[Sammelthread] Studenten unter sich

Hey, ich bin derzeit in einer blöden und zugleich komischen Situation, vllt kennt sich ja einer von euch aus:
Ich habe 6 Semester Wirtschaftsinformatik studiert und werde demnächst Zwangsexmatrikuliert. Daraufhin habe ich mich auf einer anderen Hochschule beworben, dass artverwandt zu Wirtschaftsinformatik ist. Ich bekam ein Zulassungsbescheid für das 3. Fachsemester und traf mich heute mit dem Studienberater, der auch glaub zugleich Dekan zum Studiengang ist.
Die ersten Fragen lauteteten: was, wo und wie lange studiert.
Als ich meinte, dass ich schon 6 Semester studiert habe, hat er sofort angefangen zu blocken und gemeint, ich könne das nicht studieren.
Die Begründung war, weil ich dann ins 7te Hochschulsemester komme. Und dann würde ja die 4-Semester-Regel kommen, weshalb ich nicht studieren kann und direkt nach der Immatrikulation wieder exmatrikuliert sein würde. Zudem seien doch 7 Semester die Regelstudiezeit.
Ich war einfach zu aufgeregt und hab das ganze erst im nachhinein bearbeitet.
Das ganze ergibt jetzt für mich keinen Sinn, da ich a) ein Zulassungsbescheid erhalten habe und b) ich ja rein hypothetisch nie wieder was studieren dürfte, da diese 4-Semester-Regel immer in Kraft eintreten würde und ich egal was ich studieren würde, sofort im 7en Hochschulsemester wäre.
Meinen vermerk, er kann sich ja mal meine bestanden Prüfungen mal im Modulhandbuch ansehen, die ich ja mind. 2 Semester anrechnen lassen könnte, interessierte ihn nicht. Ich bin irgendwie ratlos und halte das irgendwo auch für unglaubwürdig..

edit: es sei denn, diese Regelung zählt tatsächlich für artgewandte Studiengänge.
 
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Habe noch nie was von dieser Regel gehört.
Bin bisher davon ausgegangen dass nur das zählt was man bestanden hat bzw. was man endgültig nicht bestanden hat.

PS:
Hast du vor dem Studium eine Ausbildung gemacht?
 
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An wem könnte ich mich dann noch wenden?
Ausbildung habe ich keins, wieso?


edit: sollt ich mich vorher erst bei ihm melden und mir das nochmal erklären lassen?
 
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Seit wann darf man nur sieben Semester studieren? Noch nie gehört..
Und wieso wurdest du nach sechs Semestern zwangsexmatrikuliert? Fehlt da vll noch irgendwas, nicht bestandene Prüfungen nach dem 3. Versuch etc?

Kenne Unterscheidungen nach Hochschulsemestern und Fachsemestern.
In letzter teilt die Hochschule dich ein, erstere werden einfach gezählt.
Wenn du nach sechs Semestern Bachelor einen Master anfängst biste da im ersten Fachsemester aber insgesamt im siebten Hochschulsemester.

Verstehe nicht was dagegen spräche, dich zum dritten Fachsemester in den Studiengang zu immatrikulieren..
 
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Eben, rein therotisch spricht ja da nichts dagegen, außer seine Aussage, die aber keinen Sinn ergibt.

Ich habe Mathe 1 immer wieder vor mich hin geschoben und dann doch vergeigt...
Er meinte, dass ich die Prüfungen dennoch schreiben darf bzw. muss, aber im Gespärch kamen wir nicht mal soweit,
was ich mir anrechnen hätte lassen können.
 
Das ist immernoch kein Grund zur Exmatrikulation.
Man wird nicht einfach so exmatrikuliert außer man verkackt den Drittversuch oder erschießt den rektor
 
Wenn mathe da keine Hürde ist, dann sollte die Anzahl der Semester nebensächlich sein.
Was sagen andere Hochschulen?

Aber ist nix neues, dass Hochschulen gern mal autoritär und gegen Gesetz entscheiden. Meine Schwester klagt aktuell auch gegen ein Bundesland wegen ihrer Uni :fresse: da werden einfach Fristen nicht eingehalten und nicht auf Widersprüche reagiert..
 
Ja, drittversuch und dadurch Prüfungsanspruch verloren -> exmatrikuliert.

Irgendwie ist die komplette Situation beknackt. Die wussten noch nicht, dass ich damals exmatrikuliert wurde, also habe ich das erst zum Immatrikulationsantrag (nicht bereits in der Bewerbung) beigefügt. Ich hatte auch der Verwaltung diesbezüglich eine mail geschrieben, aber darauf erhielt ich keine Antwort.
Stattdessen kam am Montag ne Mail von der Studentischen Abteilung, dass mein Platz nun gebucht sei.

Ich bin was einklagen betrifft, immer so negativ gestimmt, dass die dann anfangen schlechte Noten in den Thesis oder so vergeben :fresse:

Ja und nun keine Ahnung ob ich dem Dekan wieder schreiben soll, der Verwaltung die nicht antwortet oder der Studentischen Abteilung, die mich evtl zum Studienberater (=Dekan) weiterleiten.
 
Man muss bis nach dem 4ten Semester alle Prüfungen von den ersten beiden Semestern abgeschlossen haben.
Ansonsten wird man exmatrikuliert.
 
Ah, von sonem Scheiß habe ich schon mehrfach gehört, mein Jahrgang war glaube ich der letzte der noch alles schreiben konnte wann er bock drauf hat :coolblue:

Mal sehen wie das im Master wird :/
 
Man muss bis nach dem 4ten Semester alle Prüfungen von den ersten beiden Semestern abgeschlossen haben.
Ansonsten wird man exmatrikuliert.

Was es nicht alles für einen Scheiß gibt...

Gibt es bei uns soweit ich weiß auch heute noch nicht im Bachelor. Klar gibt es gewisse Zulassungsvoraussetzungen für Module, die aufeinander aufbauen. Aber ansonsten interessiert sich kein Schwein dafür, ob ich das Nebenfach aus dem ersten Semester erst im 6. angehe oder so.
 
Ja, anscheinend ja doch. Ich hab damals mathe 1 mit ins 5te genommen, drittversuch vergeigt -> exmatrikuliert, bzw die brauchen das gesamte Semester für diesen Vorgang, habe also dadurch 6 Semester dort verbracht.

Jetzt an einer anderen Hochschule, zu einer artverwandten Studiengang angenommen, davor aber nicht prüfungsansprucsverlust von der alten HS zugesendet, sondern erst beim Immatrkulationsantra (den Drucke ich erst aus wenn ich ein Zulassungsbescheid erhalten habe).
Gestern beim Dekan / Studienberater gewesen -> er meint da werden die Fachsemester von der alten Hochschule übernommen, was ich aber zum ersten mal höre. Da ja nur Hochschulsemester übernommen werden. Ich mein, ich hab denen doch mein Notenspiegel mitgesenedet, die sehe doch wie viele Semester ich dort war. Achja, beworben hatte ich mich fürs erste Fachsemester aber wurde ins 3. Fachsemester eingestuft ( wahrscheinlicih weil artverwandt ) - und gestern meinte der halt zu mir dass es an was anderem scheitert....?!?!
 
Keine Regel ohne Ausnahme. Diese "bis dahin muss man das bestanden haben"-Regel, würde ich eher als Richtlinie ansehen. Normalerweise kann man irgendwie Fristverlängerungen kriegen, vor allem wenn es nur an einem Fach hängt.

Mathe 1 endgültig nicht bestanden ist aber nochmal eine andere Geschichte. Soweit ich weiß, ist man damit für alle Studiengänge damit gesperrt, weil man sie nirgendwo mehr wiederholen darf.
 
Nein, man ist nie für ein Modul gesperrt sondern für ein Studiengang. Und ob man das auch tatsächlich nicht mehr studieren darf, hängt von mehreren Faktoren ab wie, Studiengangsname, Prüfungsname, Modulinhalt - und von der HS an sich nochmal.

- - - Updated - - -

Bringts was wenn ich dem Leiter der Studentischen Leitung die Sache erkläre?
Ehrlich gesagt find ich den Dekan sehr unsympatisch und würde ungern wieder mit ihm darüber reden wollen; auch weil er sich
wahrscheinlcih eh wiederholen würde.
Und 180€ für eine exma zu zahlen will ich auch nicht.


edit: na, ich lass es gut sein. Probiere es zu SoSe an anderen HS's einfach wieder
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, man ist nie für ein Modul gesperrt sondern für ein Studiengang.

Bei uns hieß es damals sobald man ein Fach vergeigt, darf man in Deutschland kein Studium mehr aufnehmen was dieses Fach enthält.

Wir haben uns diesbezüglich in Mathe 1 auch ordentlich eingeschissen :d

Ob das nun wirklich so stimmt weiß ich nicht, hab es nie genauer recherchiert.
 
Dachte die 4 Semester Regel sei für Bafög. Muss man da nicht nach dem vierten nachweisen, dass man die Hälfte der Credits erreicht hat? Bzw einen Zettel vom Dekanat ausfüllen lassen, dass man das Studium noch schafft?
 
Man muss bis nach dem 4ten Semester alle Prüfungen von den ersten beiden Semestern abgeschlossen haben.
Ansonsten wird man exmatrikuliert.

An welcher Hochschule ist das so? Ich höre davon zum ersten mal, habe extra bei uns noch einmal nachgelesen (Ich bin nicht alle 70+ Seiten durchgegangen), aber solche Regelungen gibt es bei uns nicht. Bei uns gibt es nur und ich zitiere "[...],wenn die doppelte Regelstudienzeit zuzüglich zweier Semester überschritten wurde oder in vier aufeinander folgenden Semestern kein Leistungsnachweis erbracht wurde, wobei Zeiten einer Beurlaubung nicht eingerechnet werden" - Hamburger Hochschulgesetz

Daneben eben auch die 3 Prüfungsversuche, wobei man da einen Antrag auf einen 4. Stellen kann.

Edit: @mastergamer so kenne ich es auch bei uns, also wurde uns so gesagt. Ich kam bisher nie in die Situation, deshalb kenne ich mich da nicht so gut aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
@mastergame ich hab für das wissen richtig viel Zeit reininvestiert, jetzt weisst du's :d
edit: also auch an Hochschulen angerufen etc. nicht nur an googlen gesessen^^


Das mit Bafög ist ja wieder was anderes.
Ehrlich gesagt kenne ich das nur so, komme aber auch aus Ba-Wü, keine Ahnung ob das ein Ba-Wü-Gesetz oder nur Zufall ist, dass ich einfach nur da nachgelesen habe, wo es immer diese Regel gab :fresse:
 
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Bei uns hieß es damals sobald man ein Fach vergeigt, darf man in Deutschland kein Studium mehr aufnehmen was dieses Fach enthält.

Das dürfte aber schwer werden. Z.B. bei Mathe A: Mathe ist bei fast jedem Studiengang dabei. Wäre total überflüssig wenn man als Ingenieur abkackt, dann aber irgendwie nicht Psychologie oder so studieren darf. Meine auch etwas vom Studienberater gehört zu haben, dass das nicht richtig ist. Bin aber gerade auch nicht hundert Prozentig sicher.
 
Soweit ich das richtig mitbekommen habe, ist man nach einer Zwangsexmatrikulation nur für den jeweiligen Abschluss gesperrt.
 
Was heißt für denjweiligen Abschluss? Das ist ein ziemlich dehnbarer Begriff, Bachelor of Science,...

Wenn man bspw. Mathe 1 verkackt hat, dann muss das nicht mal Fakultät übergreifend sein, wie gesagt, das entscheidet jede Hochschule (Uni inkludiert) für sich selbst, auch ob man dann denselben Studiengang oder artverwandte Studiengänge besuchen darf.

Ich bin wegen meinem Fall nochmal auf was zugestoßen: Bundesverwaltungsamt - Homepage - Was ist der Unterschied zwischen Hochschulsemestern und Fachsemestern?
Laut Bundesverwaltungsamt dürfte ich es also studieren. Jedoch wär nun die Frage ob das jede Hochschule frei interpretieren darf...

Ich bin gerade dabei ne eMail zu schreiben, ob das nicht doch eine Empfehlung vom Dekan war oder tatsächlich eine Regelung ist, da diese Regelung auch nicht in der Prüfungsordnung aufgefasst ist - und er mich darauf hinweisen soll, da ich es gerne nachlesen würde.. und ansonsten auch auf einen Termin vorbeikommen würde, um das ganze detaillierter zu besprechen.
Jetzt meinte einer zu mir das es besser wäre, wenn ich einfach ein Termin ausmachen würde, weil das quasi eine "Belehrungs-mail" ist.
Begründung dazu gabs keins, ist sowas ein no-go?
Denn 2 Stunden rumzufahren um 1-2 Sätze auszutauschen finde ich irgndwie auch blöd. Und wenn es doch nur eine "Empfehlung" war, würde ich einfach anschließend ein Termin vereinbaren.
 
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Wasssss ein struggle...hab ihm jetzt einfach ne email gesendet und warte mal ab was von ihm kommt..
 
Achso, ja. Heute wieder die Rückmeldung erhalten. Man ist wenn, dann nur für artverwandte Studiengänge gesperrt. Was artverwandt ist, entscheidet die Hochschule selbst.
Maschinenbau und Elektrotechnik dürften z.b. nicht artverwandt sein.
 
Aber wenn du Mathe 1 bei Etechnik ewig geschoben hast und dann ned bestanden hast, glaub ich ehrlicherweise auch ned dass das was bei Maschbau wird.
 
Das habe ich mir auch schon gedacht. Wobei Mathe 1 dann wahrscheinlich nicht die einzige Baustelle sein wird.
 
Ich sags gern nochmal, dann reichts aber =p
Man ist nie für ein Modul gesperrt, sondern für ein Studiengang.

Man nehme an man hat Statistik vergeigt, dann wäre man nicht nur in technischen, sondern auch in BWL, Sozial, Psycho, Bio, Chemie, andersherum - was dürfte man dann noch studieren? Kunst, Geschichte, Linguistik? Ah, so werden also Lehrer gemacht..:rolleyes:

Soll net blöd klingen, aber dieses hören-sagen, glauben, denken ist hier nicht drin. Gerade weil die Hochschulen nochmal ihre eigenen Regeln aufstellen.

Elektro und Maschinenbau sind nochmals in 2 Fakultäten unterteilt = nicht artverwandt.
Dabei ist es nicht erst nicht-artverwandt, wenn der andere Studiengang in einer anderen Fakultät ist.
Der Fall trifft selbst nicht dann zu, wenn mathe 1,2,3 identisch wären. Es geht um's wesentliche.
 
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Bei den Einwänden ging es auch nicht darum, dass du für ein Modul gesperrt wärst.
Es wurde lediglich die Frage der Sinnhaftigkeit in den Raum gestellt, ein weiteres Studium anzufangen, wenn das erste so grandios gescheitert zu sein scheint.
 
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