Hardwarekäufer
Banned
Tja dann gebe ich den Kelch weiter. Habe das 1:1 von einer großen Krankenversicherung kopiert. Die Stufen dich bei der Sozialversicherung im Zweifel voll als Arbeitnehmer ein. Das sind auch die, die diese besagt 20h Regel überhaupt angestoßen haben. Insofern Wayne [emoji41]
Du kannst als Student soviele Stunden machen bis die KK sich meldet.
Kommt halt drauf an wieviel davon das Unternehmen weiß oder macht. Es gibt halt überwiegend Firmen die sich strikt an die 20h Regel halten (wenn man halt nur einen job hat). Damit liegen die auf der sicheren Seite.
Hast du für deine Thesen eigentlich irgendeine Quelle?
Die deutsche Rentenversicherung zum Beispiel sagt, dass Studenten die Grenze von 20h überschreiten können wenn es sich bei der Beschäftigung ausschließlich um Wochenend- oder Abend/-Nachtarbeit handelt.
Von nachmittag ist da nicht die Rede. Was du also als vorlesungsfreie Zeit bezeichnest gibt es da nicht in der Definition.
Du kannst als Student soviele Stunden machen bis die KK sich meldet.
Kommt halt drauf an wieviel davon das Unternehmen weiß oder macht. Es gibt halt überwiegend Firmen die sich strikt an die 20h Regel halten (wenn man halt nur einen job hat). Damit liegen die auf der sicheren Seite.
Hast du für deine Thesen eigentlich irgendeine Quelle?
Die deutsche Rentenversicherung zum Beispiel sagt, dass Studenten die Grenze von 20h überschreiten können wenn es sich bei der Beschäftigung ausschließlich um Wochenend- oder Abend/-Nachtarbeit handelt.
Von nachmittag ist da nicht die Rede. Was du also als vorlesungsfreie Zeit bezeichnest gibt es da nicht in der Definition.
Zuletzt bearbeitet: