Wohnungsnachweis, da hat das FA die Angaben so gefressen. Leider geht es bei mir damit nicht mehr.

Was ich halt richtig kacke finde, ich habe mittlerweile etwas Verlustvortrag angesammelt und gehe im November ins Praktische Jahr wo ich je nach Ort zwischen 0 und 649€ im Monat Aufwandsentschädigung bekomme. Leider ist diese nur bis 2400€ pa steuerfrei und versaut mir damit meinen Verlustvortrag, da als aller erstes die Werbungskosten und dann der Verlustvortrag abgezogen wird, eh der Steuerfreibetrag kommt - zumindest beim regulären Gehalt ist es so...und damit wird bei sowas ein Teil vom Verlustvortrag wirklich zerstört.

Verlustvortrag geht bei mir allerdings auch nur weil 2.-Studium ;)
 
Das wird aber nur pro Jahr gerechnet. Für das Jahr wo du den Verlustvortrag mit den Einkünften übertriffst.
Mit November + Dezember wirst du da nicht drüber kommen.
 
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