Cole hat recht, zumindest fast.
Allgemein:
Es gibt zwei Stufen für Lohnabzüge. Lohnsteuerklasse 1, mit einem Job.
1. Sozialversicherung
- erst über der Geringfügigkeitsgrenze aka Mini-Job fallen Abgaben an
- >450EUR im Monat
2. Lohnsteuer
- erst ab dem Grundfreibetrag ist Lohnsteuer zu zahlen
- >8130EUR in 2013 -> 677,50EUR
Also:
<=450EUR Brutto=Netto
450EUR<X<677,50EUR Sozialversicherung
>677,50EUR + Lohnsteuer (dieses Jahr)
Student:
Studis haben einen Sonderstatus. Sie zahlen KEINE Sozialversicherung, egal was da kommt. Naja fast.
Wer im Schnitt <=20h in der Woche arbeit, der gilt allgemein als hauptberuflicher Student. Man geht davon aus, dass der Student dann seine meiste Zeit zum Studieren aufwendet.
(in der Annahme, dass er alle Vorlesungen, zumindest therotisch
, besuchen kann)
Aber: (hier wird cole etwas ungenau)
Ausnahmen sind hier Ferien, wo also keine Uni ist, da kann der Student ja nicht studieren. Studienarbeiten/Selbstudium etc mal außen vor.
Es sind auch mehr als regelmäßig 20h pro Woche möglich. Nämlich dann, wenn der Job nachweislich in der nicht Unizeit, also am WE bzw in den Abendstunden stattfindet.
Allerdings muß auch da wieder bedacht werden, dass man das mit Vorsicht machen muß. Wer erzählen will, dass er täglich von 20:00- 05:00(mit Pause) arbeitet und danach noch in der Uni von 08:00-15:00 unterwegs ist, der sollte nochmal in sich gehen.
Was aber zB. geht: wochentäglich 18:00-22:00 in der Bar und am SA nochmal 8h im Getränkeladen arbeiten, das geht wiederum. Das ist aber auf Antrag, nachweispflichtig und gilt nicht als Standard.
@Cole
Grundfreibetrag:
bis einschl. 2012 8004EUR
2013 8130EUr
2014 wahrscheinlich 8354EUR
Wer nen StKl. 6 Job hat, wird anders behandelt, lassen wir mal außen vor.
EDIT:
Wegen der Rente als Student. Die ist (ab 2013) eine Pflichtversicherung, auch bei Minijob. BEträgt 3,9% und ist nur auf Antrag freizustellen.
2ndEDIT:
Wegen der Lohnsteuer: Sollte man an den Grundbreibetrag knacken, so kann man das durch bestimmte Ausgaben gegenrechnen, was effektiv den Betrag anhebt.