[Sammelthread] Studenten unter sich

Ich mache es über einen Berater. Meine Eltern haben einen mit dem sie schon viele Jahre arbeiten und der seht gute Arbeit macht. Der hat pauschal gesagt, dass es mich etwa 150-180€ kostet.
Dafür setze ich mich nicht hin.
Geht um ne mittlere vierstellige Summe.
 
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Was hat die Lohnsteuer denn mit dem Verlustvortrag am Hut?
Die Werbungskosten müssen höher sein als die Einkünfte. Deswegen haben im Grunde genommen nur Studenten, die gar nicht oder als Mini-Jobber arbeiten (weil diese Einkünfte nicht in einer Steuererklärung angegeben werden müssen) etwas vom Verlustvortrag.
Jeder, der als Werkstudent halbwegs normal verdient, selbst wenn es nur 200€ pro Monat sind, wird Probleme haben, Verlustvorträge generieren zu können. Mal "normale" Werbungskosten vorausgesetzt.
 
Mit Miete, Nahrungsmitteln, Verträgen, KV usw kommt monatlich ein stattlicher Betrag zusammen mit Ausgaben für Klamotten, Semesterbeiträge etc

Ich denke, die wenigsten gehen insgesamt mit einem Plus aus dem Studium.
 
@Giga
Danke, da habe ich mich stellenweise vertan.

Das was du schreibst ist nicht 100%ig richtig.

Der Trick sind die steuerpflichtigen Einkünfte.
450EUR Jobs sind perse steuerfrei, wenn/weil pauschal versteuert.
450-850EUR Jobs sind bei Steuerklasse 1-4 auch grob steuerfrei. (Studenten meist 1)
Gibt noch irgendwas mir kurzfristig, weiß ich grad nicht was genau, das ist dann steuerpflichtig.
Das muss der Arbeitgeber auch so anlegen. Weil er dann im Vorfeld vieles macht.
Werkstudent sagt ja nicht unbedingt etwas über die Entgelthöhe aus.
Weiterhin ist wichtig, nur 1 Job und unter dem Freibetrag. ~9k im Jahr
Mit 200EUR Werkstudent bist du eigentlich kein Werkstudent mehr, weil Werkstudent mehr als 450EUR verdient um als solcher zu gelten.
Werkstudenten sind dann idR Midi-Jobber.
Allgemein sagt man ja, jeder regelmäßig was "richtiges" als Job macht, ist Werkstudent. Ist schon etwas spezieller, aber glaube nicht relevant für die Steuer. Die juckt nur Betrag und Dauer grob.

Wenn sich also keine steuerpflichtiges Einkommen ergibt, hast du für die Steuer auch kein Einkommen. In dem Fall greifen die Werbungskosten voll durch.

Richtig ist daher, wer viel steuerpflichtig verdient, aber z.B. unter dem Grundfreibetrag bleibt, zahlt keine Lohnsteuer, kann aber auch nichts mit rübernehmen als Verlustvortrag.
Daher hängt es vom AG ab, ob das mit dem Vortrag wird.

EDIT:
Wenn der Fragesteller es hinbekommt nicht als kurzfristig zu gelten, dann kann er mit den 800EUR (und Unterstützung durch den AG) im Monat als nicht steuerpflichtig durchkommen.
Dann hat er quasi nicht eingenommen und die Werbungskosten liegen automatisch drüber.
Wenn er aber 2400EUR steuerpflichtig ist und 3k Werbungskosten hat, dann kann er 600EUR mit rübernehmen.
Steuern muss er dank Freibetrag nicht zahlen.

@HWK
Miete und Nahrungsmittel etc. als Werbungskosten um Studium? Dann ist dann aber schon eine sehr spezielle Konstellation.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ne ist nur Ausreizen der gesetzlichen Möglichkeiten. Wenn Unternehmen das tun, warum nicht auch Privatpersonen?

FA sagt es ist ok, Steuerberater macht es so.

Edit:
Muss mich korrigieren oder ergänzend hinzufügen, dass es sich bei mir um doppelte Haushaltsführung handelt. Ich meine das zählt da. Habe bei meinem Eltern noch eine Wohnung. Da war das FA auch schon mal und hat geprüft ob es wirklich eine eigenständige Wohnung ist oder nur ein Zimmer.
Von daher, alles ok.

Habe denen auch einen pauschalen Betrag als 'Nebenkosten' gezahlt den ich komplett mit angeben kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
DHF halt wirklich nur mit 2. Wohung zuhause, bis Steuerjahr 2014 ging das auch noch ohne Wohnungsnachweis, da hat das FA die Angaben so gefressen. Leider geht es bei mir damit nicht mehr.

Was ich halt richtig kacke finde, ich habe mittlerweile etwas Verlustvortrag angesammelt und gehe im November ins Praktische Jahr wo ich je nach Ort zwischen 0 und 649€ im Monat Aufwandsentschädigung bekomme. Leider ist diese nur bis 2400€ pa steuerfrei und versaut mir damit meinen Verlustvortrag, da als aller erstes die Werbungskosten und dann der Verlustvortrag abgezogen wird, eh der Steuerfreibetrag kommt - zumindest beim regulären Gehalt ist es so...und damit wird bei sowas ein Teil vom Verlustvortrag wirklich zerstört.

Verlustvortrag geht bei mir allerdings auch nur weil 2.-Studium ;)
 
Das wird aber nur pro Jahr gerechnet. Für das Jahr wo du den Verlustvortrag mit den Einkünften übertriffst.
Mit November + Dezember wirst du da nicht drüber kommen.
 
Ansonsten gilt allgemein die 425EUR.
Was ggf. noch greifen könnte, wenn du die 1k Werbungskostenpauschale abziehst. Dabei darfst du aber nicht pauschal versteuert werden, weil es dann keine Werbungskostenpauschale gibt.
(musst also ganz normal Lohnsteuer zahlen)

Ich habe da eine Frage zu. Ich habe seit 3 Monaten einen Werkstudentenvertrag (nicht Mini-Job) mit einem festen Stundenlohn. Nun habe ich gedacht, dass die 450€ Grenze immer gilt und nicht nur bei Minijobs. Somit blieb ich immer unter der 450€ Grenze aber über 425€. (Womit ich eigentlich ja kein Werkstudent bin - dennoch ist es ein Werkstudentenvertrag)

Seh ich es nun richtig, dass ich mit Problemen rechnen muss, weil ich pauschal versteuert werde? (Zumindest sind keine Steuern auf meiner Endabrechnung angegeben, so dass ich nichts absetzen muss)
 
Hier wird aber echt viel durcheinander geworfen.

Entscheidend ist der Anstellungsvertrag.

Entweder ist man als Mini-Jobber angestellt. Da darf man bis 450€ pro Monat verdienen (mit 2x ? Ausnahmen pro Jahr - wie das genau geregelt ist, keine Ahnung). Da wird man pauschal versteuert durch den Arbeitgeber, der diese Steuern abführt.

Oder man ist als Werkstudent angestellt. Auch wenn man nur 200€ pro Monat verdient - man ist und bleibt in dem Fall ein Werkstudent. Man wird aufgrund des geringen Verdienstes nicht automatisch Mini-Jobber. Da müsste man dann mit dem AG klären, ob man den Vertrag nicht auf Mini-Job umstellen könnte. Der wird aber daran eher kein großes Interesse haben, weil die pauschale Versteuerung ja Kosten für ihn darstellen. Bei Werkstudenten muss er überhaupt nichts abführen, zahlt nur das Gehalt an den Studenten.
Bei dir, McDonalas, sind keine Steuern ausgewiesen, wenn du nur zw. 400-500 Euro verdienst. Arbeite mal in den Semesterferien etwas mehr - irgendwann wird deine Personalabteilung Steuern abführen. Die kannst du dann per Steuererklärung wieder zurückholen. Verlustvortrag wird aber natürlich schwer.
Es gibt bei dir keine Verdienstgrenze. Du solltest nur nicht mehr als 20h pro Woche arbeiten während des Semesters, da du sonst nicht mehr "vollberuflicher" Student bist. Das sollte eigentlich auch in deinem Vertrag drin stehen, dass bei 20h Schluss ist während des Semesters. Und du müsstest beachten, dass du irgendwann aus der kostenlosen Familienversicherung rausfällst und dich dann selbst bei einer Krankenkasse versichern musst.

Der Mini-Jobber hat offiziell gar kein Einkommen, also 0€, wegen der pauschalen Versteuerung, selbst wenn er 12 Monate je 450€ verdient hat. D.h. das die Werbungskosten von 0€ abgezogen werden und man da sofort einen Verlustvortrag generiert.
Der Werkstudent hat ein Einkommen, und wenn er nur 1€ pro Monat verdient. Er muss mit den Werbungskosten erst in den "negativen" Bereich kommen. Bei 1€ ist es leicht, bei 400€ oder mehr pro Monat dann nicht mehr. Es sei denn, man ist absoluter Spezialfall mit doppelter Haushaltsführung & Co. Dann kann man Mieten usw. absetzen. Sonst bleiben halt nur Fahrtkosten, Studienkosten und paar Extras, falls man sich ein Notebook oder sowas zugelegt hat.
 
. Bei Werkstudenten muss er überhaupt nichts abführen, zahlt nur das Gehalt an den Studenten.

Auch nicht ganz korrekt.
Werkstudenten zahlen immer in die Rentenversicherung ein. Davon übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte.

Wenn du 10€ als Stundenlohn vereinbart hast und 17% RV zu zahlen ist werden dir von den 10€ 8,5% abgezogen.
Den Rest übernimmt der Arbeitgeber.
Für den ist die Stelle also auch teurer als nur die 10€.
 
Achja stimmt, die wird trotzdem geteilt. Dann ist der Werkstudent doch nicht "umsonst".
 
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, leider bin ich wohl nicht gut genug in der Materie drin um mir die Antwort zu meiner Frage daraus sicher zu erschließen.

Also bei mir besteht kein Interesse mehr als 450€ (oder eben 425€) zu verdienen - weder innerhalb noch außerhalb der Semesterferien.
Für mich ist es einfach wichtig, dass ich nicht aus der familienversicherung rausfliege. Und da kommen die Werbekosten jetzt ins Spiel, da ich in den letzten Monaten ~440€ verdient habe, obwohl es (noch) ein Werkstudentenvertrag ist.

Also um das ganze nochmal etwas umzuformulieren:
Lässt sich der Überbetrag mit der 1000€-Pauschale in meinem Fall relativieren? Diese Pauschale sollte doch auch gelten, wenn ich noch nicht im "negativen" Bereich bin? (Und wenn ich, so wie ich dich richtig verstanden habe, nicht pauschal versteuert werde)

Mir geht es hauptsächlich um die letzten Monate, da ich demnächst ohnehin wahrscheinlich einen Mini-Job-Vertrag bekommen werde (um mich von den RV-Beträgen befreien zu können).

Ich habe soeben mal bei der KK angerufen, die schicken mir ein Formular zu.
 
Es gibt imho einen fließenden Übergang.
Du fliegst nicht aus der Familienversicherung weil du 1 Euro über dem Limit bist soweit mir bekannt.

Nach der Tätigkeit fällst du dann ja auch wieder zurück in die Familienversicherung.
Die gibt es bis (grob gesagt) 25. Auch wenn du als Student von 21-24 im Jahr 100.000€ verdient hast, bist du von 24-25 wieder Familienversichert wenn du wieder in den Status von 21 zurück fällst. Das richtet sich nach dem Einkommen und nicht nach dem was du besitzt.
 
Manche Bewerbungsportale möchten zusätzlich zum Anschreiben noch ein kurzes Motivationsschreiben haben, bin nun am Rätseln was die dort genau von einem hören möchten. Der Grund meiner Bewerbung steht ja eigentlich schon im Anschreiben.
 
Hallo Leute, ich habe gerade zum 28.2. mein Verbundstudium Industriemeechaniker/Maschinenbau gekündigt und werde das kommende Semester Bafög beziehen und in einem 450€ job arbeiten. Ist es sinnvoller, sich weiter selbst zu versichern und den entsprechenden Zuschuss zu beantragen oder wieder in die Familienversicherung der Eltern zurückzukehren?

Danke schonmal :)
 
So ganz versteh ich dein Beitrag nicht. Du hast das Studium gekündigt und möchtest BAföG beziehen. Das wird nicht klappen glaube ich.

Zur Versicherung:
Wenn du nicht mehr als 450 Euro verdienst, ist die Familienversicherung meiner Meinung nach die beste Möglichkeit sich zu versichern.
 
Wieso "kündigt" man das Studium (so wie es klingt, aus freien Stücken)?

Bafög ist an die Ausbildung gebunden. Ohne Studium kein Bafög.
Entweder gibt die Hochschule dem Amt bescheid oder du solltest das tun. Auf jeden Fall werden die alle Beiträge die sie dir evtl noch zahlen ab dem 28.02. zurückfordern.
 
Ich kündige den Dualen ausbildungsvertrag, heißt ich bin dann nicht mehr an das unternehmen gebunden, bekomme aber aber auch kein Geld mehr von denen, ich studiere dann weiter an der gleichen Hochschule und im gleichen Studiengang. Ich habe seit diesem Monat meine betriebliche Ausbildung fertig und will nach dem Bachelor noch weiter studieren, aber ohne dabei an deren Maßgaben gebunden zu sein, und jetzt kann ich das tun, ohne dass es mich was kostet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du keine Bindung an das Unternehmen? Kenne es nur so, dass sich duale Studenten nach Abschluss verpflichten, 2 - 3 Jahre im Unternehmen zu bleiben bevor sie kündigen können. Oder sie zahlen einen Teil der Ausbildungskosten zurück.
 
Die ist bei uns an ein Stipendium geknüpft, das ab Beendigung der Berufsausbildung ausgezahlt wird. Die Ausbildungsvergütung kann niemand zurückfordern, deswegen mach ich diesen Schritt ja jetzt.
 
Hast du keine Bindung an das Unternehmen? Kenne es nur so, dass sich duale Studenten nach Abschluss verpflichten, 2 - 3 Jahre im Unternehmen zu bleiben bevor sie kündigen können. Oder sie zahlen einen Teil der Ausbildungskosten zurück.

Das machen eher nur die kleineren bzw. Mittelständler was verständlich ist bei der Investition. Die größeren Unternehmen haben solche Klausen meist gar nicht, Ausnahmen bestätigen die Regel ;)
 
Das machen eher nur die kleineren bzw. Mittelständler was verständlich ist bei der Investition. Die größeren Unternehmen haben solche Klausen meist gar nicht, Ausnahmen bestätigen die Regel ;)

Ich kenne niemanden mit dem ich Kontakt habe oder mit dem ich an der DH studiere, der so eine Klausel im Vertrag hat ;) Gibt nur Unternehmen die bei Kündigung während des Studiums sich einen Teil des Gehalts wieder holen ^^
 
Das machen eher nur die kleineren bzw. Mittelständler was verständlich ist bei der Investition. Die größeren Unternehmen haben solche Klausen meist gar nicht, Ausnahmen bestätigen die Regel ;)
Also ich hab mich auch beim Bundesinnenministerium beworben und da muss man nach dem Studium 5 Jahre arbeiten.
Bei der Bahn soll es auf den Teil des Unternehmens ankommen bei dem man arbeitet.
Also nicht nur kleine und mittelständische Unternehmen ;)
 
Muss mal nen bisle Frust ablassen, habe diese Woche ne Klausur geschrieben in der ich eig. min. 90% der Punkte haben müsste... allerdings ist mir dann im nachhinein aufgefallen, dass ich bei einer rechenaufgabe die gegebenen werte falsch abgelesen habe, habe also ne andere zahl eingesetzt als eig. angegeben :rolleyes:
Nun meinte der Prof dass er allgemein keine Folgefehler wertet, sondern bis zum Fehler geht und ab da dann 0 Punkte für den nachfolgenden Rechenweg :(

Sone Aktion kostet mich fix mal eine ganze Note...
 
Ich bin ja für einheitliche Studienpläne, Prüfungsbewertungen und Stoffmenge, zumindest Bundeslandweit (ähnlich wie beim Abitur), bei Hochschulen bzw. Universitäten. Profs können sich imho einfach zu viel Mist erlauben (eher an den Hochschulen).
 
Zuletzt bearbeitet:
Dafür wäre ich auch, zum Teil sind Prüfungen bei neuen Professoren unverhältnismäßig viel oder schwer. Damit wäre auch die Vergleichbarkeit besser.
 
Ich bin ja für einheitliche Studienpläne, Prüfungsbewertungen und Stoffmenge, zumindest Bundeslandweit (ähnlich wie beim Abitur), bei Hochschulen bzw. Universitäten. Profs können sich imho einfach zu viel Mist erlauben (eher an den Hochschulen).

Wieso macht ihr die Professoren für eure Schwächen verantwortlich?
Das Uni-Niveau ist seit Jahren konstant hoch.

Das Problem ist, dass heutzutage jeder Trottel, aufgrund des niedrigen Niveaus in der Schule, ein Abi geschenkt bekommt und deshalb meint studieren zu müssen.
Dass knapp jeder dritte von ihnen nicht studierfähig ist, kommt ihnen gar nicht in den Sinn.

Wenn diese Leute dann im Studium nicht alles vorgekaut in den Mund geschoben bekommen, folgt dann natürlich ein riesen Aufschrei. Und schuld ist natürlich immer der Professor weil er "Mist" baut.


Quelle: Erschreckende Defizite: Abi, aber zu dumm für die Uni? - n-tv.de
 
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