Bei uns reicht ein Attest vom Arzt. Beim wiederholten krank sein muss es ein Attest vom Amtsarzt sein. Wenn das vorliegt gilt es schon als genehmigt. Warum sollte sich ein Prüfungsamt nochmal damit rumschlagen wenn ein Experte (Arzt) schon eine Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Und beim entsprechenden Arzt reicht ein mal Husten aus.