Hier wird aber echt viel durcheinander geworfen.
Entscheidend ist der Anstellungsvertrag.
Entweder ist man als Mini-Jobber angestellt. Da darf man bis 450€ pro Monat verdienen (mit 2x ? Ausnahmen pro Jahr - wie das genau geregelt ist, keine Ahnung). Da wird man pauschal versteuert durch den Arbeitgeber, der diese Steuern abführt.
Oder man ist als Werkstudent angestellt. Auch wenn man nur 200€ pro Monat verdient - man ist und bleibt in dem Fall ein Werkstudent. Man wird aufgrund des geringen Verdienstes nicht automatisch Mini-Jobber. Da müsste man dann mit dem AG klären, ob man den Vertrag nicht auf Mini-Job umstellen könnte. Der wird aber daran eher kein großes Interesse haben, weil die pauschale Versteuerung ja Kosten für ihn darstellen. Bei Werkstudenten muss er überhaupt nichts abführen, zahlt nur das Gehalt an den Studenten.
Bei dir, McDonalas, sind keine Steuern ausgewiesen, wenn du nur zw. 400-500 Euro verdienst. Arbeite mal in den Semesterferien etwas mehr - irgendwann wird deine Personalabteilung Steuern abführen. Die kannst du dann per Steuererklärung wieder zurückholen. Verlustvortrag wird aber natürlich schwer.
Es gibt bei dir keine Verdienstgrenze. Du solltest nur nicht mehr als 20h pro Woche arbeiten während des Semesters, da du sonst nicht mehr "vollberuflicher" Student bist. Das sollte eigentlich auch in deinem Vertrag drin stehen, dass bei 20h Schluss ist während des Semesters. Und du müsstest beachten, dass du irgendwann aus der kostenlosen Familienversicherung rausfällst und dich dann selbst bei einer Krankenkasse versichern musst.
Der Mini-Jobber hat offiziell gar kein Einkommen, also 0€, wegen der pauschalen Versteuerung, selbst wenn er 12 Monate je 450€ verdient hat. D.h. das die Werbungskosten von 0€ abgezogen werden und man da sofort einen Verlustvortrag generiert.
Der Werkstudent hat ein Einkommen, und wenn er nur 1€ pro Monat verdient. Er muss mit den Werbungskosten erst in den "negativen" Bereich kommen. Bei 1€ ist es leicht, bei 400€ oder mehr pro Monat dann nicht mehr. Es sei denn, man ist absoluter Spezialfall mit doppelter Haushaltsführung & Co. Dann kann man Mieten usw. absetzen. Sonst bleiben halt nur Fahrtkosten, Studienkosten und paar Extras, falls man sich ein Notebook oder sowas zugelegt hat.