[Sammelthread] Studenten unter sich

Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ich zitiere einfach einmal die Regelung bei uns:
Bei Nichterscheinen zur Prüfung aus gesundheitlichen Gründen bzw. bei Abbruch während
einer laufenden Prüfung wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung
, akzeptiert der
Prüfungsausschuss in der Regel eine Rücktrittserklärung spätestens innerhalb von 7 Tagen
nach dem Prüfungstermin als „unverzüglich“. Bei Rücktritten in diesen Fällen benutzen Sie bitte
ein Antragsformular, das auf der Webseite des Prüfungsamtes zu finden ist

Maßgebend für die Fristwahrung ist der Eingang des Rücktrittsantrags beim SIZ oder
Prüfungsamt. Dem Rücktrittsantrag ist ein begründetes ärztliches Attest beizufügen, das
grundsätzlich vor oder unmittelbar nach dem Prüfungstermin einzuholen ist, d.h. im Regelfall
am gleichen Tag. Sollte der Hausarzt keine Sprechstunde haben, müssen Sie sich an einen
ärztlichen Notdienst oder eine Notfallambulanz wenden. Können die gesundheitlichen
Beeinträchtigungen des Prüflings am Prüfungstag vom Arzt am Tag der Untersuchung nicht
(mehr) objektiv festgestellt werden, geht es zu Lasten des Prüflings.
In Zweifelsfällen kann ein Attest eines von der Hochschule benannten Arztes verlangt werden.

Wichtig bei Abbruch während einer laufenden Prüfung: Wenn Sie während der Prüfung
bemerken, dass sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und Sie nicht mehr in der Lage
sind, die Prüfung zu schreiben, können Sie die Prüfung abbrechen. Dies ist von der
Klausuraufsicht im Aufsichtsprotokoll festzuhalten.

Rücktritt nach Ablegung der Prüfung:
Nachdem die Prüfung abgelegt wurde, ist die Bewilligung eines Prüfungsrücktritts aus triftigem
Grund nur in ganz besonderen Ausnahmesituationen möglich. Hierzu ist ein formloser Antrag
unverzüglich nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt zu stellen.
Sofern als Rücktrittsgrund Krankheit genannt wird, ist ein ausführliches Attest erforderlich, das
konkrete Angaben zum Grund für die nachträgliche Antragstellung enthalten muss.

Wichtig: Wenn Sie sich in Kenntnis eines triftigen Rücktrittsgrundes einer Prüfung
unterziehen, ist es grundsätzlich Ihr Risiko. Sie haben das Scheitern eines solchen
Prüfungsversuchs selbst zu vertreten.

Kann doch beim besten Willen nicht sein, dass man benachteiligt wird, weil man durch eine eintretende gesundheitliche Beeinträchtigung die Prüfung nicht wie vorgesehen schreiben kann.
 
Naja was die einzelnen Gammelunis da machen ka, aber wenn du ins Staatsexamen o.ä, gehst gilt das garantiert nicht.

Und nochmal: Das merkst du vorher ob du krank bist oder nicht. Der Darm geht nicht erst 15min nach Prüfungsbeginn in den Hochdruckbetrieb, das kannst du deiner Oma erzählen! Schwere Ausnahmen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Lungenembolie) wie gesagt außen vor, aber das wirst du in deiner Laufzeit als Student eigentlich nie zu Gesicht bekommen!
 
Hier mal das Merkblatt unserer Uni: http://portal.uni-freiburg.de/pa-vwl/AnmeldNK/formulare/allgemein/merkblatt-atteste.pdf
Da steht unter anderem:
Gemäß § 8 Abs. 2 der Diplomprüfungsordnung vom 14.02.2000 bzw. § 23 Abs. 2 der Prüfungs-
ordnung für den Studiengang Bachelor of Science vom 18.08.2005 ist der Prüfling verpflichtet,
die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe
unverzüglich
dem Prü-
fungsausschuss über das Prüfungsamt schriftl
ich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Unver-
züglich bedeutet: innerhalb von drei Tagen
Grundsätzlich gilt:
Im Krankheitsfall ist die Wiederherst
ellung der Gesundheit wichtiger als die
Teilnahme an Prüfungen. Nehmen Sie nur an Prüfungen teil, wenn Sie sich dazu in der Lage
fühlen. Sollten Sie Ihre Erkrankung erst während der Prüfung feststellen, so können Sie die
Prüfung abbrechen, müssen dann aber
sofort
einen Arzt aufsuchen, um dem Prüfungsaus-
schuss Ihre Prüfungsunfähi
gkeit nachzuweisen.
Die erwähnten Prüfungsordnungen gelten sicherlich in ganz Deutschland
 
Naja was die einzelnen Gammelunis da machen ka,
Es gibt in Deutschland noch gewisse Rechte die man hat ..., das ist an alles öffentlichen Unis so, selbe gilt auch für die Schulzeit. (Abi etc.)
(wie Privat Unis das regeln weiß ich spontan nicht, bzw. ob diese noch zusätzliche "Verträge" mit ihren Schülern schließen, aber die öffentlichen können sich wohl schwer gegen geltendes Recht durchsetzen ...)
Ein Arzt hat festzustellen, ob du Prüfungsfähig bist oder nicht.

@AMD
Lediglich die Definition von Unverzüglich ist unterschiedlich, da das ein schwammiger Begriff ist.
 
Das stimmt nicht. Jede Hochschule hat ihre eigene Prüfungsordnung.

Bei uns (HTWK) fällt man durch, wenn man nicht vor Prüfungsbeginn wieder geht und sich krank schreiben lässt.
 
Ich glaube nicht, dass du bei einer Prüfung durchfällst, wenn du während des Verlaufs nicht mehr in der Lage bist, sie abzuschließen. Das wollt ihr doch hier nicht ernsthaft behaupten?
 
Doch bei uns ist das so, man wird vor der Prüfung gefragt ob man schreiben möchte oder nicht. Sofern man die Klausur vor sich hat kann man nur noch bestehen oder durchfallen.
Bei Notfällen mit Krankenwagen und so weiter mag es da sicherlich Außnahmen geben wo dann der Prüfungsausschuss oder so entscheidet, aber Klausur anschauen und dann schnell zum Arzt Attest holen ist nicht.
 
Das wird immer gefragt, da ein Rücktritt während der Prüfung eben ein höherer Verwaltungsaufwand darstellt.
Lies mal in eurer Prüfungsordnung nach.

Ob es ein berechtigter Krankheitsgrund ist, entscheidet der Arzt. Wie möchte das ein Professor oder irgendwelche Angestellte des Lehrstuhls objektiv feststellen können?
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch bei uns ist das so,[...]
Bei Notfällen mit Krankenwagen und so weiter mag es da sicherlich Außnahmen geben
Haben wir das also geklärt. Ob man sich gesundheitlich in der Lage fühlt, wird wohl jeder Student an einer deutschen Hochschule gefragt. Das heißt ja aber einfach mal nicht, dass es danach kein zurück mehr gibt. Dass man einen Grund haben sollte, warum man sich zu Beginn der Prüfung noch in der Lage dazu fühlte, versteht sich wohl von selbst. Aber auf der anderen Seite muss man auch nicht gleich einen Herzinfarkt haben, um während der Prüfung abbrechen zu dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt in Deutschland noch gewisse Rechte die man hat ..., das ist an alles öffentlichen Unis so, selbe gilt auch für die Schulzeit. (Abi etc.)
Ein Arzt hat festzustellen, ob du Prüfungsfähig bist oder nicht.

Dann verstößt der Staat wohl seit Jahren selbst gegen die Gesetze in seinen Staatsexamina. Sowas aber auch... Du laberst Müll. Du kannst dich wegen Krankheit bis kurz vor Beginn entschuldigen, aber wenn gefragt wurde ob Du gesundheitlich in der Lage bist die Klausur zu schreiben und die Klausur beginnt hast doch garantiert keine "Rechte" mehr abzubrechen (im Sinne von der Versuch zählt nicht - Gehen darfst du natürlich immer, aber halt 6)- Wenn die Uni so nett ist, darfst du das vielleicht, ein Recht darauf hast du aber nicht!
 
Keine Ahnung was du geklärt hast, aber zitier doch wenn schon alles und nicht nur einen Teil.
Wenn das alles so einfach wäre dann würden sicherlich einige Studenten auf die Idee kommen genau das zu machen, aber genau das ist nicht der Fall.
Laut einem Prof ist das auch nicht möglich, die Krankheiten die innerhalb von 2 Stunden voll reinhauen dürften auch nicht besonders häufig sein. Und sowas dürfte dann auch für den Amtsarzt feststellbar sein ob dort simuliert wird oder nicht.
Anders gesagt, ohne wirklich was ernsthaftes zu haben ist es nicht möglich während der Prüfung noch zurückzutreten, zumindest bei uns.
 
Wenn die Uni so nett ist, darfst du das vielleicht, ein Recht darauf hast du aber nicht!
Rücktritt wegen Krankheit - Juristische Fakultät - LMU München
Mit viel mehr BlaBla drum herum lässt sich das aber warum auch immer hier finden hmm ^^

Anders gesagt, ohne wirklich was ernsthaftes zu haben ist es nicht möglich während der Prüfung noch zurückzutreten, zumindest bei uns.
Natürlich, nirgends war die Rede davon, dass jemand etwas vorspielt. Es ging ja darum sollte etwas vorliegen, das einen Abbruch notwendig macht bzw. eben das normale weiter schreiben unmöglich macht.
Nur das muss eben nicht der Abtransport im Krankenwagen oder Helikopter sein, wobei es da eben klar ist, er kann nicht mehr weiter schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne was ernsthaftes zu haben, wird es bei jeglicher Prüfung schwer, zurückzutreten, wenn die Uni nicht ganz blöde ist. Was wird das denn jetzt für ein Spiel? Dass da zwei mal Husten reicht, hat ja kein Mensch behauptet.

Du behauptest hier, man würde von einer Prüfung nicht zurücktreten können, wenn man sie begonnen hat und widerlegst Dich im zweiten Satz gleich selbst. Macht ja mal so gar keinen Sinn, aber naja.
 
Lies nochmal genau was du da gepostest hast - Es geht darum das du dich von der Prüfung ABMELDEST (gibt ne First bis zu der das ohne Grund möglich ist danach siehe dein Link), also morgens aufwachst und dir ist kotzübel - DANN läufst du zum Amtsarzt (bei Staatsexamen prinizpiell IMMER der Amtsarzt bei uns Medizinern z.B.) und holst dir das Attest - Und DANN entscheidet das Prüfungsamt ob der Grund ausreicht damit du zurücktreten darfst - Du hast die Prüfung nicht begonnen.

Wenn die Prüfung begonnen hast hast du selbst Blut kotzend keinen Anspruch auf irgendwas...
 
Besonderheiten bei Krankheit während Prüfungsleistungen
Dass es Auflagen gibt und es kontrolliert wird, sollte klar sein und dass man mit einem Husten oder so nicht durch kommt, sollte auch logisch sein.
Zum Besucht des Amtsarzt (#2316) oder Vertrauensarzt (wie man ihn nennen möchte) kann man auch hier aufgefordert werden.
 
Wenn die Prüfung begonnen hast hast du selbst Blut kotzend keinen Anspruch auf irgendwas...
Das kannst du noch 100 mal behaupten und es bleibt immer Blödsinn, weil du einen entsprechenden Abschnitt wohl in jeder Prüfungsordnung findest.

Dass Du sehr viel auf dich und dein Studium hältst, hast Du nun ja deutlich gemacht, aber dabei solltest Du eventuell zumindest mal entfernt bei der Wahrheit bleiben.
 
Naja was die einzelnen Gammelunis da machen ka,...

Hier mal die Handreichung von meiner kleinen "Gammeluni" (aka größte technische Hochschule Deutschlands und Hochschule mit den meisten Drittmitteln): http://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaeqovk

bb) Rücktritt aufgrund einer Prüfungsunfähigkeit nach Prüfungsbeginn
1. Die Studierende bzw. der Studierende erkrankt nach Beginn der Prüfung und
möchte die Prüfung abbrechen.
2. Die Studierende bzw. der Studierende informiert die aufsichtsführende Person
(bzw. in der mündlichen Prüfung die Prüferin bzw. den Prüfer), die einen
entsprechenden Hinweis im Protokoll des Prüfungsverlaufes aufnimmt. Im
Anschluss an die Prüfung erfasst die Prüferin bzw. der Prüfer den Vorgang
gemäß Punkt 2 c).
3. Die Studierende bzw. der Studierende sucht unverzüglich, d. h. direkt im
Anschluss an den Prüfungsabbruch eine Ärztin bzw. einen Arzt auf und lässt sich
ein Attest ausstellen, auf dem Befundtatsachen sowie Datum und genaue
Uhrzeit der Untersuchung aufgeführt werden.
4. Dieses Attest ist unverzüglich, möglichst noch am Tag der Prüfung, beim ZPA
einzureichen und wird von dort an den zuständigen Prüfungsausschuss
weitergeleitet. (Ausnahme: Medizinische Fakultät wie unter 2 b) aa) 3. geregelt.)
5. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung des Attestes.

und sogar nach der Prüfung:

cc) Feststellung der Prüfungsunfähigkeit nach Abgabe der Prüfungsunterlagen
1. Die Studierende bzw. der Studierende wird sich erst nach Abgabe der
Prüfungsunterlagen über eine bereits während der Prüfung vorliegende
Erkrankung bewusst.
2. Die Studierende bzw. der Studierende sucht unverzüglich, d. h. direkt im
Anschluss an die Prüfung eine Ärztin bzw. einen Arzt auf und lässt sich ein Attest
mit Befundtatsachen sowie genauen Angaben zu Datum und Uhrzeit ausstellen.
Neben der Prüfungsunfähigkeit muss sich aus dem Attest ergeben, warum die
Studierende bzw. der Studierende nicht in der Lage war, die Beeinträchtigung
früher (entweder vor Beginn der Prüfung oder zumindest währenddessen) zu
erkennen. Dieses Attest wird unverzüglich, möglichst noch am Tag der Prüfung,
beim ZPA eingereicht und von dort an den zuständigen Prüfungsausschuss
weitergeleitet. Die Einreichung eines Attestes nach Bekanntgabe der Noten (dies
entspricht der Eingabe der Noten im VZPA) ist in der Regel als verspätet
anzusehen. (Ausnahme: Medizinische Fakultät wie unter 2 b) aa) 3. geregelt.)
3. Wenn die Prüferin bzw. der Prüfer bei Erfassung der Benotung feststellt, dass dort
ein Attest im System vermerkt ist, muss die Note zur Eintragung an das ZPA
mitgeteilt werden. Die Note ersetzt den Attest-Vermerk, bis zu einer Entscheidung
durch den Prüfungsausschuss.
4. Der Prüfungsausschuss entscheidet ggf. unter Einbeziehung einer
Vertrauensärztin bzw. eines Vertrauensarztes über die Anerkennung des
Attestes.

Und auch wenn man die Klausur anschaut und dann Panik schiebt, wird es nicht immer auf die Studenten geschoben:
d) Vielzahl von Attesten
Falls die Mentorin bzw. der Mentor eine Vielzahl von Attesten für eine bestimmte Prüfung
feststellen lässt, ist der entsprechende Fachstudienberater einzubinden, um zu prüfen, ob es
Möglichkeiten einer besseren Prüfungsvorbereitung gibt.
Ist grundsätzlich eine Attesthäufigkeit (Jede Fakultät muss eine Anzahl festlegen, damit
es dort für Alle einheitlich ist) festgestellt worden, liegt möglicherweise ein Fall von
Prüfungsangst vor. In diesem Fall soll die psychologische Beratung der Zentralen
Studienberatung und/oder die psychologische Beratungsstelle und/oder der Hochschularzt
eingeschaltet werden.

Es mag sein, dass einzelne Unis da Hardliner spielen, aber soweit ich hier den Eindruck habe ist es doch eher die Regel, dass das ganze mit etwas Kulanz und Menschenverstand gehandhabt wird.
 
Bei uns reicht ein Attest vom Arzt. Beim wiederholten krank sein muss es ein Attest vom Amtsarzt sein. Wenn das vorliegt gilt es schon als genehmigt. Warum sollte sich ein Prüfungsamt nochmal damit rumschlagen wenn ein Experte (Arzt) schon eine Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Und beim entsprechenden Arzt reicht ein mal Husten aus.
 
Ohne was ernsthaftes zu haben, wird es bei jeglicher Prüfung schwer, zurückzutreten, wenn die Uni nicht ganz blöde ist. Was wird das denn jetzt für ein Spiel? Dass da zwei mal Husten reicht, hat ja kein Mensch behauptet.

Du behauptest hier, man würde von einer Prüfung nicht zurücktreten können, wenn man sie begonnen hat und widerlegst Dich im zweiten Satz gleich selbst. Macht ja mal so gar keinen Sinn, aber naja.

Ja oder auch nicht.
In meinem zweiten Satz habe ich geschrieben das es sicherlich Ausnahmen gibt. Das einzige was hier keinen Sinn macht ist das du dir immer einzelne Sätze raussuchst und alles auf die Goldwaage legst.
Jedem hier ist bewusst das es unter gewissen Umständen möglich ist, das musst du niemanden erklären.

Davon abgesehen, wer in der Lage nach vorne zu gehen, seine Prüfung abzugeben , angibt krank zu sein und dann zum Arzt schlendert, der ist auch in der Lage die Prüfung noch mit zu schreiben.
Von daher ist der Abtransport mit Krankenwagen/Helikopter sicherlich die Wahrscheinlichkeit am höchsten das man noch von der Prüfung zurücktreten darf. Bei anderen Dingen würde es mich nicht wundern wenn das ganze dann am Ende nicht anerkannt wird.


Ist aber eh eine selten schwachsinnige Diskussion.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muss sagen, dass ich meine mündliche OC Prüfung trotz Fieber durchgezogen hatte. Ich wollte einfach nicht noch mal lernen - zumal es eh nicht besser geworden wäre :fresse: So habe ich das bei fast allen gehalten. Gliederschmerzen sind im sitzen noch recht gut auszuhalten.
 
Hab ich bei meiner Mündlichen Anfang des Semesters auch gemacht. Ob ich zu der Zeit Fieber hatte weiß ich nicht, am abend davor warens knapp 38.
Aber in einem Jahr alles nochmal machen? Dauerte nur eine halbe Stunde und das Adrenalin hat mir den Kopf besser freigepustet als eine Chilischote.
 
Moin,
macht jemand von euch eigentlich zufällig ein Master Wirtschaftspsychologie? Optimalerweise gar an der FOM in Hamburg? Spiele mit dem Gedanken den berufsbegleitend zu machen.
 
Moin,

Kann Mir hierbei jemand helfen?

Ich finde einfach keinen Ansatz.

Ein Link zu einer ähnlichen Aufgabe würde schon sehr viel weiterhelfen.

 
Zuletzt bearbeitet:
i steht außerhalb der Wurzel und das ! heißt nicht Fakultät, das hätte der Professor anders geschrieben...
Lösungen irgendwo ablesen ist kein Problem, aber ich würde gern nachvollziehen wollen wie das gerechnet wird... Eventuell kannst du mir ja helfen, wenn du es kannst? Wäre ziemlich wichtig :fresse:
Edit: Brauche halt irgendwie eine Möglichkeit, die komplexe Zahlen mit höheren Potenzen zu lösen, schriftlich...
 
Zuletzt bearbeitet:
Unabhängig von der Potenz hat doch die Divisionsregel für komplexe Zahlen immer Gültigkeit. Ergo wendest du die Regel an und multiplizierst dann den Zähler aus.

So würde ich es jedenfalls machen. Also ohne Gewähr.;)
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh