[Sammelthread] Studenten unter sich

Ich klinke mich hier einfach mal ein, da ihr wohl das richtige Publikum für meine Frage seid. :)

Ich suche derzeit einen Platz für ein kaufmännisches Praktikum, und habe keine wirkliche Idee wo ich mich bewerben möchte. Um jetzt einfach mal einen Überblick zu bekommen wollte ich mal in so eine Online-Stellenanzeige für Praktika reinschauen. Die gibt es nun wie Sand am Meer, könnt ihr mir da irgendwas empfehlen?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Wenn ich mich an einer FH/Uni einschreiben möchte, ich die Zugangsberechtigung aber erst - voraussichtlich - Ende Juni erhalte (also mein Zeugnis), kann ich mich online trotzdem schon jetzt einschreiben mit dem Datum von Ende Juni?
Oder werde ich dann nicht berücksichtigt?

Weiß das jemand?
 
Ok danke. Mir gehts nur darum, dass ich meine Bewerbung schon mal im System haben will und nicht alles auf den letzten Drücker (wenn die Fristen bis zum 15 Juli laufen) einschieben will.
Ich weiß nicht, wann es das Zeugnis von der Berufsschule gibt. Möglicherweise erst Anfang-Mitte Juli.

Dann schreibe ich mich jetzt ein und reiche die Unterlagen nach, sobald ich sie habe. Ich hoffe nur, rechtzeitig genug, um nicht aus dem System zu fliegen.
 
Warum ist dir das Datum deiner Bewerbung so wichtig? Ob du dich am 16. Mai oder am 14. Juli bewirbst hat im Normalfall keine Auswirkungen auf die Bearbeitung deiner Bewerbung. Die Studienplätze werden sowieso erst nach Ablauf der Frist vergeben. Sollte es online gehen würde ich mich jetzt schon bewerben und dann das Abschlusszeugnis später anfügen, wenn du dich postalisch bewerben musst würde ich warten bis alles zusammen ist, sonst musst du unter Umständen auf die Fähigkeiten des Sekretariats vertrauen. :)
 
Alles auf den letzten Drücker will ich nicht machen. Fühl mich dabei nicht so gut :p
Es ist online, von daher kann ich die Bewerbungen dann ja nachträglich ergänzen.
 
Manchmal wollen die dann einfach ein vorläufiges Zeugnis. Frag doch einfach an deiner Wunschhochschule nach. Die haben da normalerweise ein Studenten Service Center mit Telefon, Fax und sogar E-Mail Adresse. Und können dir sicherlich eher sagen was die nun wollen als wir. ;)
 
Kann hier jemanden Literatur zur Vorbereitung auf ein Assessment-Center geben? Dachte da evtl an etwas sowohl mit Übungsaufgaben, als auch mit ein paar "allgemeinen Tipps" zu dem ganzen Prozedere und zu Dolchen Aufgaben, bei denen man nur bedingt Übungsaufgaben stellen kann.
danke schon mal
 
Kann hier jemanden Literatur zur Vorbereitung auf ein Assessment-Center geben? Dachte da evtl an etwas sowohl mit Übungsaufgaben, als auch mit ein paar "allgemeinen Tipps" zu dem ganzen Prozedere und zu Dolchen Aufgaben, bei denen man nur bedingt Übungsaufgaben stellen kann.
danke schon mal
Wirklich niemand? Alle noch mittendrin im Studium und noch ohne Interesse an Bewerbungen? ^^
 
Also vom Verlag Hesse\Schrader gibts da alles moegliche.

Gesendet aus deiner Mutter
 
Wie würdet Ihr bei einer wissenschaftlichen Arbeit eine Aufzählung im Satz einfügen.

1. Innerhalb des Satzes?

Ausgehend von dieser Kundenbindungsdefinition lassen sich konkret drei Bezugsobjekte der Kundenbindung im Bekleidungshandel, der Mitarbeiter als Bezugsobjekt, die Einkaufsstätte als Bezugsobjekt sowie die Marke als Bezugsobjekt, ableiten.


2. Am Ende des Satzes?

Ausgehend von dieser Kundenbindungsdefinition lassen sich konkret drei Bezugsobjekte der Kundenbindung im Bekleidungshandel ableiten, der Mitarbeiter als Bezugsobjekt, die Einkaufsstätte als Bezugsobjekt sowie die Marke als Bezugsobjekt.


3. Mit Doppelpunkt und neuen Satz?

Ausgehend von dieser Kundenbindungsdefinition lassen sich konkret drei Bezugsobjekte der Kundenbindung im Bekleidungshandel ableiten: Der/der Mitarbeiter als Bezugsobjekt, die Einkaufsstätte als Bezugsobjekt sowie die Marke als Bezugsobjekt.

Das Problem ist einfach nur, dass man bei der dritten Variante 2 mal Quellen angeben müsste, da es sich um 2 Sätze handelt. Ich hätte das gerne in einem Satz. Dann stellt sich die Frage ob es in diesem Fall eine Zusammenfassung/Erläuterung ist und daher das "der" klein geschrieben wird oder ob es sich um einen echten neuen Satz handelt und das "Der" dann groß geschrieben werden muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tendenziell schon eher mit Doppelpunkt. Ich persönlich finde Variante 2 und insb. Variante 1 nicht so gelungen. Eventuell könnte man auch mit Bindestrichen arbeiten, aber soo sauber wäre das wohl auch nicht :)
 
Es geht eigentlich um 2 Sätze in meiner Arbeit.


Diese Mehrdimensionalität lässt sich nach Bruhn in vier Gegenstandsbereiche, den Grad des Verhaltensbezugs, den Grad der Verhaltenskonkretisierung, die Ursachen der Kundenbindung und den Grad der Beziehungsmodifikation, präzisieren.

Ausgehend der dieser Arbeit zugrunde liegenden Kundenbindungsdefinition lassen sich konkret drei Bezugsobjekte der Kundenbindung im Bekleidungshandel ableiten: der Mitarbeiter als Bezugsobjekt, die Einkaufsstätte als Bezugsobjekt sowie die Marke als Bezugsobjekt.

Also würdest du auch bei dem ersten Satz mit einem Doppelpunkt arbeiten?
 
Diese Mehrdimensionalität lässt sich nach Bruhn in vier Gegenstandsbereiche, den Grad des Verhaltensbezugs, den Grad der Verhaltenskonkretisierung, die Ursachen der Kundenbindung und den Grad der Beziehungsmodifikation, präzisieren.

Hier wird nicht klar, dass die roten Punkte die vier Gegenstandsbereiche sind. Das klingt so, als wenn es 4 Gegenstandsbereiche und die markierten Punkte, also insgesamt acht sind.
Ausgehend der dieser Arbeit zugrunde liegenden Kundenbindungsdefinition lassen sich konkret drei Bezugsobjekte der Kundenbindung im Bekleidungshandel ableiten: der Mitarbeiter als Bezugsobjekt, die Einkaufsstätte als Bezugsobjekt sowie die Marke als Bezugsobjekt.

Allerdings würde ich mir bei zwei aufeinanderfolgenden Sätzen was anderes einfallen lassen, als zweimal Aufzählungen zu nehmen. Mach zur Not 2 Sätze draus. Außerdem würde ich das Wort "Bezugsobjekt" nicht vier mal in einem Satz verwenden.
 
Dem stimme ich zu. Würde auch schauen, dass du zwei Doppelpunkt-Auflistungen unmittelbar hintereinander vermeidest. Und das mit dem Bezugsobjekt ist mir, um ehrlich zu sein, beim ersten Mal drüberfliegen gar nicht aufgefallen. Aber da ist auch was dran:

Ausgehend der dieser Arbeit zugrunde liegenden Kundenbindungsdefinition lassen sich konkret drei Bezugsobjekte der Kundenbindung im Bekleidungshandel ableiten: der (oder eher 'den'?) Mitarbeiter, die Einkaufsstätte, sowie die Marke.
 
Die Sätze folgen nicht aufeinander. Abstand sind 2 Seiten und zwei verschiedene Kapitel :).


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Kennst sich jemand mit Bafög und gleichzeitig Job aus?

Kriege Bafög und da darf man ja 4800€ pro Jahr extra verdienen. Hatte bis jetzt im Sommer einen Block von 5 Wochen gearbeitet, da sind ja max 50Tage im Jahr möglich und auch total simple von den Regeln. Vom Brutto wurde nur bisi Lohnsteuer abgezogen und die habe ich wieder geholt, es war dann quasi Brutto=Netto.

Soo jetzt wird es aber komplizierter, werde einen Job als Studentische Hilfskraft annehmen mit 16 Stunden die Woche, welches ich das ganze Jahr ausüben werde. Werde über 4800€ und unter 8000€ im Jahr liegen. Wird alles natürlich dem Bafögamt gemeldet sobald der avertrag da ist. Meine Frage ist aber, ist es wieder so, dass ich quasi Brutto=Netto habe?
 
Wenn du über 5400 Euro verdienst (das ist jetzt die neue Grenze), dann musst du zwar keine Lohnsteuer zahlen, so wie es bei dir der Fall war (Brutto = Netto), aber kommst du über diese Grenze und bleibst unter den 8004 Euro (Lohnsteuergrenze), dann werden Sozialversicherungenbeiträge fällig. Sprich Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung usw. Soli / Kirchensteuer sind Lohnsteuerabhängig, weswegen diese Beiträge nicht fällig werden (zahlst ja keine Lohnsteuer).
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, wenn du über den 5400 Euro liegst, wird das auch an dein Bafög angerechnet.
 
Die Rentenbeiträge sind doch freiwillig, also von dem Zeuchs sollte man sich soweit ich weiß abmelden können.
Und Kirchensteuer sollte man eh solange man noch Student ist austreten, sind zwar da schon unverschämt hohe Gebühren aber später wird des Quatsch nicht günstiger.

Zum Zuverdienst Brutto sind es 4.880 Euro im Bewilligungszeitraum (12 Monate). Keine Ahnung ob es da noch Sonderposten gibt, so dass man für gewisse Sachen noch Freibeträge hat. Monatlich also weiterhin nur rund 400€ (wenn mane s genau nimmt 406,xx)
 
Ok danke soweit.:)

Das mit dem Bafög weiß ich, da kann ich die Kürzung verschmerzen. D.h, dass von der Different von 8004€ und 5400€ die Abzüge bezahlt werden müssen?

Dann dürft ja von meinem Brutto einiges an Netto bleiben.:)

Edit: Krankenversicherung zahlen ich selber, da ich 27 bin.
 
Die Rentenbeiträge sind doch freiwillig, also von dem Zeuchs sollte man sich soweit ich weiß abmelden können.
Und Kirchensteuer sollte man eh solange man noch Student ist austreten, sind zwar da schon unverschämt hohe Gebühren aber später wird des Quatsch nicht günstiger.

Die sind nur freiwillig, wenn du unter den 5400 Euro bleibst, d.h. wenn du einen 450 Euro Job (geringfügig) ausübst. Da drüber bist du verpflichtet Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. Kirchensteuer ist, wie ich bereits oben erwähnt habe, Lohnsteuerabhängig und wenn du keine Lohnsteuer zahlst, dann zahlst du auch keine Kirchensteuer (du musst also nicht austreten) und keinen Soli.

Zum Zuverdienst Brutto sind es 4.880 Euro im Bewilligungszeitraum (12 Monate). Keine Ahnung ob es da noch Sonderposten gibt, so dass man für gewisse Sachen noch Freibeträge hat. Monatlich also weiterhin nur rund 400€ (wenn mane s genau nimmt 406,xx)

Das kann man pauschal so nicht sagen. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind Steuerfrei und können auf die 5400 Euro (neue Grenze!) draufgerechnet werden.

MSAB schrieb:
D.h, dass von der Different von 8004€ und 5400€ die Abzüge bezahlt werden müssen?

Genau, erst ab 5401 Euro werden die Beiträge abgeführt.

MSAB schrieb:
Edit: Krankenversicherung zahlen ich selber, da ich 27 bin.

Die wirst du dann nicht mehr selbstständig zahlen müssen, wenn du über dein Bruttolohn Krankenversicherungsbeiträge abführst. Kann ein Vorteil für dich sein.
 
Die wirst du dann nicht mehr selbstständig zahlen müssen, wenn du über dein Bruttolohn Krankenversicherungsbeiträge abführst. Kann ein Vorteil für dich sein.

Falsch!

20-Stunden-Regel ---> Arbeitet ein Student IN der Vorlesungszeit bis einschließlich 20 Stunden pro Woche, aber NICHT mehr, so muss er von seinem Lohn KEINE KV- und PV abführen. Er muss sich dafür aber als Student versichern. Da die Studentenversicherung billiger ist, können das gute 50 Euro Unterschied sein, die man dann jeden Monat mehr hat.

Es kann sein, dass die Personalverwaltung davon keine Ahnung hat, war zumindest bei mir so. Ich durfte mich selber über diese Regel informieren, nachdem die bei uns erst mal keinen Plan hatten und mich als normalen Arbeitnehmer anmeldeten. :fresse:
 
Wobei ich KP hab wie das bei dir ist... ist das ein 450 Euro-Job? Bei meinem Brutto wäre die KV + PV 130 €, die Studenten KV 80 €, also 50 Euro gespart. Allerdings ist mein Jahresbrutto mehr als doppelt so hoch wie deines. Keine Ahnung, wie hoch dann bei dir die Abgaben wären. Normalerweise sind's ja 15,5%, oder? D.h. vielleicht ist bei dir sogar die normale KV billiger als die Studenten-KV. Oder irre ich mich? Bin da gerade etwas verwirrt...
 
Wenn du über 5400 Euro verdienst (das ist jetzt die neue Grenze), dann musst du zwar keine Lohnsteuer zahlen, so wie es bei dir der Fall war (Brutto = Netto), aber kommst du über diese Grenze und bleibst unter den 8004 Euro (Lohnsteuergrenze), dann werden Sozialversicherungenbeiträge fällig. Sprich Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung usw. Soli / Kirchensteuer sind Lohnsteuerabhängig, weswegen diese Beiträge nicht fällig werden (zahlst ja keine Lohnsteuer).
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, wenn du über den 5400 Euro liegst, wird das auch an dein Bafög angerechnet.

Vollkommen falsch!

Erst wenn man mehr als 20h die Woche arbeitet und mehr als 8004€ (in Wahrheit ist es mehr) verdient hat man diese Abgaben.

Das nennt sich dann Sozialversicherungspflichtiger Job!

Wenn man nicht auf 400 bzw. jetzt 450€ (Geringfügig) im Monat arbeitet hat meinen einen Teilzeitjob wie auch immer.

Hier zahlt man nur in die Rente ein (9,45%) und das war's. Die Krankenkasse läuft dann auch nicht mehr über deine Eltern, sondern über die studentische Variante. Die kostet inkl. Pflege zur Zeit knapp 80€ im Monat.
Ist man älter oder Langzeitstudent muss man sich freiwillig versichern, das kostet knapp 150€ im Monat. Und nein, das kann nicht über den Bruttolohn und mit AG Anteil kombiniert werden. Die Krankenversicherung über den AG geht erst wenn man einen echten Sozialversicherungspflichtigen Job hat, also mehr als 20h die Woche!

Hier nochmal Vergleiche:

Student ca. 80€
Freiwillig ca. 150€
Arbeit ca. 15,5%-> 8,2% eigener Anteil (AN), 7,3% AG Anteil.

Wenn man also 2000€ Brutto verdient gehen davon 8,2% für die Krankenversicherung weg, also 164€.


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Zuletzt bearbeitet:
Cole hat recht, zumindest fast.

Allgemein:
Es gibt zwei Stufen für Lohnabzüge. Lohnsteuerklasse 1, mit einem Job.

1. Sozialversicherung
- erst über der Geringfügigkeitsgrenze aka Mini-Job fallen Abgaben an
- >450EUR im Monat

2. Lohnsteuer
- erst ab dem Grundfreibetrag ist Lohnsteuer zu zahlen
- >8130EUR in 2013 -> 677,50EUR

Also:
<=450EUR Brutto=Netto
450EUR<X<677,50EUR Sozialversicherung
>677,50EUR + Lohnsteuer (dieses Jahr)

Student:
Studis haben einen Sonderstatus. Sie zahlen KEINE Sozialversicherung, egal was da kommt. Naja fast.
Wer im Schnitt <=20h in der Woche arbeit, der gilt allgemein als hauptberuflicher Student. Man geht davon aus, dass der Student dann seine meiste Zeit zum Studieren aufwendet.
(in der Annahme, dass er alle Vorlesungen, zumindest therotisch ;), besuchen kann)

Aber: (hier wird cole etwas ungenau)
Ausnahmen sind hier Ferien, wo also keine Uni ist, da kann der Student ja nicht studieren. Studienarbeiten/Selbstudium etc mal außen vor.
Es sind auch mehr als regelmäßig 20h pro Woche möglich. Nämlich dann, wenn der Job nachweislich in der nicht Unizeit, also am WE bzw in den Abendstunden stattfindet.
Allerdings muß auch da wieder bedacht werden, dass man das mit Vorsicht machen muß. Wer erzählen will, dass er täglich von 20:00- 05:00(mit Pause) arbeitet und danach noch in der Uni von 08:00-15:00 unterwegs ist, der sollte nochmal in sich gehen.
Was aber zB. geht: wochentäglich 18:00-22:00 in der Bar und am SA nochmal 8h im Getränkeladen arbeiten, das geht wiederum. Das ist aber auf Antrag, nachweispflichtig und gilt nicht als Standard.

@Cole
Grundfreibetrag:
bis einschl. 2012 8004EUR
2013 8130EUr
2014 wahrscheinlich 8354EUR

Wer nen StKl. 6 Job hat, wird anders behandelt, lassen wir mal außen vor.

EDIT:
Wegen der Rente als Student. Die ist (ab 2013) eine Pflichtversicherung, auch bei Minijob. BEträgt 3,9% und ist nur auf Antrag freizustellen.

2ndEDIT:
Wegen der Lohnsteuer: Sollte man an den Grundbreibetrag knacken, so kann man das durch bestimmte Ausgaben gegenrechnen, was effektiv den Betrag anhebt.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ich hab noch mal nach geschaut:
Student mit Bafög:
Anhang anzeigen 238017
Danach wir es angerechnet.

Krankenkassenbeiträge muss man bezahlen, wenn man monatlich über 450€ + 83,33 (anteilig Werbungskostenpauschale) verdient.
Alternativ kann man das auch so am Stück in 2 Monaten verdienen: 6400€.
Danach ist man eben aus der Familienversicherung draußen.

Und in die Rente bezahlt man auch erst ab einem monatlichen verdienst von 450€, darunter sollte und kann man dem einfach widersprechen, da man eben nicht bezahlen muss. (Einfach dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass man eine Befreiung wünscht, dann muss nur dieser weiterhin die 15% abführen und du hast 3,9% mehr vom Brutto)
Minijob-Zentrale - Startseite - Verdienstgrenze für Minijobber steigt ab dem 1. Januar 2013 auf 450 Euro
 
Bei der KV muß man aber auseinanderhalten:

1. familienversichert (Altersgrenze)
2. studentisch versichert (Altersgrenze und Studiendauergrenze)
3. freiwillig versichert

@RV
Auch die RV muß man bezahlen, erst auf Antrag ist sie freizustellen. Es ist also eine Versicherungspflicht damit nicht freiwillig, man muß sie bezahlen und ist eben auf Antrag auszusetzen.
Freiwillig wäre es, wenn man von sich aus die RV "aktiviert", man muß sie aber von sich aus "deaktivieren", kleiner aber feiner Unterschied. Der Rest ist korrekt. Der AG zahlt ja eh.
 
Zuletzt bearbeitet:
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